Alle Beiträge von bimei
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Befristeter Vertrag? Oder doch unbefristet?
Gesetzliche Grundlage: § 24 BBiG Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. "gilt als begründet" enthält keine Automatik. Für Dich heisst das, sprich Deinen Arbeitgeber darauf an, wenn Du das durchsetzen willst, musst Du im Zweifel aber klagen. Dass Du einen befristeten Vertrag unterschrieben hast, macht es natürlich nicht einfacher. Auf welches Datum (Unterschrift) ist der Vertrag datiert? bimei
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Bewerbungen-Lebenslauf
Wie chickie schon schreibt, Eltern und deren Beruf würde ich auch weglassen (Du bist 26, nicht 17 ), statt dessen Familienstand und Geburtsort. Und es heisst Geburtsdatum nicht Geburtsdaten, ich gehe mal davon aus, dass auch Du an einem festen Datum geboren wurdest. ;-) Sobald Du das möchtest gib mir kurz per PN bescheid, dann nehme ich sie raus. bimei
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Bewerbungen-Lebenslauf
- Wieso steht die Ausbildung unter Schulbildung? - "Betriebseinsatz bei T-Systems" ist nicht wirklich aussagekräftig, was die Dauer und die Art des Einsatzes anbelangt. - Was ist das Hobby "Wirtschaft"? Eine Kneipe ist auch eine Wirtschaft. ;-) - Bei den Sprachen "in Wort und Schrift", Muttersprache heisst nicht beherrschen. Optisch: Du setzt bei den ersten beiden Punkten Tabulatoren, dann nicht mehr. Vereinheitlichen. bimei
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VPN-Server
verschoben --> Netzwerke
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Der Vorstellungs-Thread
Threads zusammengeführt. ;-)
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gehalt fisi
Es gibt keinen Tariflohn. Das Gehalt ist ausserdem abhängig von vielen Faktoren. Und: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/announcements.html bimei
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Das Runde muss ins Eckige oder: Rumba-Rudern bei den Lobpiraten
:eek Nää, das würdest Du niemals nicht wirklich tun, oder? :eek Ausserdem, ich bin hier nicht Mod. :hells: Was bitte sind das für Robben? Dachten die, sie sind Bienen und haben Blumen plattgewalzt? Tse, diese Binnenländer ... --> :schlaf:
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HH Treffen der soapies...
bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Fachinformatiker.de Treffen's regionale Treffen*kurz einwerf* Statt dem Schweinske am Hauptbahnhof (wenn ihr das im Auge habt) würde ich dann lieber das "Max & Consorten" vorziehen. Günstiger und eine gemütlichere Lokalathmosphäre, schon weil es irgendwie unhektischer ist und man da nicht so abgefertigt wird. *winks und wieder wech*
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
Zurück zum Topic. Das ist hier eine Umfrage, für alles andere macht einen gesonderten Thread auf. bimei
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FIAE: Präsentation, Bitte bewerten
Ja, nun, AEs entwickeln Anwendungen, programmieren in den meisten Fällen also etwas für das Abschlussprojekt. Das "Programmieren" sollen sie aber genausowenig live vorführen, wie ein FiSi, der einen Server aufsetzt (platt gesagt). Sie sollen, wie alle anderen, ihr Projekt präsentieren und zeigen, dass sie das in 15 Min. können. Wie lange die Durchführung des Projektes dauert, spielt dafür doch keine Rolle. bimei
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Bitte helft mir was kann ich verlangen (dringend !!!)
Könntest Du bitte mal aufhören einfach loszuschwallern, statt erst zu lesen? In diesem Fall ist das Gespräch bereits gelaufen! bimei
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"Finger"pad beim Notebook deaktivieren
Ähm, darum hatte ich Dir den Link gepostet. :beagolisc bimei
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"Finger"pad beim Notebook deaktivieren
Hast Du in der Systemsteuerung unter den Mauseigenschaften nachgesehen? Sonst vielleicht mal das Handbuch zu Rate ziehen. bimei
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Verschuldung durch d. Chef
Wie oben schon mehrmals gesagt, wurdest Du dann nicht entlassen, Deine Ausbildung war gesetzlich beendet. Erste Schritte: - Arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen. - Den Ex-Ag schriftlich mit Frist um Zahlung des noch ausstehenden Lohns auffordern, damit die Frist gewahrt ist. bimei
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bisherige Berichtshefte so ok? oder ungenügend?
azubi2006, bei der für Dich zuständigen IHK gibt es unter Aus- und Weiterbildung --> Formularservice --> Formulare zum Berufsausbildungsvertrag unter Pkt. 9 zwei Formulare und Hinweise zum Ausbildungsnachweis. Um sicherzugehen, guck doch da vielleicht mal rein. bimei
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Das Runde muss ins Eckige oder: Rumba-Rudern bei den Lobpiraten
Echt? Wie muss ich mir das vorstellen? Seifenblasen? Oder so kleine Seifchen für Hotels? Der allesweg-Nachwuchs gehört zu uns, ist doch klar. :cool: Gibt es wahrscheinlich schon massig in jedem Hafen, in dem wir vor Anker waren. Aber das wisst ihr besser als ich. Harharhar.
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Filmzitate, die 8te
*mal kurz reinschau* *lach* Hört sich nach Coneheads an. (... oder wie auch immer man das schreibt.) Ok, alles im Lot hier, weitermachen. *wieder verschwind*
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Grosses Problem wegen Ausbildungsverlängerung
Ausnahmen von "Anspruchsruhen" können Aufhebungsverträge sein, die z.B. aufgrund einer Betriebsänderung (§ 613 BGB) geschlossen werden (auch da gibt es wieder Unterschiede, die aber in der Erklärung einen "Aufsatz" erfordern würden, der hier zu weit führt). Gilt auch für Ausnahmen bei der Anrechnung, ebenso, wie die Höhe der Abfindung eine Rolle spielen kann. All das hat aber weniger, sorry Chief, mit Wohlwollen zu tun, da gibt es schon festgelegte Regelungen (Verfahrensanweisungen). Da das wirklich im Einzelfall von mehreren Faktoren abhängig ist (z.B. auch, was nach dem Aufhebungsvertrag passiert), lässt sich das kaum allgemein, sondern nur im Grundsatz beantworten. Aber ich denke, das driftet auch vom Thema des Threads ab. bimei
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Gehaltsvorstellung ok?
Antwort im Posting darüber: Du meinst die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 173/6). Aber: Kein Gewohnheitsrecht besteht jedoch, wenn die Firma zwar Jahr für Jahr zahlte, die Summen je nach wirtschaftlicher Lage aber unterschiedlich hoch ausfielen (aus BAG, 10 AZR 516/95). bimei
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DECT Telefone
Mit einem ATA, z. B. Fritz!Box Fon ist vermutlich gemeint. bimei
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Gehaltsvorstellung ok?
Eine Erhöhung um 38% ? :beagolisc Da braucht man aber gute Argumente. Beispiele mit anderen Berufen sind völlig irrelevant, und wenn das Hauen und Stechen der üblichen Art jetzt schon los geht, ist der Thread nicht lange auf. bimei
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Das Runde muss ins Eckige oder: Rumba-Rudern bei den Lobpiraten
= *fasel* ? Mach Dir nichts draus, hauptsache Du hast deren Steg angesägt wie vereinbart, da ist dann auch egal, was für ein Schild die da aufgestellt haben, geht eh mit unter.
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Finanzielle beihilfen?
SGB III § 123 Anwartschaftszeit Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit. SGB III § 124 Rahmenfrist (1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. (2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte. (3) In die Rahmenfrist werden Zeiten nicht eingerechnet, in denen der Arbeitslose von einem Rehabilitationsträger Übergangsgeld wegen einer berufsfördernden Maßnahme bezogen hat. In diesem Falle endet die Rahmenfrist spätestens nach fünf Jahren seit ihrem Beginn. bimei
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Das Runde muss ins Eckige oder: Rumba-Rudern bei den Lobpiraten
Und was ist das Gegenteil von pieksig? Flauschig. AHA! Also doch. Ja nun, "irgendwie" wird es schon aussehen. Vertrauen, einfach vertrauen. Ach, moin übrigens. *Kaffee einschenk*
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Das Runde muss ins Eckige oder: Rumba-Rudern bei den Lobpiraten
Zum Glück nicht, die picken immer nur an die Gläser. Geht nicht, das Spürhuhn spürt keinen Lockouzo auf, den es mir selbthöchstpersönlich hingestellt hat. :cool: *lol*