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Und die ist schon deswegen hier nicht gegeben, weil die Gegenseite bzw. Vollständigkeit fehlt. Es wird eine Absicht unterstellt. Richtig, das ausserdem. bimei
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Suchfunktion ???
bimei antwortete auf OnkelPaddy's Thema in News und Feedback zu Fachinformatiker.de
Sodele, die Funktionen sind erstmal wieder an. Heute abend dürfte es ja ruhiger sein/werden und morgen früh sowieso. Dann sehen wir weiter. bimei -
Und wieso schliesst Du keinen befristeten Arbeitsvertrag ab? Ansonsten: Gibt es keine Probezeit, hast Du eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Öhm, da liegts Du etwas falsch. Ein Dienstverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht nicht darin, ob es eine Probezeit oder Kündigungsregelung gibt. Dienstverhältnisse sind z.B. öffentlich-rechtlich, Beamte, Soldaten ... Aus BGB incl. Kommentar (Palandt): Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Austauschvertrag, durch den sich der eine Vertragspartner (Arbeitnehmer) dem anderen (Arbeitgeber) gegenüber zur Leistung unselbständiger Dienste gegen Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des in §§ 611 ff. BGB geregelten Dienstvertrages. Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis ist das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer kann im wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit. bimei
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Wichtige Frage zur Gehaltsabrechnung Wisoteil
bimei antwortete auf Patrick_erlangen's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Ja, warum wohl? Weil es den bis dahin noch nicht gab? Siehe oben, #13 bimei -
Aus Deiner Beschreibung und dem Ort schliesse ich, dass Du zum Bundesland BaWü gehörst? Ja, ihr habt andere Prüfungen, als der Rest in D. bimei
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Krank - Ap im Winter nachholen - bis dahin noch weiterarbeiten?!
bimei antwortete auf j3ns's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Fast richtig. ;-) Es ist ein Nichterreichen des Ausbildungsziels bis zum Ende des Ausbildungsvertrags. Was Du interpertierst hätte zur Folge, dass eine Nichtteilnahme nur noch "zwei Versuche" die Prüfung zu Bestehen zulässt. Bei einer Nichtteilnahme bleibt es aber weiter bei den drei "Versuchen". @Gorbiman Für Dich als Umschüler gilt, was ich oben bereits schrieb, je nach Förderungsart entscheidet die zuständige Stelle, ob eine weitere Förderung gewährt wird. Praktisch ist es aber auch möglich, die Prüfung abzulegen, ohne weitere Förderung in dem halben Jahr bis zur nächsten Prüfung. Aber Du solltest Dir darüber nicht im Vorfeld zu sehr den Kopf zerbrechen, das erhöht nur den Prüfungsdruck. Du musst Dir sagen, es haben schon ganz andere die Prüfung bestanden, alles andere sind ungelegte Eier. ;-) bimei -
Krank - Ap im Winter nachholen - bis dahin noch weiterarbeiten?!
bimei antwortete auf j3ns's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Nein, ab Zeitpunkt des Bestehens ist das Vertragsverhältnis beendet! Das Zauberwort ist "kann". Es entscheidet die zuständige Stelle, also die zuständige IHK. bimei -
Wichtige Frage zur Gehaltsabrechnung Wisoteil
bimei antwortete auf Patrick_erlangen's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Du schreibst die Prüfung 2006, also nach bestehender, jetzt gültiger Regel, wenn nichts anderes angegeben ist. bimei -
Krank - Ap im Winter nachholen - bis dahin noch weiterarbeiten?!
bimei antwortete auf j3ns's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Das ist doch unabhängig davon, ob Umschüler oder sonstetwas, immer so. ;-) Das wird auf Antrag individuell entschieden. bimei -
Krank - Ap im Winter nachholen - bis dahin noch weiterarbeiten?!
bimei antwortete auf j3ns's Thema in IHK-Prüfung allgemein
Doch klar, es endet mit Ende des Vertragsverhältnisses, völlig egal, ob man an einer Prüfung teilgenommen hat oder nicht. Ist ein Vertrag so abgeschlossen, dass bspw. die mündliche Prüfung nach Ende der Vertragsdauer liegt, ist das Ausbildungsverhältnis auch ohne Bestehen der Prüfung beendet. bimei -
Hm, Lakritzeis ... aber ob das zusammen mit dem Ouzogeschmack nicht eine Anisreizüberflutung ergibt? *zum Testen notiert* Gyros-Eis mit Gyrosstückchen? :beagolisc Also ich bin ja echt hart im Nehmen, aber so hart? Zitroneneis in Ouzo-Meze kann ich mir auch gut vorstellen. *notiert* Vanillieeis gehört in Cola, da flockt das so schön. Traube, ja, auch zum Testen notiert. Könnte ähnlich schmecken wie die Lollies mit den Salmiakpastillen und dem Schokoladenüberzug, aber die Smarties (für die Jüngerern, so hiessen früher M&Ms *duck*) ... und das Problem könnte die Aushärtung des Ouzos sein. Also, erzähl, an welcher Stelle hast Du geschummelt und eine Zutat verschwiegen? *Eiskaffee's für alle mach* *Kipperfahrer zeig, wo der Strandsand ins CH gekippt werden soll* :cool: Danke für eure Tipps. :uli
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IT-Systemkaufmann nur "besserer" Verkäufer.
bimei antwortete auf masterchris_99's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
Naja, ich hab z.B. auch noch keinen Ausbildungsberuf "System-/Netzwerkadministrator" gesehen, dennoch gibt es Stellenangebote. Ob man meint, die Anforderungen zu erfüllen und das auch "verkaufen" zu können, sollte entscheidend für eine Bewerbung sein, nicht, wie sich der "Posten" im suchenden Betrieb nennt. bimei -
Ergänzend zu Chief: Am Tag vor der Prüfung muss der AG Dich nur freistellen, wenn Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällst, also unter 18 Jahre alt bist. Zitat: JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. [...], 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. bimei
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Wann lernt ihr eigentlich, wo die Grenzen zwischen einer normalen Frage und deren Beantwortung, "Scherzchen" und Geschmaklosigkeit bishin zur strafbaren Charakterschwäche sind? Naja, ich sag es mal so, Experiment leider positiv, den üblichen geständigen Verdächtigen haben sich neue geständige Verdächtige hinzugesellt. Man muss nur warten können. bimei P.S. Falls das "zu hoch" für irgendjemand sein sollte: Ja, d.h. letzte Chance, Ruf zur Ordnung usw. usf. etc. pp.
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Wofür? Du hattest doch einen ganz normalen, erfolgreichen Tag? Oder willst Du auf den Erfolg anstossen, weil Erfolg nicht normal ist? *Eis crush und in zwei Gläser füll, Ouzo darübergiess, einen Schuss Tabasco und einen Spritzer Zitrone dazugeb, mit ein paar Salmiakpastillen garnier, Strohhalm und Schirmchen reinsteck* *Chief den bimei-Ouzo-Spezial reich* Prost! :cool:
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Bestätigung seitens der Moderation. bimei
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verschoben ---> öhm ---> Hardware
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Das kann ich zumindest aus dem Posting nicht herauslesen. KP, closed. bimei
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Wer wird Fachinformatiker V.2
bimei antwortete auf Bluedragon85's Thema in Prüfungsaufgaben und -lösungen
Guck doch mal in den Thread, da sind zwei Links von Christian_Koch. bimei -
Ohne den Zusammenhang zu kennen, in dem die Frage gestellt wurde, den genauen Wortlaut der Frage usw. ist es wohl müssig, zu spekulieren. ;-) bimei
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Siehe: http://forum.fachinformatiker.de/pruefungsaufgaben-loesungen/90323-fachinformatiker-v-2-a.html Aus Redundanzgründen hier closed. bimei
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Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig, nicht eine der IHKn. bimei