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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. *Einmalhandschuhe anzieh* *"Bhml und gmeN, Hawk." auf Bärchen stick* :floet: *Trauriges Bärchen in Liegestuhl setz und ihm ein frisches Taschentuch dazuleg* *Handschuhe auszieh und Hände wasch* *Feierabendkaffee einschenk*
  2. Lt. AKA (http://www.aka-nuernberg.de/) ist der Winter-Zwischenprüfungstermin 2005 der 27. September.
  3. Moin, *warme Feta-Tomate-Blätterteigtaschen mitbring* :D *Ungebrauchtes Taschentuch in Stickrahmen spann* *Sticknadel zück* Ja, echt qualvoll diese Stickerei, aber was tut man nicht alles, damit Du nicht mehr leidest. Gany, bestückst Du nachher das bestickte TTuch mit Kuschelpartnern für Hawk? :floet:
  4. Kann man schon, wäre aber gelogen, da es höchstens eine "Ausbildungserfahrung" ist. ;-)
  5. Das ahne ich bereits seit Posten des ersten Bildes und bin mir jetzt sicher. Aber andere sollen ja auch mal eine Chance haben , und durch die zusätzlichen Hinweise von Dir vergrössert die sich.
  6. Ergänzende Fragen zu Manitu's Posting: Soll das eine Nebenbeschäftigung sein? Dann Grenze des Zuverdienstes beachten, siehe Manitu. Oder ist es eine befristete Einstellung? Oder willst Du als Externer/Freiberufler/Gewerbetreibender arbeiten?
  7. Gibst Du noch einen Tip, Bildchen o.s.? Büdde, büdde.
  8. Du bist zu früh dran, die wurde noch nicht geschrieben.
  9. ... abzüglich Aufenthaltszeit auf Fi.de, gesabber usw. usf. ... hm, bedenklich. :floet:
  10. Na hör mal, die kuscheln doch ganztägig und seeehr nah mit Dir, und küssen an Stellen, an die der gemeine Partner gar nicht rankommen würde, um sie zu liebkosen. Du bist aber auch unbescheiden, herrjeh.
  11. Gany gibt Dir sicher eine Bazille ab. :floet: *duck*
  12. Ach Hawk, für Dich: *Schokolade frisch raspel, in warmer Milch auflös, Schlückchen Rum rein, Sahnehäubchen drauf und mit Schikostreuseln bestreu* :nett:
  13. Ja, totale Getränke-Reizüberflutung, falscher Thread also. :cool:
  14. *weiches, nasenfreundliches Taschentuch reich* :e@sy Du könntest Uri mal erklären, wo der Schoko-Kakao-sonstetwas-Thread ist. :floet: *Kakaoserver formatier und abbau*
  15. Moinsen, *noch warme Brötchen und Croissants in einen Kob leg* *Frühstücksuntensilien auspack* *Eier in Schüssel mit etwas Milch verrühr* :schlaf: *Kaffee extrastark zapf* Boah, warum will der Streamer das Band nicht... Chief, möchtest Du einen Ausflug nach Kassel machen?
  16. Richtig , ist deaktiviert. bimei
  17. Das solltest Du nicht nur versuchen, sondern schon freundlich darauf bestehen. Nicht umsonst gibt es gesetzliche Vorschriften für die Erstellung von Zeugnissen. Ein Ausbildungszeugnis unterscheidet sich von einem Arbeitszeugnis z.B. im Verantwortungsbereich, bei den Tätigkeiten, auch in Hinsicht auf die Selbständigkeit usw.
  18. siehe auch: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=78686
  19. Na und? Wer eine persönliche Antwort möchte kann auch hier fragen. Darum ist es ein Forum. bimei
  20. Wo verbirgt sich denn der wirtschaftliche Teil, wie z.B. eine Kosten-/Nutzenanalyse, Kostenaufstellung o.ä.?
  21. Der heisst Scrooge und das ist die Weihnachtsgeschichte von Charles Dickens. ;-)
  22. Das ist zum Einen Spekulation und insofern kein wirklich hilfreicher Beitrag, und selbst wenn das so wäre, geht es hier anscheinend nicht um eine Insolvenz. ;-) Welche Rechtsform hatte die Firma? U.U. gibt es eine Verjährungsfrist. Bsp. HGB: § 159 HGB (1) Die Ansprüche gegen einen Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft, sofern nicht der Anspruch gegen die Gesellschaft einer kürzeren Verjährung unterliegt. (2) Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Tages, an welchem die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister des für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Gerichts eingetragen wird. (3) Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Gesellschaft erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkte der Fälligkeit. (4) Der Neubeginn der Verjährung und ihre Hemmung nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegenüber der aufgelösten Gesellschaft wirken auch gegenüber den Gesellschaftern, die der Gesellschaft zur Zeit der Auflösung angehört haben. Einer Verjährung unterliegende Verpflichtungen können auch aus dem BGB entstehen.
  23. Wenn ich das richtig sehe, gingen die Sommerferien bis 10.09., d.h. der PA ist in der ersten Woche nach den Ferien eventuell noch gar nicht zusammengekommen. Soooo überfällig ist Deine IHK also nicht.

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