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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Anwendungssoftware
    Naja, besser platziert als im Testforum ist es, wenn Du Antworten möchtest. Der Rest des Satzes ist ... naja, danke... moved--->
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, nicht jeder beschwert sich. Die, die nicht unzufrieden sind, schreiben es nur weniger oder gar nicht. Scheinbar, ja. Wenn ich den Absatz mal auf mich beziehe: Warum sollte ich das machen, wenn ich die Prüfung bestanden habe, sie nicht zu schwer, ungerecht usw., sondern angemessen, in Teilen sogar zu leicht fand? Passt nicht so recht zu Deinem eigenen Stil, aber gut, das hast Du ja bereits eingeräumt. bimei
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wenn Dein Ausbildungsbetrieb Tarifbestimmumgen unterliegt, ja. Allgemeine Tarifbestimmungen gibt es nicht. bimei
  4. Kein Grund, etwas agressiver zu antworten. Ich wollte damit lediglich andeuten, es bringt meiner Meinung nach nichts, sich über sowas aufzuregen und sich zu ärgern. Das sollte eine Hilfe sein, kein Anmaulen. Hm, bei uns haben sie reingeschaut... Was das schwammige Formulieren angeht: "in der geeigneten Form" kann ich doch auch als Vorteil für mich auslegen, indem ich die für mich und meinen Betrieb geeignete Form wähle. Gut, aber: Er legt vielleicht die Termine fest, an anderer Stelle wird das dann geschrieben, an wieder anderer Stelle eingetütet, dann zur Post, die spielen damit auch noch etwas... ich meinte damit, bitte die Eventualitäten, die noch zu einer anderen Zeitschiene als die der ursprünglichen Aussage, führen können wohlwollend zu betrachten. Okay, das ist Käse. Insgesamt vielleicht nochmal an alle: Wenn ich solche Nachfragen mache, dann heisst das nicht, ich zweifel Aussagen an oder will jemand verteidigen. Ich möchte es nur manchmal etwas genauer und ich würde mich freuen, wenn die Menschen ganz allgemein etwas positiver denken würden und nicht immer nur nach Negativen suchen. Und gerade bei so einer Sache, lohnt das eben kaum. bimei
  5. Wieso interpretierst Du das jetzt von vornherein als Manko Deiner IHK? Nein, gibt es meiner Meinung nach nicht. Aber eine Frage mal an Dich. Was erreichst Du jetzt damit, Dich über soetwas aufzuregen, ausser, dass Du Dich eben ärgerst? bimei
  6. Du solltest auf jeden Fall den ersten Schritt machen. Wenn Du Montag im Betrieb bist, heisst das zuerst zum Chef und erklären, was passiert ist. Ehrlichkeit ist da wohl Trumpf. Bitte ihn um Hilfe. bimei
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Würde ich auch vorschlagen, allein schon wegen der agressiven Art zu antworten. bimei
  8. bimei hat auf Terran Marine's Thema geantwortet in Plauderecke
    Wie wäre es mit der Wahrheit? Read my Sig.
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    *lach* Du Nervensäge. Kann Dir nur sagen, bei mir hat es etwa zwei Wochen gedauert und das war im Jahr 2000. Vielleicht posten ja noch einige ihre persönliche Erfahrung, dann kannst Du einen Durchschnitt bilden. Und nein, wir machen dazu keine Umfrage. Ja, ist sicher und bedeutet, das war der letzte Ausbildungstag. bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist unterschiedlich jeh nach IHK, Anzahl der Prüfline einer IHK usw.. Eine Pauschalaussage kann man da schlecht machen. bimei
  11. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Es gibt massenhaft Seiten, die so etwas anbieten und auch entsprechend pflegen. Dies hier ist in der Hauptsache ein Forum. Eine "Linkliste", mehr wäre das ja nicht, wird genauso wenig gelesen, wie die FAQs. Wer schnell Hilfe sucht, fragt und dafür ist das Forum ja auch da. Kurz gesagt: Nein. bimei
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    SunnyStar, das hast Du doch in einem anderen Thread schonmal gefragt und auch Antworten erhalten. bimei
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Gibt es dafür eine verlässliche Quelle? bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Thread doppelt ---> ~closed~~
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Prüfungssupportpage FAQ Prüfungsforen bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, keine Panik. Ich denke mal, da fallen noch weniger durch, als durch die schriftliche Prüfung. Du musst bedenken, der Prüfungsteil ist berechenbarer, Du hast Dein Projekt selbst erstellt (solltest Du jedenfalls) und weisst, worum es geht, was Thema ist. Also nochmals, keine Panik. bimei
  17. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
    Wieso, siehst Du nicht wie ein Feuerwehrwagen aus? Ich dachte immer das bist Du... :D
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Der Betrieb ist für die Durchführung des Projektes verantwortlich, unterschreibt auch dafür.... bimei
  19. Ja, zählt nach Arbeitszeitgesetz als ganz normaler Arbeitstag. Richtig: § 3 ArbZG Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Kannst Du, Pausenregelung muss mind. so sein: § 4 ArbZG Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Und noch etwas: § 16 ArbZG (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen, für den Betrieb geltenden Rechtsverordnungen und der für den Betrieb geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 und des § 12 an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Auch kurzzeitige Ausnahmen müssen von der entsprechenden Behörde genehmigt werden, es sei denn, ihr seid ein Schichtbetrieb, dann siehts wieder ganz anders aus und es gelten ein paar andere Regelungen. Gruss bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    gaiusjUlius hats ein paar Postings weiter vorn geschrieben, ich habs geschrieben ... die Zauberwörter aus der Verordnung sind wirtschaftlich und kundengerecht, genau das beinhaltet Kosten. bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Wo ist das Problem? Gibt mehrere Möglichkeiten, siehe hier, da haben wir das SunnyStar bereits beantwortet. bimei
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Weiss ich doch, keine Panik. bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Bedeutet Wiederholung des Prüfungsteiles nach einem halben Jahr, genau wie beim schriftl. Teil. bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Thread hier bereits vorhanden, deshalb ~~closed~~
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    *grummel* Naja, besser als beleidigend ... aber, na ihr wisst schon, Kh. bimei

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