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bimei

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Alle Inhalte von bimei

  1. Beide Fragen sind nicht nicht allgemeingültig zu beantworten. Wenn Du es genau wissen willst, solltest Du schreiben, wo und auf welche Schule Du gehst. Ansonsten kannst Du ja u.a. hier mal einen Blick reinwerfen: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=78740 http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?t=78437 Wietere Threads findest auch noch Du über die Suchfunktion.
  2. Hm, das mmusste aber noch etwas üben, das böse sein. *lustiges Hartzeugs mix und rüberschieb*
  3. *meld* Hier 1,42 ... :beagolisc Chiefie, ich mach mir echt Sorgen, wenn Du in Deinem Udings so Whiskeyintravenösleitungen anschliesst, die noch dazu nur einen Meter lang sind. Willst Du Dich beim Whiskeytrinken nichtmal mehr wenigstens ab und zu mal bewegen? :eek :D
  4. Wundert Dich das? Manchmal lese ich halt komische Sachen, da trinke ich mir dann einen und guck mal, ob ich dann sinnbefreiter lesen kann. Du hast genug spassige Postings gelesen, habs schon gesehen. :floet:
  5. Dann hast Du eventuell nicht zuende überlegt, welche Art Hilfe die bessere ist: Hilfe zur Selbsthilfe oder vorkauende Hilfe. Letzteres ist nämlich nur vermeintliche Hilfe, es fördert nicht, Fehler zu erkennen. Richtig, das ist Lernbereitschaft. "Anstelle"? Nein, zusätzlich würde ich vielleicht noch gelten lassen, aber nicht ausschliesslich/anstelle. Es gibt sie, die User, die wissen wollen, wo sie etwas falsch oder nicht so gut gemacht haben. Nicht ohne Grund gibt es auch so viele Threads mit der mutigen Bitte, die selbsterstellte Bewerbung zu zerpflücken. Es sind persönliche Anliegen Einzelner, sie wollen es selbst hinbekommen, auch wenn sie dabei Unterstützung brauchen. Eine fertige, vermeintlich gute Bewerbung hilft da weniger. Am Anfang provokant stirnrunzelfördernd formuliert, kommt der gruselig lange Satz () zum richtigen Fazit. Eine Musterlösung hilft nicht, Rechtschreibfehler in anderen Fällen zu vermeiden, Formulierungen zu verstehen, selbständig zu sein und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen. Ein Muster kann allerhöchstens eine Anregung sein, einen Anfang zu finden, aber eine auf jeden zutreffende, pauschaliert passende Bewerbung ist sie ganz sicher nicht. Und spätestens beim Bewerbungsgespräch kann man böse auf die Nase fallen, wenn man gar nicht wirklich weiss, was man da geschrieben hat und warum (was chickie ja ähnlich schon geschrieben hatte). Joo, ein Forum ist ja auch keine Datenbank, i.d.R. sollte man davon ausgehen, dass jemand, der fragt, auch die Antwort verstehen will. Herr_der_Ringe, Du hast Dich gleich anfangs schon unglücklich ausgedrückt, das siehst Du ja auch an den Antworten. Dass Du es gut meinst, will ich hier mal nicht anzweifeln, aber ob der von Dir vorgeschlagenen Weg "echte Hilfe" sein kann, solltest Du kritisch überdenken. Nicht ganz so passend ist übrigens, zu schreiben: ... und im gleichen Thread aufgrund so einer Formulierung pampig zu wirken. Auch ausserhalb von Bewerbungen sollte man Formulierungen hinkriegen können, die nicht beleidigend wirken. Sonst muss man an solchen Artikulationsschwierigkeiten ebenso arbeiten, wie an einer Bewerbung. Freundliche Musterformulierungen sind auch in dem Fall schwierig, unpersönlich und eignen sich nicht zum Abkupfern.
  6. Tok, bin auch immer mal da, aber will euch dann schliesslich nicht langweilen.... Tröste Dich, wenn es nach dem U*** so los- und weitergeht, wie bei mir, kann der U*** nur halb so schlimm sein. :floet: *Whiskey mit einer Kelle in ein Glas schöpf, einen Tropfen lustigen Eistee reingeb und einen grossen Schluck nehm*
  7. bimei

    TV-Duell

    Moeki, möglicherweise haben seit Deiner Anmeldung die Boardregeln etwas geändert, vielleicht wirfst Du gelegentlich mal einen Blick darauf. ~~Link entfernt und closed~~
  8. Dir kann sicher besser geholfen werden, wenn Du uns auch wissen lässt, was Du bei dem betreffenden Punkt denn geschrieben hast. ;-)
  9. Was steht denn im Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung, was steht dort eventuell zur Anwendbarkeit, Übergangsvorschriften usw.?
  10. Und was genau ist jetzt Deine Frage?
  11. Nachtrag: Anwendungsentwickler stellt sich für das komplette Paket einen Preis von 30 Eur vor. Bestehen bleibt:
  12. Macht ihr weiter.
  13. Pappa ante portas?
  14. bimei

    Arbeitslos

    Das kommt, wie Manitu bereits schrieb, auf Deine Anspruchsvoraussetzungen an. Die kann man aber schlecht erraten. ;-)
  15. :beagolisc Wie überlebst Du bloss immer den Winter? Du steckst bestimmt Dein ganzen Geld in UV-Leuchten und hast bestimmt auch eine im Zigarettenanzünder, die Dich gruselig anstrahlt. Und darum hast Du auch nur Sommerreifen, Du bist völlig illusioniert. :eek *noch ein Bier zapf* *ein paar weitere für Mittrinker zapf*
  16. Du musst zugeben, dass das nach meinem Posting "leicht nachgeplappert" ist.
  17. Klar gibt es den Beruf, aber als anerkannten Ausbildungsberuf? Dafür möchte ich eine Quelle bitte (aus dem Bundesgesetzblatt, vom bibb etc.).
  18. Ruf zur Ordnung: Es reicht jetzt mit den provozierenden Postings! Dies ist der letzte lesbare, moderative Eingriff. bimei
  19. "Flint", *patsch*, ich kam nicht drauf. Das kann alles Mögliche sein, John Travolta z.B., aber der Kragen passt irgendwie nicht... Spendierst Du noch einen Tipp?
  20. Ich glaube eher, es gibt für Wolle kein zu warmes Wetter. :D Jiach. Glücklicherweise war ich allein in der 1. Qualmer. Aber was ich beim Aussteigen gesehen und gerochen habe, war auch genügend "jiach".
  21. DAS ist DIR halbwegs warm genug? :eek *Bierfass reinroll* *Sonnebrillen bereitleg* *Liegestühle aufbau* Im ICE war heute die Klimaanlage ausgefallen, darin war es wie in einem riesigen Auto, dass lange in der prallen Sonne stand. Nur dass man nichtmal ein Fenster aufmachen kann. *Bier zapf, Sonnenbrille aufsetz und in Liegestuhl versink*
  22. Info, Steuerklasse II: "Darunter fallen die zur Steuerklasse I (*) aufgeführten Arbeitnehmer, in deren Wohnung mindestens ein Kind gemeldet ist, für das ein Anspruch auf Kinderfreibetrag besteht." (*Steuerklasse I u.a. Ledige)
  23. Nö, 100% ig nicht.
  24. Niemand hat etwas Gegenteiliges behauptet. allesweg hat lediglich aufgeklärt, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch nicht 25 Werktage beträgt, wie von Rene angenommen. ;-)
  25. Datenverarbeitungskaufmann, Operator, Analytiker sind einige der früheren Ausbildungsberufe.

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