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rhonwen

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Alle Inhalte von rhonwen

  1. Bedenke, du bist jetzt erst 20 Jahre alt! Jetzt hast du noch Zeit für eine weitere Ausbildung. Wenn du erstmal Mitte 20 bist, wird es schwer, bist du Ende 20 oder gar schon über die 30, wirst du es verdammt schwer haben, einen Ausbildungsplatz zu bekommen! Mach dir jetzt also klar, ob das überhaupt der Beruf ist, in dem du arbeiten möchtest oder ob dir etwas anderes vielleicht besser liegen könnte!! Du kannst natürlich auch versuchen, dich mit diesem Ergebnis zu bewerben. Vielleicht findest du eine Firma, in der du Berufserfahrung sammeln kannst und dich auf einem Gebiet spezialisieren kannst. Später dann in ein paar Jahren schauen die Firmen eher darauf, was du leisten kannst (Berufserfahrung), und nicht wie das Ergebnis deiner Ausbildung war.
  2. Wenn man krank geschrieben ist, sollte man nichts machen, was die Genesung gefährdet. Jetzt kommt es auf die Krankheit an, wegen der sie krank gemeldet wurde und ihre Tätigkeiten im Urlaub, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht! Beispiel: Wenn jemand auf dem Bau arbeitet und sich einen Arm gebrochen hat, kann er für ne Weile nicht arbeiten, wird also krank geschrieben. Dennoch kann er aber einen Urlaub in der Sonne am Strand machen. Daran hindert ihn nichts. Es ist allerdings nicht üblich, wenn man sich krank gemeldet hat, dann erst zu entscheiden, Urlaub zu machen. Ein gängiger Fall ist aber, dass Urlaub beantragt wurde, es kurz vor Urlaubsantritt ist und man dann krank wird. Man lässt sich also für z. B. eine Woche krank schreiben. Der geplante Urlaub war aber 2 Wochen. Also geht man krank geschrieben in den Urlaub und die 2. Woche, in der man immer noch im Urlaub ist, ist man gesund. Beispiel: Wenn man z. B. erkältet ist, macht man doch dennoch gerne mal einen Spatziergang an der frischen Luft, als durchgehend daheim im Bett zu hocken! Allerdings geht es den Arbeitgeber nichts an, was man während seiner Krankheitstage macht. Auf der Krankmeldung für den Arbeitgeber steht ja schließlich auch nicht der Grund für die Krankheit drauf! Allerdings hat die Kündigung nichts mit dem Durchfallen der Prüfung zu tun. Man kann ja auch nach der Kündigung sich einen anderen Arbeitgeber suchen und dort die Ausbildung fortführen und die Ausbildung auch schlussendlich bestehen! Es kann natürlich auch sein, dass sie durch die schriftliche Prüfung durchgefallen ist, aufgrund ihrer Leistungen in der Prüfung und dass dieses Ergebnis ganz unabhängig von der Kündigung zustande gekommen ist!

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