Alle Beiträge von bimei
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Teilnahme an der Prüfung ohne IHK-Einladung?
Dann such doch bitte mal den zuständigen Sachbearbeiter für Ausbildungen auf der IHK-HP raus und lass Dich mit dem verbinden, schilder nochmal die Situation und bitte um das Zufaxen einer Kopie. Um welche IHK handelt es sich? bimei
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Lustiges Themaraten für die AP am 11. Mai
... und weitere. Danke russkji. :-) Hier zur Redundanzvermeidung closed.
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Chat funktioniert nicht
*Infos aus Nase zieh* - Wie gehst Du in den Chat (Webchat, Chat-Script, ...)? - Bekommst Du eine Fehlermeldung? -..oder eine weisse Seite? -.. oder ..? bimei
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Welches Gefühl habt ihr?
Nicht nur weglassen, streichen! Wenn keiner gestrichen ist, wird automatisch der 6. Handlungsschritt nicht bewertet. Dumm wäre also, wenn Du bspw. den 5. nur "weggelassen" hast. ;-) bimei
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Teilnahme an der Prüfung ohne IHK-Einladung?
Leute, jetzt macht mal halblang. Daraus könnt ihr nicht schliessen, wie überhaupt die Fragestellung und die Antwort der IHK war. Selber-Wolf: Welche Frage ergab "nichts brauchbares"? Die Frage, ob man auch ohne Einladung an der Prüfung teilnehmen darf? Hat der Anrufende überhaupt gesagt, dass er die Einladung verlegt/verloren hat und ob es möglich ist, eine Kopie auszustellen? bimei
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Einstufung im Öffentl. Dienst OHNE Berufsausbildung
Öhm, warum regst Du Dich so auf? Oder kommt das nur so unfreundlich anblaffend rüber und ist gar nicht so gemeint? S.E.'s Beitrag war sachlich und an keiner Stelle anklagend. bimei
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WiSo Sommer 2003 Frage 9
Naja, "einfach so" ist das nicht so. Ist gesetzlich geregelt in § 28d - § 28n SGB IV. bimei
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Nach schriftlicher Prüfung arbeiten ???
Die Frage dürfte wohl ausreichend beantwortet sein. bimei
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Nach schriftlicher Prüfung arbeiten ???
Du irrst zumindest nicht, dass das "irgendwo" steht: Es steht im Jugendarbeitsschutzgesetz: § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. für die Teilnahme an Prüfungen und Ausbildungsmaßnahmen, die auf Grund öffentlich-rechtlicher oder vertraglicher Bestimmungen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind, 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. Aber das gilt nur, wenn man noch nicht 18 Jahre alt ist: http://bundesrecht.juris.de/jarbschg/__1.html bimei
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WiSo Sommer 2003 Frage 9
Beiträge zur Sozialversicherung werden vom AG immer gesamt an die Krankenkassen überwiesen und von dort "weiterverteilt". bimei
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Welches Gefühl habt ihr?
Lest ihr wirklich nur immer den Thread, der gerade ganz oben steht, ohne die Augen mal ein paar Zeilen im Forum weiter nach unten wandern zu lassen? http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104689-verbindliche-aussage-zum-it-handbuch.html http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/104631-it-handbuch-nuetzliche-seiten.html usw. bimei
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Ausbilder akzeptiert Zeitangaben in Doku nicht
1. hab ich eine Frage gestellt und/oder Argumentationshilfe geben wollen. 2. hast Du dazu aufgefordert, den Ausbilder wissentlich zu hintergehen, nicht zu belügen. bimei
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ACL Listen ausrechnen (Prüfungsstoff?)
ACL ist auch eine bekannte Software in IT-Audit/IT-Revision. :floet: bimei
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Verbindliche Aussage zum IT-Handbuch
Fair ist, das Handbuch gar nicht erst zuzulassen. Unfair ist nicht, das Handbuch in unterschiedlicher "Form" zuzulassen, da man die Prüfung auch ohne Handbuch und Taschenrechner schaffen kann. Statt energie- und zeitverschwendend nach dem Haar in der Suppe zu suchen, konzentriert eure Zeit doch lieber auf die eigentliche Prüfung. bimei
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Wie lang darf die Dokumenation sein?
Hm, an einen Angabe für die IHK Emden in Forumsbeiträgen kann ich mich auch nicht erinnern. Du solltest dann doch sicherheitshalber mal zu Telefon greifen und dort nachfragen. Das sagt der eine Prüfer bei der IHK "bei uns". Es gilt nicht zwangsläufig für andere IHKn. Es gibt durchaus Ausschüsse/IHKn, die eine Über-/Unterschreitung mit Punktabzug belohnen. Darum im Zweifel immer bei der zuständigen Kammer nachfragen. bimei
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Bewerbung bewerten lassen.
Falsch. Wenn Du hier Behauptungen aufstellst, musst Du das auch mit Quellen belegen. Ein Rat ohne Grundlage (ausser der eigenen Meinung) kann für den Ratsuchenden fatale Folgen haben, wenn er den Rat befolgt. Das ist also kein wirklich hilfreicher Rat. Keiner meckert, Du schneist hier rein und stellst gegenteilige Behauptungen auf, beharrst darauf und musst erst aufgefordert/gebeten werden, die Behauptung glaubwürdig nachlesbar zu belegen. Was Du dann nur mit einer der vermeintlichen Bewerbungstodsünden in zigfaher Form und mit dem Seitenhieb, die User hier wären nicht in der Lage google zu bedienen, gemacht hast. Dein Einstieg hier im Thread ist nicht so ganz dazu angetan, anderen mangelnde Toleranz oder meckern zu bescheinigen. bimei
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Wie lang darf die Dokumenation sein?
Das kommt auf die zuständige IHK an, die Vorgaben sind unterschiedlich. Welche IHK ist das bei Dir? bimei
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GA2 Thema am 11.5
Ja. .......
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Die Lobpiraten schippern durch die Wärme oder: Das Warten auf den Nikolaus.
Das ist ja ein wahnsinns Anreiz. :hells:
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Ausbilder akzeptiert Zeitangaben in Doku nicht
Doch, Du riskierst natürlich (mind.) einen Punktabzug. Dennoch, bevor Du ein Dokument verfälscht, auf dessen Grundlage Dein Ausbilder eine UNterschrift leistet, versuch nochmal mit Deinem Ausbilder zu reden und zu argumentieren, wo Du weniger Zeitverbrauch als er siehst. Hast Du nicht z.B. vielleicht schon während der Erstellung der Dokumentation an Teilen der Präsentation gearbeitet, so dass die Zeit klar abzuziehen ist? bimei
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Ausbilder akzeptiert Zeitangaben in Doku nicht
Streng genommen ist das eine Aufforderung zum Betrug, die Du hier machst. Auf mögliche Konsequenzen für das Ausbildungsverhältnis will ich gar nicht genauer eingehen. bimei
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IT-Handbuch | Nützliche Seiten
Nö, worst case kann auch sein, dass sie das Buch einziehen oder schlimmeres. bimei
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prüfungslösungen falsch
Grundsätzlich zu den Rechtsmitteln I.d.R. steht das auch in den Prüfungsordnungen der einzelnen Kammern, bei mir stand damals die Rechtsmittelbelehrung auch auf der Mitteilung des Prüfungsergebnisses. bimei
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prüfungslösungen falsch
Dass das krause Gedanken machen kann, kann ich verstehen. Dennoch sollte man sich nicht durch "was wäre wenn" verrückt machen und sich erstmal auf die Prüfung selbst konzentrieren. Wenn das Huhn dann gegackert hat, ist noch Zeit genug, sich dem Problem des gelegten Ei's zu widmen. Prüfer sind auch nicht dümmer als Prüflinge und Unmenschen, die sich an den Lösungshinweisen festbeissen, sind sie auch nicht. Wird schon werden, erstmal ran an den Feind "unbeschriebene Prüfungsbögen". bimei
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prüfungslösungen falsch
Wenn Dir das Prüfungsergebnis mitgeteilt wurde, kannst Du Einsichtnahme beantragen bzw. darum bitten. Solltest Du dann meinen, etwas wurde nicht richtig bewertet, kannst Du begründet Widerspruch gegen das Ergebnis einlegen usw. usf. Aber meinst Du nicht, das sind ungelegte Eier zum jetzigen Zeitpunkt? Übrigens sind die vermeintlichen Lösungen lediglich Lösungshinweise und über falsch oder richtig entscheidet letztendlich der PA. bimei