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bimei

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Alle Beiträge von bimei

  1. Taag, *starken Kaffee nehm* Ok, dann werde ich "meinem" MoD sagen, er soll mal "Deinen" MoD für eine Weile besuchen und ihm tatkräftig zur Seite stehen, ok? Ich fage mich auch schon die ganze Woche, was ich wohl verbrochen habe... Aber zum Glück, T-5 Minuten :floet:
  2. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Ok, das reicht! Arbeite an Deinem Ton, lies nochmal die Boardregeln, wenn Du etwas davon nicht verstehst, frag nach. Und sieh Dich hiermit als verwarnt an, weder Pauschal- und Einzelbeleidigungen gehören hierher.
  3. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Wo genau ist eigentlich Dein Problem? Wenn Du hier aus den Beiträgen nicht den richtigen erkennen kannst, wirst Du es doch dann erfahren, wenn Du Dein erste Abrechnung bekommst.
  4. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Plauderecke
    Einfach immer weitermachen, auch wenn ich mal zwischengequatscht und richtig geraten habe.
  5. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Plauderecke
    Grosse Pointe Blank?
  6. Gibt es einen Steigerung von Montag? Montagig, montagiger, am montagigsten? :beagolisc Ich nehm nur den Raki, oder was auch immer Du dazu servierst.
  7. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Jupp. .......
  8. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Plauderecke
    Assassins?
  9. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    Na gut, versuchen kann ichs ja mal Und lassen Sie ihn nie wissen, das Sie das wissen, was wie er denkt, Sie nicht wissen, daß Sie es wissen. Wissen Sie?
  10. bimei hat auf janlutmeh's Thema geantwortet in Plauderecke
    @pio "2 Männer, 2 Frauen - 4 Probleme"?
  11. Doch, im Prinzip ist es leicht. Wo kein Kläger, da kein Richter. ;-) Wenn ein Urherber oder Urheberrechtsinhaber meint, seine Rechte wurden verletzt, muss er im Zweifel klagen. Als Dritter kann man selbstverständlich auch Quellen nachfordern oder das vermeintlich eigene Gedankengut des Verfassers anzweifeln. Auf welchem Weg das geschieht, hängt von mehreren Umständen und Faktoren ab. Ist bspw. ein PA zur Auffassung gekommen, der Prüfling hat einen Text lediglich verändert, aber aus fremder Quelle genommen, kann er Quellen nachfordern, Punktabzug geben oder durchfallen lassen. Der Prüfling wird dann den normalen Weg des Widerspruchs usw. usf. beschreiten müssen. Allgemeingültig auf alle möglichen Formen von Plagiatsverdachtsfällen lässt sich das nicht beantworten.
  12. Moinsen, *auch mal wieder Frühstück mach* :schlaf:
  13. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Das gilt schon noch, aber eben nur für Betriebe, die unter das Kündigungsschutzgesetz fallen und bei Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen für eine Abfindung. Alle anderen Gekündigten können nur den Weg über eine Kündigungsschutzklage beschreiten, die aber eben auch z. B. mit Wiedereinstellung enden kann.
  14. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IT-Arbeitswelt
    Nein, muss sie nicht, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Lediglich die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB). Nur auf Verlangen des Arbeitnehmers und bei einer ausserordentlichen Kündigung muss eine Begründung erfolgen (§ 626 BGB). Aber all das ist ja nicht Frage dieses Threads.
  15. Dann hat "jemand" u.U. Pech, wenn er nichtmal die Quelle genannt hat, und es aussieht, als hätte "jemand" abgekupfert. Wenn es ganz hart kommt, hat "jemand" (und event. Mitunterzeichner) dann auch noch das Problem "falsches Zeugnis abgelegt zu haben", weil er i.d.R. ja schriftlich bezeugt hat, die Dokumentation selbst erstellt zu haben. usw. usf. Worauf genau willst Du eigentlich hinaus?
  16. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Abschlussprojekte
    Da bist Du wohl versehentlich auf dem falschen Board gelandet, soetwas gibt es auf Fachinformatiker.de nicht. Thread daher closed.
  17. Die Frage dieses Threads ist "Wieviel verdient ihr in der Ausbildung?". Diskussionen über Beiträge Dritter und was sie damit vermeintlich erreichen wollen, möchte ich hier nicht mehr lesen! Zurück zur eigentlichen Fragestellung. bimei
  18. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    Du vergreifst Dich im Ton, unterlass soetwas bitte! bimei
  19. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Plauderecke
    Maaanitu, vielleicht liest Du das ja noch. Heute gehts weiter, der Kampf um den Aufstieg. "Helden der Kreisklasse", 22.10 Uhr, ab jetzt immer Montags.
  20. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Bei soetwas wie einer Bewerbung ist es besser einen eigenen Thread aufzumachen, sonst kann so ein Beitrag schonmal untergehen. ~~ Thread daher geteilt ~~
  21. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Ausbildung im IT-Bereich
    § 45 BBiG Zulassung in besonderen Fällen (1) [...] (2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. (3) [...]
  22. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in Jobsuche, Bewerbung und Zeugnisse
    Um Mobilitätshilfen beantragen zu können ist Voraussetzung, dass Du arbeitssuchend gemeldet bist. SGB 3 § 53 Mobilitätshilfen (1) Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. (2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen 1. Leistungen für den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung (Übergangsbeihilfe), 2. Leistungen für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät (Ausrüstungsbeihilfe), 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für a) die Fahrt zum Antritt einer Arbeitsstelle (Reisekostenbeihilfe), tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Fahrkostenbeihilfe), c) eine getrennte Haushaltsführung (Trennungskostenbeihilfe), d) einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe). (3) Leistungen nach Absatz 2 können an Bezieher von Arbeitslosengeld auch zur Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland erbracht werden. (4) Leistungen nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 Buchstaben a und d können auch an Ausbildungsuchende erbracht werden, die in ein Ausbildungsverhältnis eintreten, wenn sie bei der Agentur für Arbeit als Bewerber um eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet sind.
  23. bimei hat auf Saga's Thema geantwortet in Plauderecke
    Gerade wunderte ich mich, dass Du nen Jecken suchst...
  24. bimei hat auf einen Beitrag in einem Thema geantwortet in IHK-Prüfung allgemein
    Das ist nach neuem BBiG jetzt § 21. Die Form der Willenserklärung des Auszubildenden auf Verlängerung ist nicht festgelegt, kann also auch mündlich erfolgen. Aber, wie allesweg richtig schreibt, bedarf die Verlängerung des Vertrages der Schriftform und das gilt auch für die Verlängerung, denn es heisst weiter in § 11 BBiG: (4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.
  25. Welche? (Es gibt nicht auf jeder IHK-HP einen Musterantrag, ergo nützt dem Threadersteller die Angabe wenig, wenn die für ihn zuständige IHK keinen hat und eine für ihn nicht zuständige IHK von der für ihn zuständigen IHK abweichende Anträge hat.)

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