Alle Beiträge von bimei
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Kündigungsfristen - bin verwirrt
Dann gilt, was oben steht, 2 Wochen Kündigungsfrist. Hat sie es eiliger, kann sie auch einen Aufhebungsvertrag abschliessen. Der schadet ihr ja insofern nicht, da sie einen neue Stelle hat.
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Kündigungsfristen - bin verwirrt
Bei weniger als 6 Monate was? Probezeit? Da ist die Kündigungsfrist so wie oben angegeben, die 6 Monate im Gesetzestext beziehen sich auf die Höchstdauer der Probezeit.
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Kündigungsfristen - bin verwirrt
§ 622 BGB [...] (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. [...] Hier aber auch wieder: einzelvertraglich oder durch Tarifvertrag sind andere Kündigungsfristen möglich. § 15 BBiG (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. [...] Gründe muss man arbeitnehmerseitig nie angeben, wenn man die Frist einhält.
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Kündigungsfristen - bin verwirrt
Moin, moin Saga, Einzelvertraglich oder auch durch Tarifvertrag können längere Kündigungsfristen vereinbart werden: § 622 BGB [...] (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach der vorstehenden Vorschrift beträgt daher nunmehr einheitlich die Grundkündigungsfrist für Arbeiter und Angestellte sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Vier-Wochen-Frist in diesem Sinne umfaßt 28 Tage. Grundsätzlich gelten die nach § 622 Abs. 2 BGB verlängerten Kündigungsfristen zunächst nur für den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung dahingehend, dass diese verlängerten Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten, ist aber zulässig. Ebenso ist es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zulässig, längere als die Mindestkündigungsfristen zu vereinbaren. Beachtet werden muss hierbei nur, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer keinesfalls länger sein darf als für den Arbeitgeber. [...] Gummibärchen, hihi ...
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Umzug - Was muss man beachten?
Du musst eventuell eine Abmeldebescheinigung vom vorherigen Landkreis haben, ist hier zumindest so. Ummelden geht nur im gleichen Landkreis.
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Needful things
Das dürfte Erklärung sein.
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Zwangsurlaub ???
Nö, ihr bewegt euch nur etwas weg vom Thema, das ist das Problem. Die daraus dann eventuell gezogenen Schlüsse könnten zu einem Irrtum führen. Sind alles völlig verschiedene Sachen, die hier angesprochen werden, nicht zuletzt deshalb, weil Informationen zur konkreten Lage fehlen.
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Zwangsurlaub ???
Das ist zwar eher ein Grund, Kurzarbeit anzumelden, aber Kurzarbeit ist eben sehr teuer und, ganz wichtig, es wird bei der Bewilligung auch geprüft, wieviel Urlaubsanspruch die AN noch haben. Will ein Betrieb eine Auftragsflaute überbrücken und deshalb Betriebsurlaub machen, finde ich das nicht unvernünftig. Damit baut man schliesslich auch Rückstellungen ab. Alles eine Kostenfrage bei schlechter Auftragslage.
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Zwangsurlaub ???
Und keiner hat dem widersprochen? Tja, dann ist das so. Es ist kein Zwangsurlaub, wenn sich alle stillschweigend damit einverstanden erklären, ihren Urlaub zu der Zeit zu nehmen.
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Zwangsurlaub ???
Ich hab nach der Grundlage (event. Vereinbarung) gefragt, nicht ob jemand eine braucht.
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Zwangsurlaub ???
Vielleicht sagst Du uns am besten erstmal: - Auf welcher Grundlage macht der Betrieb Betriebsurlaub? Gibt es eine Betriebsvereinbarung? - Ist der Betrieb tarifgebunden?
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Zwangsurlaub ???
Ja, in Tarifverträgen kann abgewichen werden. Wenn es aber keine gibt, wird der Paragraph hinfällig. (Und zu Ungunsten des Arbeitnehmers zählen auch Lohneinbussen.)
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Zwangsurlaub ???
Nicht so ganz richtig. Der Arbeitgeber muss beschäftigen. Hat er keine Arbeit, muss er trotzdem bezahlen. Der AG kann natürlich Kurzarbeitergeld (alle Branchen, Baubranche lass ich für den IT-Bereich jetzt mal aussen vor) beantragen, bekommt er das nicht, bleibt er in der Pflicht.
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wie ist die sommerpruefung gelaufen ??
Wenn jetzt alle nochmal ihre Meinung dazu posten, musst Du die Beiträge doch auch lesen. Sie war wie alle Prüfungen: schaffbar. Frustabladen als erste Reaktionen herrschte wie immer vor, "wir müssen klagen, tun, machen" usw. ohne erkennbare machbare Initiative gabs auch wieder .... und inzwischen nähern sich die Jubelmeldungen dem Ende.
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Jubel- und Frustmeldungen bitte hier posten
Pic, das ist hier zwar der Jubel- und Frustmeldungenthread, aber kein Grund sich aufzuführen wie ein Kind, was mit dem Fuss aufstampft, weil es keinen Lolly bekommen hat. Ist bei den IHKn unterschiedlich. Bei uns gab auch eine Aufmerksamkeit. Kommt vielleicht auch darauf an, ob die Abschlussurkunden zugeschickt werden oder eine "Feierstunde" gemacht wird.
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Ausbildung UND websitenbasteln?
Du musst die Nebenbeschäftigung anzeigen, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sein können. (z. B. Bundesarbeitsgerichtsurteile von 1996 und 1988). Berechtigte Interesse des AG ist z. B., wenn die Nebentätigkeit den Arbeitnehmer daran hindert, seinen Arbeitspflichten aus dem Hauptarbeitsverhältnis nachzukommen oder der Nebentätigkeit Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers entgegenstehen. Die Nebentätigkeit bedarf einer Genehmigung, wenn besondere Regelungen bestehen. Z. B. ist die Nebentätigkeit von Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst genehmigungspflichtig. (siehe auch § 42 Beamtenrechtsrahmengesetz, § 64 Bundesbeamtengesetz, § 11 Bundesangestelltentarifvertrag). Und beachten: Die gesetzlichen Grenzen der zulässigen Arbeitszeit dürfen nicht überschritten werden (Arbeitszeitgesetz).
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Abschlussprüfung winter
Nö. Der Antrag selbst wird "bwertet", klar. Nämlich genehmigt, abgelehnt oder mit Auflagen versehen. http://www.bibb.de/forum/itberufe/muster.htm
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Bezahlung für Website
Ihr entfernt euch ein klitzekleines bisschen zu sehr vom Threadthema...
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Punktedifferenz schriftliche AP / Projektteil
Naja, sein Projekt macht man immerhin selbst, die Thematik ist also nicht nur vorhersagbar, sondern bekannt, im Gegensatz zur schriftlichen Prüfung. Dazu kommt sicher mehr Zeit, bessere Recherchemöglichkeit, mehr Ruhe, weniger Prüfungsangst.
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Zeitpunkt des Abschlußprojektes?
Beachten musst Du vor allem: Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung der Projektarbeit das zu realisierende Konzept einschließlich einer Zeitplanung sowie der Hilfsmittel zur Präsentation zur Genehmigung vorzulegen. (Quelle: Berufsverordnung IT-Berufe)
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Projektantrag
Gilt für die schriftliche Prüfung, aber nicht für die Abgabe der Projektanträge, Projektdokumentationen etc. Siehe auch hier bimei
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Einsteigergehalt bei der Telekom?
Uff. Unsinnige Frage, wenn Terran auf die Eingangsfrage des Threaderstellers antwortet, gelle? Was nun Dein Beitrag zur Aufklärung der Frage beiträgt, sehe ich auch nicht. Etwas weniger OT bitte, Pic bitte auch. bimei
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neue TLD: frau (daß das noch keiner bemerkt hat...)
Tja, da hast Du vielleicht nicht so ganz richtig interpretiert. Es ist eben schwächelnd überhaupt auf eine solche Diskussion einzugehen und sich zu rechtfertigen.
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@TschiTschi/ ? zu Bachelor
Joo, etwas der Art hab ich beim kurzen Überlesen in der IT-Fortbildungsverordnung und der Vereinbarung über die Spezialisten-Profile im Rahmen des Verfahrens zur Ordnung der IT-Weiterbildung gelesen. Danach fallen einige Abschlüsse weg u. a. auch der Wirtschaftsinformatiker. bimei
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Zwischenprüfung
Entweder das oder falscher Umgang mit sog. Gummibandparagraphen. bimei