Guten Morgen umbro,
zum Gehalt:
Zu den gesetzlichen Grundlagen aus dem BBiG (einiges haben wir ja noch per PM geklärt), die eine unbefristete Beschäftigung begründen, kommen die, die eine angemessene Bezahlung rechtfertigen:
(Alles BGB)
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 612 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Rechtlich ist das klar. Letzter Absatz heisst, wenn es keine tariflichen Bestimmungen gibt, muss die übliche Vergütung gezahlt werden, d. h. angemessen nach örtlichen, betriebs- und berufstypischen Begebenheiten.
Andere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen, sollte sich das hin zu einer Klage entwickeln, der kürzere Weg. Einen Aufhebungsvertrag kann man immer dann in Betracht ziehen, wenn man sowieso den Betrieb verlässt und auch nicht lange Streit und Stress will. Aber man muss natürlich etwas pokern können. Argumente, um das beim Arbeitgeber durchzukriegen gibts genügend:
- Einigung im gegenseitigen Einvernehmen,
- alle Ansprüche werden abgegolten,
- er erspart sich eine Kündigung und eventuelle Kündigungsschutzklage
... usw.
Gruss
bimei