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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Fast richtig. ;-) Es ist ein Nichterreichen des Ausbildungsziels bis zum Ende des Ausbildungsvertrags. Was Du interpertierst hätte zur Folge, dass eine Nichtteilnahme nur noch "zwei Versuche" die Prüfung zu Bestehen zulässt. Bei einer Nichtteilnahme bleibt es aber weiter bei den drei "Versuchen". @Gorbiman Für Dich als Umschüler gilt, was ich oben bereits schrieb, je nach Förderungsart entscheidet die zuständige Stelle, ob eine weitere Förderung gewährt wird. Praktisch ist es aber auch möglich, die Prüfung abzulegen, ohne weitere Förderung in dem halben Jahr bis zur nächsten Prüfung. Aber Du solltest Dir darüber nicht im Vorfeld zu sehr den Kopf zerbrechen, das erhöht nur den Prüfungsdruck. Du musst Dir sagen, es haben schon ganz andere die Prüfung bestanden, alles andere sind ungelegte Eier. ;-) bimei
  2. Nein, ab Zeitpunkt des Bestehens ist das Vertragsverhältnis beendet! Das Zauberwort ist "kann". Es entscheidet die zuständige Stelle, also die zuständige IHK. bimei
  3. Du schreibst die Prüfung 2006, also nach bestehender, jetzt gültiger Regel, wenn nichts anderes angegeben ist. bimei
  4. Das ist doch unabhängig davon, ob Umschüler oder sonstetwas, immer so. ;-) Das wird auf Antrag individuell entschieden. bimei
  5. Doch klar, es endet mit Ende des Vertragsverhältnisses, völlig egal, ob man an einer Prüfung teilgenommen hat oder nicht. Ist ein Vertrag so abgeschlossen, dass bspw. die mündliche Prüfung nach Ende der Vertragsdauer liegt, ist das Ausbildungsverhältnis auch ohne Bestehen der Prüfung beendet. bimei
  6. Hm, Lakritzeis ... aber ob das zusammen mit dem Ouzogeschmack nicht eine Anisreizüberflutung ergibt? *zum Testen notiert* Gyros-Eis mit Gyrosstückchen? :beagolisc Also ich bin ja echt hart im Nehmen, aber so hart? Zitroneneis in Ouzo-Meze kann ich mir auch gut vorstellen. *notiert* Vanillieeis gehört in Cola, da flockt das so schön. Traube, ja, auch zum Testen notiert. Könnte ähnlich schmecken wie die Lollies mit den Salmiakpastillen und dem Schokoladenüberzug, aber die Smarties (für die Jüngerern, so hiessen früher M&Ms *duck*) ... und das Problem könnte die Aushärtung des Ouzos sein. Also, erzähl, an welcher Stelle hast Du geschummelt und eine Zutat verschwiegen? *Eiskaffee's für alle mach* *Kipperfahrer zeig, wo der Strandsand ins CH gekippt werden soll* :cool: Danke für eure Tipps. :uli
  7. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Naja, ich hab z.B. auch noch keinen Ausbildungsberuf "System-/Netzwerkadministrator" gesehen, dennoch gibt es Stellenangebote. Ob man meint, die Anforderungen zu erfüllen und das auch "verkaufen" zu können, sollte entscheidend für eine Bewerbung sein, nicht, wie sich der "Posten" im suchenden Betrieb nennt. bimei
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ergänzend zu Chief: Am Tag vor der Prüfung muss der AG Dich nur freistellen, wenn Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällst, also unter 18 Jahre alt bist. Zitat: JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. [...], 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. bimei
  9. Moin, Jetzt ja. Road-Runner! Du lebst! :nett: *Kaffee für Eiskaffee kaltstell, Vanillieeis auf Einkaufszettel schreib* Ok, bevor ich mich in die Welt da draussen aufmache, zu bösen, einen mit einem Haps verschlingenden Tieren, die Frage des Tages: Welches Speiseeis passt zu Ouzo? :cool:
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Wann lernt ihr eigentlich, wo die Grenzen zwischen einer normalen Frage und deren Beantwortung, "Scherzchen" und Geschmaklosigkeit bishin zur strafbaren Charakterschwäche sind? Naja, ich sag es mal so, Experiment leider positiv, den üblichen geständigen Verdächtigen haben sich neue geständige Verdächtige hinzugesellt. Man muss nur warten können. bimei P.S. Falls das "zu hoch" für irgendjemand sein sollte: Ja, d.h. letzte Chance, Ruf zur Ordnung usw. usf. etc. pp.
  11. Wofür? Du hattest doch einen ganz normalen, erfolgreichen Tag? Oder willst Du auf den Erfolg anstossen, weil Erfolg nicht normal ist? *Eis crush und in zwei Gläser füll, Ouzo darübergiess, einen Schuss Tabasco und einen Spritzer Zitrone dazugeb, mit ein paar Salmiakpastillen garnier, Strohhalm und Schirmchen reinsteck* *Chief den bimei-Ouzo-Spezial reich* Prost! :cool:
  12. Nee, nee, das war wohl nix. Das war der Ablenkungsouzo. Ich hab ein Hühni-Spezial-Ouzoschleckeis bekommen, das mir dann langsam wie Schneeschmelze in den Mund träufelte. :cool:
  13. Bestätigung seitens der Moderation. bimei
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Hardware
    verschoben ---> öhm ---> Hardware
  15. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Das kann ich zumindest aus dem Posting nicht herauslesen. KP, closed. bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Guck doch mal in den Thread, da sind zwei Links von Christian_Koch. bimei
  17. Ohne den Zusammenhang zu kennen, in dem die Frage gestellt wurde, den genauen Wortlaut der Frage usw. ist es wohl müssig, zu spekulieren. ;-) bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Siehe: http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/90323-fachinformatiker-v-2-a.html Aus Redundanzgründen hier closed. bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, nicht eine der IHKn. bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Eine rechtliche Falschaussage! Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Danach kann man einen Arbeitsvertrag abschliessen. Das sind zwei Paar Schuhe, geregelt in unterschiedlichen Gesetzen noch dazu. Wenn Du etwas nicht weisst, stell doch bitte nicht solche Mutmassungen an. bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Auf welche Frage, die erste oder die zweite? Und eine Quelle bitte! bimei
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Ich gehe mal davon aus, Du meinst die "vorgegebenen Lösungen"? Nein, denn es gibt eigentlich keine falschen Antworten, weil es lediglich Lösungshinweise sind, die ein PA nichtmal beachten muss, wenn er nicht möchte. Auch wenn es möglicherweies schwer fällt zu glauben, Prüfer sind denkende Menschen, die noch dazu über den Tellerrand gucken können. Und ein Rat: Zerbrich Dir nicht den Kopf über ungelegte Eier. Mach erstmal Deine Prüfung, das sollte das nächste Ziel sein. ;-) bimei
  23. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ja, das geht, wenn dein Betrieb das "mitmacht" oder Du entsprechend einen anderen Betrieb findest, der Dich weiter ausbildet. In der Berufsschule werden die beiden Berufe anfangs oft gemeinsam unterrichtet. bimei
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Frage 2: Das kann Dir keiner beantworten, weil jeder PA das anders handhabt, bei manchen IHKn nichtmal eine CD abgegeben werden muss, und wir nicht wissen, welche IHK für Dich zuständig ist. ;-) Frage 1: Sicher. Ruf dort an und schilder Dein Problem, die beissen nicht. :-) bimei
  25. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Wenn Du Worte reininterpretierst, die dort so nicht stehen und weiter so unfreundlich-provozierend bist, hast Du hoffentlich besseres zu tun, ja. Bleib (werde) bitte sachlich und freundlich! bimei

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