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Lebensfroh

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  1. Es gibt da ein BGH-Urteil, wonach man Arbeitnehmerstatus haben kann in einem Umschulungsverhältnis bei einem privaten Träger, wenn vertraglich entsprechende Kriterien vorliegen wie Weisungsrecht usw., was in den meisten Verträgen wohl so ist. Ich habe das Urteil im Moment nicht zur Hand, kann aber gelegentlich mal nachsehen. Ich bin der Meinung, dass man auch in einer Schule den gesetzlichen Mindesturlaub haben sollte. Aber deswegen den langwierigen Klageweg zu beschreiten....Notfalls gibt es da doch so ein gelbes Vitamin

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