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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Gerade dann gehört es erst recht in die Doku, Du musst aufzeigen, warum Du Dich für was entschieden hast. Da kannst Du auch gleich schön einen kaufmännischen Punkt mit hineinbringen, ist doch ideal.
  2. klick --> uups
  3. moved --> Windowsforum
  4. Das macht jede IHK individuell, musst Du schon bei der für Dich zuständigen nachfragen. Wofür ist das wichtig?
  5. Heisst das, Du hast auch Angebote eingeholt und danach die Hardware zusammengestellt?
  6. Pic und TschiTschi, ich möchte hier kein einziges Posting mehr eures Geplänkels zu FHs, BAs, was auch immer lesen. Dieser Thread wird von Euch wieder einmal zu einer Diskussion missbraucht, die nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun hat. Und das nur, weil zwei der Buchstaben erwähnt werden. Diskutiert das per PM, mail, macht einen eigenen Thread dafür auf, aber haltet euch hier zurück. bimei
  7. Stellenanzeigen sind fast immer und für fast jeden Beruf vollgestopft mit Voraussetzungen, die kaum zu erfüllen sind. Das ist eine Vorselektion möglicherBewerber. Ganz genau der Satz deutet u. U. schon auf eine Einstellung hin, die eine negative Auswirkung auf Erfolg im Beruf hat.
  8. Hattest ein Leerzeichen drin. Wirklich eine Kleinigkeit.
  9. Wer nicht in der Lage ist, seine Bildschirmauflösung mit der Treffsicherheit der Maus und dem Zittern der Hand in Einklang zu bringen ... tja ...
  10. Wo ist denn die Frage zu Deiner Antwort?
  11. Sagt mal, lest ihr eigentlich auch mal irgendetwas, bevor ihr losplappert? *Kopfschüttel*
  12. Nun lasst e@sy aber auch ein bisschen Zeit, ihr Nervensägen. Wir sehen alle das Gleiche, auch e@sy....
  13. An mich nicht unbedingt eine Frage, weil Du meine Meinung meist kennst, aber andere sollen auch mal etwas davon haben. ;-) Einerseits lasse ich sowas auch gern mal stehen, weil die User hier auch bis zu einem gewissen Punkt ganz gut Wunden heilen können, die jemand versucht zuzufügen und ihnen der erste Eindruck über ein Mitglied nicht unbedingt verwehrt werden muss. Andererseits sofort rauswerfen, weil solche Beiträge Unruhe und somit moderatorischen Aufwand erzeugen, der solche Spässe eigentlich zu keinem Zeitpunkt rechtfertigt. Es kommte einfach immer auf die zeitliche, situationsbedingte Lage an.
  14. mnouali, Deine Antwort hier jemand als rassistisch zu bezeichnen, ist ein Eigentor. Aber das siehst Du ja an den Folgeantworten. Schlimmer ist, Du beleidigst damit andere Forumsteilnehmer. Lies bitte auch mal die Boardregeln nach. Für alle gilt: Wenn etwas nicht verstanden wurde, kann man nachfragen, kommentieren muss man nicht immer gleich alles. Am Rande gefragt: mnouali, warum hast Du Dich heute gleich zweimal angemeldet?
  15. Du bist in Deinem Fall Arbeitnhemer des Betriebes, solange der Vertrag nichts anderes regelt. Für Dich gilt dann das Bundesurlaubsgesetz, es sei denn es gibt eine tarifliche Regelung für den Betrieb. Du hast also Anspruch auf die (mind.) 4 Tage Urlaub.
  16. Ist eigentlich ganz einfach, Du hast in dieser "Übersicht über die IT-Berufe" (nichts anderes ist das) an der Stelle der Prüfungsanforderungen jeweils das Wörtchen ...insbesondere überlesen oder nicht gedeutet.
  17. Z. B. darin zu meinen eine wirtschaftliche Betrachtung wäre nicht nötig. Auszug aus der Berufsverordnung: Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.
  18. Wie sind denn genau Deine Umstände? Bist Du Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes? Hast Du einen Vertrag? Werden Sozialabgaben gezahlt?
  19. Upsala, danke Jaraz. Was die Umsetzung nicht unbedingt einfacher macht, aber durchsetzbarer.
  20. Und genau dann zieh ich Dir die Ohren lang....
  21. Nein, es ist bisher nur angedacht das gesetzlich zu regeln und in die Arbeitsstättenverordnung aufzunehmen. Bisher ist nur geregelt: § 5 ArbStättV Lüftung In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der angewandten Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein. Wird für die nach Satz 1 erforderliche Atemluft durch eine lüftungs-technische Anlage (Lüftungsanlagen, Klimaanla-gen) gesorgt, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung an lüftungstechnischen Anlagen muss der für den Betrieb der Anlage zuständigen Person durch eine selbsttätig wirkende Warnein-richtung angezeigt werden können. und § 32 Nichtraucherschutz In Pausen- , Bereitschafts- und Liegeräumen hat der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch getroffen werden. In neu einzurichtenden Betriebststätten wird von den Gewerbeaufsichtsämtern auch streng auf Einhaltung geachtet und auf Nichtrauscherschutz auch am Arbeitsplatz hingearbeitet. In bereits bestehenden Betrieben führte allein § 32 zu Problemen, weil Umbaumassnahmen oftmals nicht so einfach möglich sind und ja auch Kosten verursachen. Aber es gibt immer Kompromisse auf die man sich einigen kann.
  22. Hi, da es in den Foren Ausbildung/Job und Erfahrungsberichte zu Redundanzen gekommen ist und oftmals unklar war, wo ein Thema gepostet werden soll, haben wir die beiden Foren neu unterteilt. Nach und nach werden wir auch die Threads entsprechend verschieben. Gruss bimei
  23. Hi, da es in den Foren Ausbildung/Job und Erfahrungsberichte zu Redundanzen gekommen ist und oftmals unklar war, wo ein Thema gepostet werden soll, haben wir die beiden Foren neu unterteilt. Nach und nach werden wir auch die Threads entsprechend verschieben. Gruss bimei
  24. Und von mir als Draufgabe zum Beitrag von Michael: Nur mal angenommen, das stimmt, Du meldest Dich also hier an, um wenige Minuten nach der Anmeldung dieses ÄtschiBätschi-Posting zu schreiben? Intelligent und so sinnvoll, wirklich.
  25. Es geht also nicht sachlich? Gut *zapp* und vorerst geschlossen.

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