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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Tja, aber ohne "beste Dusche des Universums" ist das nix.
  2. Guck mal hier unter Wirtschaft, da sind Referate dazu.
  3. Doc, bevor Du nochmal eine Antwort auf eine nichtvorhandene Frage gibst: Der Thread war vorher im Prüfungsforum. Die eigentliche Frage war beantwortet und Du konntest nichts Neues beisteuern.
  4. § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung. (3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Heisst, Dein Ausbildungsverhältnis endet, wenn Du die Abschlussprüfung bestanden hast. Die Schulen handhaben das unterschiedlich, wie lange man noch Unterricht hat, müsstest Du Dich vor Ort erkundigen, um sicher zu sein.
  5. Tataaaaa, es ist wieder soweit, Zeit für einen FreibadOpen-Thread. Letztes Jahr um diese Zeit, ähnliches Wetter, läutete ein uns allen bekannter und geschätzter Fi-Moderator die Freibadsaison ein, genau am 28.04.2001. Was ist aber in diesem Jahr? Wer wird der erste sein? *räusper* Äh, kreisler, schwimmen auf Fussballfeldern scheidet dieses Jahr aus, das ist einfach nicht tief genug, um wirklich zu schwimmen. Und die alles entscheidende Frage: Welche Dusche wird dieses Jahr die beste Dusche des Universums sein??? Warten wir auf die Mutigen, warten wir auf den offiziellen Duschentester. *Schwimmweste anzieh*
  6. Hiho Aven, tja, gestern nachmittag haben wir die Server neu gestartet, aber das hat nichts gebracht. Irgendetwas stimmte mit mysql nicht. Spät abends haben wir dann erstmal aufgegeben. Aber nun: Der Held ist ganz eindeutig Wolle! Er hat vor etwa einer halben Stunde alles wieder zum Laufen bekommen. Wolle, daaaaanke.
  7. Die Textbausteine gliechen Inhalts, die Du in mehreren Threads verteilst, machen weder einen hilfreichen Eindruck und sind zum grössten Teil sinnlos. Bitte nur zum Thema posten.
  8. Linksbündig.
  9. Da Du keine genauen Umstände nennst und das schlicht sowas wie eine Meinung darstellt, erwartest Du wohl auch keine Antwort?
  10. 3 Jahre nach neuer AfA-Tabelle (4 Jahre, wenn im 2. Halbjahr angeschafft).
  11. bimei

    Unfair !!!

    Alles andere ist schon von anderen beantwortet worden, nur so viel: So ein Posting wie dieses, eine Nachfrage, kann man auch per PN oder mail stellen, damit muss man nicht noch andere User belasten und mir eine volle mail- und PNbox durch andere User bescheren. Schwamm drüber. @all, die mich angeschrieben haben deswegen, hat sich hiermit hoffentlich geklärt und ich verzichte ausnahmsweise mal darauf jede einzelne PN oder mail zu beantworten.
  12. Du hast ja recht viele Fragen... Ich empfehle Dir die FAQ Prüfungsforen und das Prüfungshauptquartier zu konsultieren, da wirst Du fast alles beantwortet finden.
  13. Wie schon oft dagewesen, läuft diese Diskussion auch hier jetzt ins persönliche. Ohne jemand Bestimmten oder eine bestimmte Aussage zu meinen: Prophylaxe ---> geschlossen bimei
  14. Man kann für sich feststellen, wo es hapert, was man noch nicht hatte, was intensiviert werden muss. Also würde ich da weniger einen Schaden als eine Hilfe sehen...
  15. Für Umschüler ist das jedenfalls schonmal richtig, die müssen keine ZP machen. Oder Siehe Fachinformatiker.de-Webshop
  16. Hallo christian, guck Dir am besten mal diesen Thread an, das ist der Aktuellste zu Ausbildungsvergütungen.
  17. Ja, 2-force, tolles Suchergebnis, 49 Threads durch die man sich wühlen muss....
  18. Guck einfach mal im Prüfungshauptquartier unter Projektdokumentation --> Sprachlieches und Schreibstil.
  19. §15 BBiG (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
  20. § 34 BBiG (1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlußprüfungen durchzuführen. Die Abschlußprüfung kann zweimal wiederholt werden. (2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. (3) Die Abschlußprüfung ist für den Auszubildenden gebührenfrei.
  21. bimei

    Leooooo!!!!!

    Schulden machen reich, Polli, sie müssen nur hoch genug sein.
  22. Dann kannst Du nach einem halben Jahr die Prüfung wiederholen.
  23. Siehe FAQ Prüfungsforen , Punkt 7.1
  24. Raviologe ... ich schmeiss mich weg ... waaaah ... :D

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