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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Hi, das Problem ist bekannt, steht auf der Unerledigt-Liste. Noch etwas Geduld bitte. bimei P.S. Bei Dir hab ich das "Unsichtbar" rausgenommen. P.P.S. Sollte noch jemand die Einstellung geändert haben wollen, wendet euch bitte per PN an mich, bis die "Selbsteinstellung" wieder funktioniert.
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Soap
    Für die Zeit der Musterung? Da geht Dir kein Gehalt verloren, der Arbeitgeber muss weiterzahlen (§ 14 Arbeitsplatzschutzgesetz). Zitat Territoriale Wehrverwaltung: Fahrtkostenerstattung Notwendige Auslagen, insbesondere Fahrtkosten, aus Anlass der Anreise zur Musterung werden Ihnen auf Antrag erstattet, und zwar nur für die Entfernung zwischen Ihrem in der Ladung angegebenen Wohnort und dem Musterungsort. Dabei können Sie die Fahrtkosten auf der Basis der niedrigsten Preisstufe für die Nutzung öffentlicher, regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel geltend machen. Reisen Sie mit dem PKW an, werden Ihnen die Kosten nur in gleicher Höhe erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen auch die Mehrkosten für Strecken erstattet werden, die Sie wegen Ihrer Vorstellung zur Musterung zusätzlich fahren mussten. Die Zahlung erfolgt regelmäßig unbar (bitte halten Sie Kontonummer und Bankleitzahl bereit). Zum Termin und Ort: Du kannst entweder nach § 2 Wehrpflichtverordnung (WPflVO) eine Terminverlegung, Befreiung beantragen .... Zitat § 2, Abs. 2 (2) Der Wehrpflichtige kann aus wichtigem Grund die Verlegung des für ihn festgesetzten Musterungstermins beantragen. Tatsachen, mit denen der Antrag begründet wird, sind glaubhaft zu machen. Wird der Antrag auf Krankheit gestützt, ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beizufügen, die das Nicht-Erscheinen-Können des Wehrpflichtigen im Kreiswehrersatzamt nachvollziehbar darlegt. ... oder um Verlegung an einen anderen Ort bitten: Zitat Territoriale Wehrverwaltung: Verlegung der Musterung Die Zustellung der Ladung zur Musterung erfolgt immer zum Hauptwohnsitz. Wenn Sie sich wegen einer Berufs- oder Schulausbildung bzw. Ihrer Arbeitsstelle außerhalb Ihres Wohnsitzes aufhalten (Nebenwohnung, Internat, usw. ), nehmen Sie mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt Kontakt auf. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Ihre Musterung in einem Kreiswehrersatzamt in der Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes durchführen zu lassen. Bitte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt sofort schriftlich (in eiligen Fällen telefonisch vorab) eine Terminverlegung, wenn: - Sie aus einem unaufschiebbaren Grund verhindert sind (bitte Grund und voraussichtliche Dauer angeben), - Sie das Musterungslokal bis zum festgesetzten Zeitpunkt mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Busse, Bahnen) nicht erreichen können, - Ihr Aufenthaltsort am Musterungstag weiter entfernt ist als der Ort, an den die Ladung gerichtet ist (bitte Postanschrift dieses Ortes sowie Ihre Aufenthaltsdauer umgehend mitteilen). bimei
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Aha. Und das sind wieviele Praktika? Und wieviele Betriebe genau sind "die meisten"? Darauf möchte ich keine Antwort, sondern ich bitte Dich einfach, hier nicht solche Schlüsse und somit Halbwahrheiten aus "glaube ich, soweit ich weiss und hab ich gehört" zu ziehen und zu verbreiten. Das hilft niemandem weiter, im Gegenteil. bimei
  4. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Frage: Wie/wo/über wen bist Du denn dann versichert? Die rechtliche Seite: Ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum liegt vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse im Vordergrund steht, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung kannst Du natürlich unentgeltlich erbringen, das darf man vereinbaren. Darum eine weitere Frage: Bekommst Du einen Praktikumsvertrag? bimei
  5. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Ja, ich möchte es genauer wissen. Bitte eine nachvollziehbare und nachpüfbare Quelle für die Zusammenfassungen. bimei
  6. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Warum auch, wenn ihr unhöflicherweise gar nicht mehr seine Frage beantwortet, von allem anderen mal abgesehen. Thread closed.
  7. Moin, *Fenster aufmach, um Flusenzeugs vom Extrem-Chief-Ted-Kuscheln rauszulassen* *Sammelbuchse schüttel* Hmpf. :hells: Autsch, ja, solche sind auch cool. Einen grösseren Tisch kann man ihnen auch nicht geben, dann haben sie irgendwann so lange Arme, dass sie sich aufrecht stehend in den Kniekehlen kratzen können. *Kaffee zieh und Croissants in Ofen schieb*
  8. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Weiteres "Privatgeplänkel" verlagert Ihr dann jetzt bitte auf PN, Mail, in einen Klönthread im CH oder wohin auch immer, ja? Danke. ;-) bimei
  9. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Dann ist es sinnvoll, wenn Du Dir z.B. die Rahmenpläne im Downloadbereich ansiehst. ;-) bimei
  10. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Das ist ja ein ganz tolle Information, nur ohne Angabe, auf welche IHK sich das bezieht, relativ sinnlos. :hells:
  11. Moin, nee, Mahlzeit, Kaffee, ich brauch Bleib-ganz-ruhig-Kafee. :beagolisc Zitat Call: User bittet um Hilfe, Einweisung Mausbedienung. :beagolisc *Schoko-Kaffee zieh*
  12. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nein, so klar ist das nicht, denn bei einigen IHKn werden die Ausbildungsnachweise bei der schriftlichen Prüfung eingesammelt und es gibt sie erst später zurück (steht dann auch auf der Einladung). Also bitte keine pauschalisierten, verallgemeinernden Aussagen, sondern nur IHK-bezogen. bimei
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Nicht "oder", bitte "nur und ausschliesslich" eine PN.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Prüfungsaufgaben und -lösungen
    Nein, denn hier geht es um eine spezielle Aufgabe. Kannst Du die Suche bedienen? :hells: Bspw.: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/85822-wars.html bimei
  15. Ein Teil wird sicher durch folgende Threads beantwortet: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/9887-maedchenquote.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/22095-euch.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/40715-wieviele-frauen-schule-betrieb.html bimei
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Eins musst Du mal erklären: Du hast im Eingangsposting gefragt "woran es liegt" und Antworten bekommen. Nun verteidigst und rechtfertigst Du. Warum hast Du also gefragt? Ist der Nutzen lediglich, nochmals für eure Angebote zu werben, also ist es eine Scheinfrage? bimei
  17. :eek Wo Du so viel Arbeit reingesteckt hast, schleifen, hobeln, machen, tun, willst Du nun die Deckenbalken, Treppe usw. zu Brennholz verarbeiten? :eek
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Coffeehouse's Themen
    Wenn Du das durch hast und neue Entspannunglektüre brauchst, kann ich Dir gerne ein paar prickelnd-spannende weitere Gesetzesbücher empfehlen. :floet:
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Das werde ich auch als artig vermerken, aber wegen der Vergangenheitsform und mittlerweile Nichtigkeit der Aussage hier schliessen. *klick* bimei
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Es gibt über 400 Ausbildungsberufe, mit z.T. unterschiedlichsten Regeln... Aber vielleicht hast Du ja irgendwann auch mal "sonst nix zu tun" und magst Dich ja (zumindest bei der dann für Dich ehemals zuständigen Kammmer) anbieten, für alle Berufe entsprechende *.pdf's zu erstellen und regelmässig auf Änderungen zu prüfen, damit Auszubildende nach Dir die "Menge Telefonate" ersparen können. :floet: bimei
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Trotz Unklarheit, ob sich das jetzt um eine Frage handelt oder es lediglich wundern ist, darum kann/muss jede Kammer das: § 47 BBiG Prüfungsordnung (1) Die zuständige Stelle hat eine Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zu erlassen. Die Prüfungsordnung bedarf der Genehmigung der zuständigen obersten Landesbehörde. (2) Die Prüfungsordnung muss die Zulassung, die Gliederung der Prüfung, die Bewertungsmaßstäbe, die Erteilung der Prüfungszeugnisse, die Folgen von Verstößen gegen die Prüfungsordnung und die Wiederholungsprüfung regeln. Sie kann vorsehen, dass Prüfungsaufgaben, die überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle erstellt oder ausgewählt werden, zu übernehmen sind, sofern diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 Abs. 2 zusammengesetzt sind. (3) Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung erlässt für die Prüfungsordnung Richtlinien. Nun, jetzt dürfte es ja wohl klar sein, ebenso, dass ein Vergleich von TÜV und IHK wie ein Vergleich von Mücken und Elefanten ist. bimei
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Die IHKn (Mehrzahl, da es eine IHK nicht gibt) könnten z.B. wieder verbindlich festlegen, dass gar kein Handbuch zugelassen ist, so wie es mal war. Fazit: Kommt mal wieder etwas runter. Wenn euer Bestehen der Prüfung wirklich von Ergänzungen im Hanbuch oder überhaupt vom Handbuch abhängt, dann stimmt etwas nicht. Wer dann ab hier noch verlässliche, nachvollziehbare, belegte Auskünfte einzelner IHKn zu Ergänzungen im Handbuch machen kann, möge das tun und ansonsten lieber seine Energie auf Lernen oder auf Zur_Ruhe_kommen konzentrieren. Bitte! bimei
  23. bimei hat auf Stupid Killer's Thema geantwortet in Hardware
    verschoben --> Hardware
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Den Link konnte ich wieder herstellen, aber das Bild scheint auf dem Server nicht mehr da, oder der Server selbst "nicht da" zu sein.
  25. Nö, warum sollten "die" das machen? Nur mal angenommen, Du erfüllst die Voraussetzungen von der Berufsschulpflicht befreit zu werden (ich gehe mal wg. der Selbstverständlichkeit Deiner Fragestellung davon aus, das hast Du bereits abgeklärt) und lässt Dich befreien, dann "existierst" Du für die Berufsschule auch nicht als deren Schüler. Alles andere wurde bereits beantwortet. bimei

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