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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Eine rechtliche Falschaussage! Der Ausbildungsvertrag endet mit Bestehen der Prüfung. Danach kann man einen Arbeitsvertrag abschliessen. Das sind zwei Paar Schuhe, geregelt in unterschiedlichen Gesetzen noch dazu. Wenn Du etwas nicht weisst, stell doch bitte nicht solche Mutmassungen an. bimei
  2. Auf welche Frage, die erste oder die zweite? Und eine Quelle bitte! bimei
  3. Ich gehe mal davon aus, Du meinst die "vorgegebenen Lösungen"? Nein, denn es gibt eigentlich keine falschen Antworten, weil es lediglich Lösungshinweise sind, die ein PA nichtmal beachten muss, wenn er nicht möchte. Auch wenn es möglicherweies schwer fällt zu glauben, Prüfer sind denkende Menschen, die noch dazu über den Tellerrand gucken können. Und ein Rat: Zerbrich Dir nicht den Kopf über ungelegte Eier. Mach erstmal Deine Prüfung, das sollte das nächste Ziel sein. ;-) bimei
  4. Ja, das geht, wenn dein Betrieb das "mitmacht" oder Du entsprechend einen anderen Betrieb findest, der Dich weiter ausbildet. In der Berufsschule werden die beiden Berufe anfangs oft gemeinsam unterrichtet. bimei
  5. Frage 2: Das kann Dir keiner beantworten, weil jeder PA das anders handhabt, bei manchen IHKn nichtmal eine CD abgegeben werden muss, und wir nicht wissen, welche IHK für Dich zuständig ist. ;-) Frage 1: Sicher. Ruf dort an und schilder Dein Problem, die beissen nicht. :-) bimei
  6. Wenn Du Worte reininterpretierst, die dort so nicht stehen und weiter so unfreundlich-provozierend bist, hast Du hoffentlich besseres zu tun, ja. Bleib (werde) bitte sachlich und freundlich! bimei
  7. *auf Datum des Threads deut und hier schliess* ...
  8. Hi, das Problem ist bekannt, steht auf der Unerledigt-Liste. Noch etwas Geduld bitte. bimei P.S. Bei Dir hab ich das "Unsichtbar" rausgenommen. P.P.S. Sollte noch jemand die Einstellung geändert haben wollen, wendet euch bitte per PN an mich, bis die "Selbsteinstellung" wieder funktioniert.
  9. Für die Zeit der Musterung? Da geht Dir kein Gehalt verloren, der Arbeitgeber muss weiterzahlen (§ 14 Arbeitsplatzschutzgesetz). Zitat Territoriale Wehrverwaltung: Fahrtkostenerstattung Notwendige Auslagen, insbesondere Fahrtkosten, aus Anlass der Anreise zur Musterung werden Ihnen auf Antrag erstattet, und zwar nur für die Entfernung zwischen Ihrem in der Ladung angegebenen Wohnort und dem Musterungsort. Dabei können Sie die Fahrtkosten auf der Basis der niedrigsten Preisstufe für die Nutzung öffentlicher, regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel geltend machen. Reisen Sie mit dem PKW an, werden Ihnen die Kosten nur in gleicher Höhe erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen auch die Mehrkosten für Strecken erstattet werden, die Sie wegen Ihrer Vorstellung zur Musterung zusätzlich fahren mussten. Die Zahlung erfolgt regelmäßig unbar (bitte halten Sie Kontonummer und Bankleitzahl bereit). Zum Termin und Ort: Du kannst entweder nach § 2 Wehrpflichtverordnung (WPflVO) eine Terminverlegung, Befreiung beantragen .... Zitat § 2, Abs. 2 (2) Der Wehrpflichtige kann aus wichtigem Grund die Verlegung des für ihn festgesetzten Musterungstermins beantragen. Tatsachen, mit denen der Antrag begründet wird, sind glaubhaft zu machen. Wird der Antrag auf Krankheit gestützt, ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes beizufügen, die das Nicht-Erscheinen-Können des Wehrpflichtigen im Kreiswehrersatzamt nachvollziehbar darlegt. ... oder um Verlegung an einen anderen Ort bitten: Zitat Territoriale Wehrverwaltung: Verlegung der Musterung Die Zustellung der Ladung zur Musterung erfolgt immer zum Hauptwohnsitz. Wenn Sie sich wegen einer Berufs- oder Schulausbildung bzw. Ihrer Arbeitsstelle außerhalb Ihres Wohnsitzes aufhalten (Nebenwohnung, Internat, usw. ), nehmen Sie mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt Kontakt auf. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Ihre Musterung in einem Kreiswehrersatzamt in der Nähe Ihres derzeitigen Aufenthaltsortes durchführen zu lassen. Bitte beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt sofort schriftlich (in eiligen Fällen telefonisch vorab) eine Terminverlegung, wenn: - Sie aus einem unaufschiebbaren Grund verhindert sind (bitte Grund und voraussichtliche Dauer angeben), - Sie das Musterungslokal bis zum festgesetzten Zeitpunkt mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln (Busse, Bahnen) nicht erreichen können, - Ihr Aufenthaltsort am Musterungstag weiter entfernt ist als der Ort, an den die Ladung gerichtet ist (bitte Postanschrift dieses Ortes sowie Ihre Aufenthaltsdauer umgehend mitteilen). bimei
  10. Aha. Und das sind wieviele Praktika? Und wieviele Betriebe genau sind "die meisten"? Darauf möchte ich keine Antwort, sondern ich bitte Dich einfach, hier nicht solche Schlüsse und somit Halbwahrheiten aus "glaube ich, soweit ich weiss und hab ich gehört" zu ziehen und zu verbreiten. Das hilft niemandem weiter, im Gegenteil. bimei
  11. Frage: Wie/wo/über wen bist Du denn dann versichert? Die rechtliche Seite: Ein Arbeitsverhältnis und kein Praktikum liegt vor, wenn nicht der Erwerb praktischer Kenntnisse im Vordergrund steht, sondern die Erbringung einer Arbeitsleistung. Die Arbeitsleistung kannst Du natürlich unentgeltlich erbringen, das darf man vereinbaren. Darum eine weitere Frage: Bekommst Du einen Praktikumsvertrag? bimei
  12. Ja, ich möchte es genauer wissen. Bitte eine nachvollziehbare und nachpüfbare Quelle für die Zusammenfassungen. bimei
  13. Warum auch, wenn ihr unhöflicherweise gar nicht mehr seine Frage beantwortet, von allem anderen mal abgesehen. Thread closed.
  14. Moin, *Fenster aufmach, um Flusenzeugs vom Extrem-Chief-Ted-Kuscheln rauszulassen* *Sammelbuchse schüttel* Hmpf. :hells: Autsch, ja, solche sind auch cool. Einen grösseren Tisch kann man ihnen auch nicht geben, dann haben sie irgendwann so lange Arme, dass sie sich aufrecht stehend in den Kniekehlen kratzen können. *Kaffee zieh und Croissants in Ofen schieb*
  15. Weiteres "Privatgeplänkel" verlagert Ihr dann jetzt bitte auf PN, Mail, in einen Klönthread im CH oder wohin auch immer, ja? Danke. ;-) bimei
  16. Dann ist es sinnvoll, wenn Du Dir z.B. die Rahmenpläne im Downloadbereich ansiehst. ;-) bimei
  17. Das ist ja ein ganz tolle Information, nur ohne Angabe, auf welche IHK sich das bezieht, relativ sinnlos. :hells:
  18. Moin, nee, Mahlzeit, Kaffee, ich brauch Bleib-ganz-ruhig-Kafee. :beagolisc Zitat Call: User bittet um Hilfe, Einweisung Mausbedienung. :beagolisc *Schoko-Kaffee zieh*
  19. Nein, so klar ist das nicht, denn bei einigen IHKn werden die Ausbildungsnachweise bei der schriftlichen Prüfung eingesammelt und es gibt sie erst später zurück (steht dann auch auf der Einladung). Also bitte keine pauschalisierten, verallgemeinernden Aussagen, sondern nur IHK-bezogen. bimei
  20. Nicht "oder", bitte "nur und ausschliesslich" eine PN.
  21. Nein, denn hier geht es um eine spezielle Aufgabe. Kannst Du die Suche bedienen? :hells: Bspw.: http://forum.fachinformatiker.de/ihk-pruefung-allgemein/85822-wars.html bimei
  22. Ein Teil wird sicher durch folgende Threads beantwortet: http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/9887-maedchenquote.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/22095-euch.html http://forum.fachinformatiker.de/ausbildung-im-it-bereich/40715-wieviele-frauen-schule-betrieb.html bimei
  23. Eins musst Du mal erklären: Du hast im Eingangsposting gefragt "woran es liegt" und Antworten bekommen. Nun verteidigst und rechtfertigst Du. Warum hast Du also gefragt? Ist der Nutzen lediglich, nochmals für eure Angebote zu werben, also ist es eine Scheinfrage? bimei
  24. :eek Wo Du so viel Arbeit reingesteckt hast, schleifen, hobeln, machen, tun, willst Du nun die Deckenbalken, Treppe usw. zu Brennholz verarbeiten? :eek
  25. Wenn Du das durch hast und neue Entspannunglektüre brauchst, kann ich Dir gerne ein paar prickelnd-spannende weitere Gesetzesbücher empfehlen. :floet:

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