Zum Inhalt springen

bimei

Administrators
  • Gesamte Inhalte

    5782
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von bimei

  1. Das nennt man wohl "auf andere projizieren gepaart mit Merkbefreitheit". :floet: *Ouzo nehm* Prost! Dachte ichs mir doch, das hier einer bereitstehen wird. Ich wollte erst noch viel gemeiner sein. :hells:
  2. Du Held! Dann lach bitte leise bzw. lautlos. Deine bisherigen Postings auf dem Board sind weniger heldenhaft. Wenn Du nur provozieren oder trollen möchtest, bitte woanders. bimei
  3. In Vertretung für einen Forumsuser ~Stellengesuch Nummer 060828-01~ Administrator für Windows, UNIX & Netzwerk Suche neue Herausforderung ab Q4/2006 Persönliche Daten Alter: 33 Familienstand: Ledig, keine Kinder Führerschein: Kl. BE, C1E Schulabschluß: Fachhochschulreife, 1992 Nationalität: deutsch Mobilität: europaweit Kenntnisse / Fähigkeiten Breite Berufserfahrung - Administration und Konfiguration der Windows-Server-Umgebung, incl. Terminalserver (mit Citrix) - Konfiguration von Desktops und Laptops, incl. Unattended Install und Patch-Management - Administration und Konfiguration von UNIX-Servern und -Workstations - Unterstützung und Beratung der Anwender für Standard-Hardware und -software - Backup für gesamte Umgebungen, Recovery Windows- / UNIX-Umfeld - Virenschutz für Server und Clients - Administration der Firewalls - Administration der Netzwerkdienste, insbes. Active Directory, DNS und DHCP - Betreuung der Auszubildenden im Ausbildungsberuf Fachinformatiker-Systemintegration - Vorbereitungen für Storagekonsolidierung (SAN) und Servervirtualisierung (VMware ESX) Theoretische Kenntnisse - Microsoft Certified Systems Engineer (MCSE) on Microsoft Windows Server 2003 - Microsoft Certified Systems Engineer (MCSE) on Microsoft Windows 2000 - CompTIA Security+, Network+, Server+, Linux+ Soft-Skills - Ich bin sattelfest in den Protokollen und Diensten, die vielerorts eingesetzt werden und kann mir neue Themen selbst erarbeiten. - Die anfallenden Aufgaben erledige ich sicher, methodisch und zielstrebig. - Ich kann im Team genausogut arbeiten wie selbständig. Bei Angeboten oder Nachfragen an die/den Stellensuchende/-n schicken Sie bitte unter Angabe der Nummer 060828-01 eine PN an mich, Ihre Anfrage wird von mir an den Stellensuchenden weitergeleitet.
  4. Es wäre nett, wenn Du etwas mehr Geduld übst. Ungeduld und Threadpushing fördert keine schnellen Antworten, eher das Gegenteil. bimei
  5. Obacht! Der Antrag wurde zweimal abgelehnt, das hat noch nix mit bestehen oder nicht bestehen zu tun. Und, mal von euerer Annahme ausgehend, nach dem 2. Mal nicht bestanden: Man kann die Prüfung nach BBiG zweimal wiederholen, macht 1 + 2 = insgesammt 3 Mal teilnehmen. bimei
  6. Gesetzliche Grundlage: § 24 BBiG Weiterarbeit Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. "gilt als begründet" enthält keine Automatik. Für Dich heisst das, sprich Deinen Arbeitgeber darauf an, wenn Du das durchsetzen willst, musst Du im Zweifel aber klagen. Dass Du einen befristeten Vertrag unterschrieben hast, macht es natürlich nicht einfacher. Auf welches Datum (Unterschrift) ist der Vertrag datiert? bimei
  7. Wie chickie schon schreibt, Eltern und deren Beruf würde ich auch weglassen (Du bist 26, nicht 17 ), statt dessen Familienstand und Geburtsort. Und es heisst Geburtsdatum nicht Geburtsdaten, ich gehe mal davon aus, dass auch Du an einem festen Datum geboren wurdest. ;-) Sobald Du das möchtest gib mir kurz per PN bescheid, dann nehme ich sie raus. bimei
  8. - Wieso steht die Ausbildung unter Schulbildung? - "Betriebseinsatz bei T-Systems" ist nicht wirklich aussagekräftig, was die Dauer und die Art des Einsatzes anbelangt. - Was ist das Hobby "Wirtschaft"? Eine Kneipe ist auch eine Wirtschaft. ;-) - Bei den Sprachen "in Wort und Schrift", Muttersprache heisst nicht beherrschen. Optisch: Du setzt bei den ersten beiden Punkten Tabulatoren, dann nicht mehr. Vereinheitlichen. bimei
  9. bimei

    VPN-Server

    verschoben --> Netzwerke
  10. Threads zusammengeführt. ;-)
  11. bimei

    gehalt fisi

    Es gibt keinen Tariflohn. Das Gehalt ist ausserdem abhängig von vielen Faktoren. Und: http://forum.fachinformatiker.de/it-arbeitswelt/announcements.html bimei
  12. :eek Nää, das würdest Du niemals nicht wirklich tun, oder? :eek Ausserdem, ich bin hier nicht Mod. :hells: Was bitte sind das für Robben? Dachten die, sie sind Bienen und haben Blumen plattgewalzt? Tse, diese Binnenländer ... --> :schlaf:
  13. *kurz einwerf* Statt dem Schweinske am Hauptbahnhof (wenn ihr das im Auge habt) würde ich dann lieber das "Max & Consorten" vorziehen. Günstiger und eine gemütlichere Lokalathmosphäre, schon weil es irgendwie unhektischer ist und man da nicht so abgefertigt wird. *winks und wieder wech*
  14. Zurück zum Topic. Das ist hier eine Umfrage, für alles andere macht einen gesonderten Thread auf. bimei
  15. Ja, nun, AEs entwickeln Anwendungen, programmieren in den meisten Fällen also etwas für das Abschlussprojekt. Das "Programmieren" sollen sie aber genausowenig live vorführen, wie ein FiSi, der einen Server aufsetzt (platt gesagt). Sie sollen, wie alle anderen, ihr Projekt präsentieren und zeigen, dass sie das in 15 Min. können. Wie lange die Durchführung des Projektes dauert, spielt dafür doch keine Rolle. bimei
  16. Könntest Du bitte mal aufhören einfach loszuschwallern, statt erst zu lesen? In diesem Fall ist das Gespräch bereits gelaufen! bimei
  17. Ähm, darum hatte ich Dir den Link gepostet. :beagolisc bimei
  18. Hast Du in der Systemsteuerung unter den Mauseigenschaften nachgesehen? Sonst vielleicht mal das Handbuch zu Rate ziehen. bimei
  19. Wie oben schon mehrmals gesagt, wurdest Du dann nicht entlassen, Deine Ausbildung war gesetzlich beendet. Erste Schritte: - Arbeitssuchend melden, Arbeitslosengeld beantragen. - Den Ex-Ag schriftlich mit Frist um Zahlung des noch ausstehenden Lohns auffordern, damit die Frist gewahrt ist. bimei
  20. azubi2006, bei der für Dich zuständigen IHK gibt es unter Aus- und Weiterbildung --> Formularservice --> Formulare zum Berufsausbildungsvertrag unter Pkt. 9 zwei Formulare und Hinweise zum Ausbildungsnachweis. Um sicherzugehen, guck doch da vielleicht mal rein. bimei
  21. Echt? Wie muss ich mir das vorstellen? Seifenblasen? Oder so kleine Seifchen für Hotels? Der allesweg-Nachwuchs gehört zu uns, ist doch klar. :cool: Gibt es wahrscheinlich schon massig in jedem Hafen, in dem wir vor Anker waren. Aber das wisst ihr besser als ich. Harharhar.
  22. *mal kurz reinschau* *lach* Hört sich nach Coneheads an. (... oder wie auch immer man das schreibt.) Ok, alles im Lot hier, weitermachen. *wieder verschwind*
  23. Ausnahmen von "Anspruchsruhen" können Aufhebungsverträge sein, die z.B. aufgrund einer Betriebsänderung (§ 613 BGB) geschlossen werden (auch da gibt es wieder Unterschiede, die aber in der Erklärung einen "Aufsatz" erfordern würden, der hier zu weit führt). Gilt auch für Ausnahmen bei der Anrechnung, ebenso, wie die Höhe der Abfindung eine Rolle spielen kann. All das hat aber weniger, sorry Chief, mit Wohlwollen zu tun, da gibt es schon festgelegte Regelungen (Verfahrensanweisungen). Da das wirklich im Einzelfall von mehreren Faktoren abhängig ist (z.B. auch, was nach dem Aufhebungsvertrag passiert), lässt sich das kaum allgemein, sondern nur im Grundsatz beantworten. Aber ich denke, das driftet auch vom Thema des Threads ab. bimei
  24. Antwort im Posting darüber: Du meinst die Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht, Az.: 3 AZR 173/6). Aber: Kein Gewohnheitsrecht besteht jedoch, wenn die Firma zwar Jahr für Jahr zahlte, die Summen je nach wirtschaftlicher Lage aber unterschiedlich hoch ausfielen (aus BAG, 10 AZR 516/95). bimei
  25. bimei

    DECT Telefone

    Mit einem ATA, z. B. Fritz!Box Fon ist vermutlich gemeint. bimei

Fachinformatiker.de, 2024 by SE Internet Services

fidelogo_small.png

Schicke uns eine Nachricht!

Fachinformatiker.de ist die größte IT-Community
rund um Ausbildung, Job, Weiterbildung für IT-Fachkräfte.

Fachinformatiker.de App

Download on the App Store
Get it on Google Play

Kontakt

Hier werben?
Oder sende eine E-Mail an

Social media u. feeds

Jobboard für Fachinformatiker und IT-Fachkräfte

×
×
  • Neu erstellen...