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Savanna

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Beiträge von Savanna

  1. @BigMac

    man hat auch in der zweiten Ausbildung ein Recht auf BAB, sonst würd ich ja zu Unrecht welches bekommen, hab ich dir doch schon mal erzählt.

    @Luna

    das, wie das ausgerechnet wird, ist unterschiedlich.

    Du kannst nicht davon ausgehen, dass jeder Haushalt, der unter 2000 DM netto hat 60-120 DM WG bekommt, denn das stimmt keines falls.

    Dafür gibt es keine Tabelle, sondern wird für jeden individuell berechnet.

    Ein Haushalt kann 2000 DM netto verdienen und beispielsweise 500 DM Ausgaben haben, dann kannst du damit rechnen, dass kein Anspruch bzw. wenig Anspruch auf WG besteht.

    Ein Haushalt mit 1500 DM Ausgaben kann sogar 700 DM WG bekommen.

    Es ist in der Tat abhängig davon, wieviel Miete du zahlst und wieviel qm deine Wohnung hat.

    Es ist keine Seltenheit, dass das Wohngeld manchmal die Miete übersteigt, weil noch Wasser und Strom mit eingerechnet wird.

    So nenn ich dir jetzt mal ein Bsp. von mir privat.

    Einkommen unter 2000 DM netto.

    Zwei-Personen-Haushalt

    Warmmiete auf 80 qm 900 DM

    diverse andere Ausgaben

    Ergebnis = 400 DM Wohngeld

    Außerdem ist es nicht vom Alter des Hauses abhängig, sondern davon, ob es mit öffentlichen oder privaten Mitteln gebaut wurde, und ob du normale Etagenheizung oder noch Ölheizung hast, ob dein Bad in der Wohnung ist, oder draußen im Zwischengeschoss (so ist es ja noch in manchen Wohnungen in den neuen Bundesländern.

    Deswegen wird nach dem Alter des Hauses gefragt.

  2. Doch, doch, wir hören dir alle zu! :P

    Nur war dein Licht nicht allzu hell im Dunkeln... :D

    Dass man mit Abi ne Ausbildung auch in 2 Jahren machen kann, das war klar, ich dachte, du meintest ne normale Ausbildung auf 1,5 Jahre verkürzen, deswegen mein Comment.

    Das geht aber noch nicht in allen Ausbildungsrichtungen, wo es gern gesehen wird ist ne kaufmännische Ausbildung, aber bei einigen technischen sowie handwerklichen Ausbildungen wird es problematisch, hier aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    Mit Fachabi gehts übrigens auch. :D

  3. Also, wenn du kündigst, dann kannst du die selbe Ausbildung nicht mehr in nem anderen Betrieb weitermachen.

    Dazu brauchst du einen Aufhebungsvertrag, ansonsten steht nämlich im BBiG, dass du, deine Ausbildung abbrechen darst, wenn du dich beruflich weiter oder umbilden lassen willst.

    Das bedeutet also, dass dann auf keinen Fall mehr die Si-Ausbildung in Frage käme, obwohl es in der Tat super Si-Ausbildungen gibt, in denen ordentlich geschraubt wird, vielleicht müsstest du halt einfach mal suchen.

    Ein Aufhebungsvertrag ist natürlich um einiges effektiver, denn es gibt somit keine Kündigungsfrist für beide Parteien, und du kannst dann immernoch frei entscheiden, ob du die selbe Ausbildung in nem aderen Betrieb weiter führst, oder lieber was anderes anfängst, wobei dann ja wirklich ein Jahr in Sand gesetzt wäre.

    Wenn du dich entscheiden solltest deine Ausbildung bei einem anderen Ausbildungbetrieb weiter zu machen, dann würd ich dezent bei deinem Chef anfragen, wie er denn zu dem Thema Aufhebungsvertrag steht und mir gleichzeitig nen anderen Chef suchen, denn wenn du bei deiner jetztigen Firma austrittst und dann ewig keinen neuen Ausbildungsplatz findest, dann weiß ich nicht, ob du so einfach mitten drin dann irgendwo genommen wirst.

    Einem Aufhebungsvertrag muss dein Chef nicht unbedingt zustimmen, dann bliebe dir nur noch ne Kündigung, bei der du einen Monat Frist einhalten müsstet und immer nur zum 15. oder letzten eines Monats kündigen kannst.

    Du wirst sicherlich von deinem Chef nicht auf Schadenserstatz verklagt, denn immerhin hat er sich bereit erklärt dich auszubilden, da ist es ja normalerweise selbstverständlich, dass auf ihn Kosten zu kommen.

    Wenn ihr nirgendswo schriftlich vereinbart habt, dass du, falls du die Ausbildung vorzeitig abbrichst, ihm eventuell angefallene Kosten für diverse Schulungen etc. wiedererstatten musst, dann bist du ausm Schneider.

    Viel Glück!

  4. Also, unabhängig davon, ob man Abi oder mittlere Reife hat, muss zu einer Ausbildungsverkürzung der Ausbildungsbetrieb zustimmen.

    In der Regel kann jeder, unabhängig von Schulabschluss, mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und mit Schulleistungen die im Bereich "gut"(Das letzte Berufsschulzeugnis ist relevant) die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vorziehen.

    Man kann aber auch, wenn man z.B. bereits eine Ausbildung absolviert hat, bzw. wenn man sehr gute schulische und sehr gute praktische Leistungen bietet, die Prüfung, hier ebenfalls mit Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, die Prüfung ein Jahr vorziehen.

    Das mit den auf 18 Monate verkürzen würde dann bei einer Ausbildung, die 2 Jahre, in einigen Bundesländern gibt es auch Ausbildungen, die 2,5 Jahre dauern, gehen.

    Es ist mir nicht bekannt, dass man eine normalerweise 36 Monate langdauernde Ausbildung auf lediglich 18 Monate verkürzen kann. :confused:

  5. @ BigMac

    BAB und Fahrtkosten sind nicht das selbe. Eins hat mit dem anderen nichts zu tun,

    aber bei BAB ist nicht nur die eigene Wohnung relevant.

    Wenn du bei ziemlich armen Eltern wohnst, auch wenn sich das jetzt komisch anhört, und du hast viele Kosten die du wegen der Ausbildung hast, dann bekommst du hier auch Unterstützung, unter anderem Fahrtkosten.

    Das nennt sich dann nicht mehr BAB.

    @Crash2001

    BAB ist nicht ganz wie Bafög, denn das muss man nicht zurückzahlen, BAB gibts bei betrieblichen Ausbildungen, Bafög bei Studium und schulischer Ausbildung.

  6. @Joman

    du kannst doch nichts absetzen, wenn du nichts zahlst, damit meine ich die Steuer.

    Du kriegst es als Werbungskosten angerechnet, wenn du zu viel verdienst und damit Gefahr läufst dein Kindergeld zu verlieren.

    Ansonsten hat das Finanzamt damit nichts zu tun.

    Du musst einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten beim AA stellen.

    Steht irgendwo geschrieben, dass du Fahrtkosten vom AG bezahlt bekommst? Wenn nicht, dann kannst du alles beim AA angeben, ansonsten gibst du deine Kilometer an und dann noch zusätzlich, wieviel du dafür vom AG erstattet bekommst.

    Die rechnen dir dann die Differenz aus, prüfen, ob die die Kosten aus eigenen Mitteln bezahlen könntest, wenn ja gibts nix, wenn nein kriegst du die differenz.

    @Crash2001

    Du verwechelst den Anspruch mit Azubi sein oder Arbeitnehmer sein.

    Bei nem Azubi zahlt das AA, beim Arbeitnehmer gibts ne Fahrtkostenrückerstattung vom Finanzamt.

    Bei nem Arbeitnehmer ist es so, dass die 72 Pf., unabhängig ob du mit Bahn oder Auto fährst angerechnet werden.

    Bei nem Azubi ist es so, dass geprüft wird, ob man die Strecke mit Bahn oder Bus fahren könnte.

    Wenn der Aufwand über 2 h für Hin-und Rückfahrt ist, dann erst wird entschieden, ob Anspruch auf Fahrt mit dem Auto besteht oder nicht.

    Und auch dann wird wiederrum geprüft, ob du die Kosten selbst tragen kannst oder nur nen Teil, oder gar nicht.

    In einigen Fällen ist es nämlich so, dass entschieden wird, dass du lediglich die Kosten für eine Monatskarte erstattet bekommst, ob du dann mit dem Auto fährst ist deine Sache.

  7. Zeugnis steht dir auf jeden Fall zu, und es wird bestimmt nicht schlecht ausfallen, nur weil du dich wegen ner anderen Arbeitstelle umsiehst.

    Sollte dem aber doch so sein, dann würd ich rechtliche Schritte einleiten.

    Ich habe auch von meinem Ex-Arbeitgeber ein Suuuuuuuper-Zeugnis bekommen, voll das Geschleime, nur ich hatte meine neue Areitsstelle bereits und somit hat es bis jetzt noch leider keiner zu Gesicht bekommen.

  8. Ich möchte keine Vorurteile aufbringen, aber meiner Erfahrung nach sind sowohl bei Dekra als auch bei DAA in vielen Lehrgängen ziemlich unqualifizierte Leute mit dabei (nein, es ist nicht immer so und es gibt auch sicherlich Leute, die Spitze sind!), dann ist es für die Klasse schon ziemlich schwer was zu lernen, wenn sich die Lehrer immerwieder auf die schwächeren konzentrieren müssen und somit den Lehrstoff aufhalten. :rolleyes:

  9. Also, ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber ich hab was von 72 Pf/ KM gehört und das erst dann, wenn der Weg zur Arbeit mindestens 10 KM entfernt ist.

    Außerdem bekommt man an Fahrtkosten immer die beste und günstigste Verbindung angerechnet, also wenn du ohne Schwierigkeiten mit Bus oder Bahn fahren könntest, dann wird dir die Autofahrt nicht angerechnet somit bekommst du auch keine 72 Pf, bzw 80 Pf aufn KM.

    Du musst dann vorweisen, wie teuer ne Monatskarte bzw. Vergleichbares dich kosten würde und dann bekommst du diesen Satz bezahlt.

    Da gibt es aber auch wiederum Ausnahmen und zwar die, dass auch wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln ne Verbindung hättest, du aber insgesamt länger als 2 h am Tag nur an Fahrtzeit aufbringen müsstest, dir dann die Autofahrt zugesprochen wird.

    Ich hab mir das alles nicht ausgedacht, denn in meinem Fall ist es nämlich so.

    <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 28. August 2001 07:38: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Savanna ]</font>

  10. Hmm, ich würd sagen es heißt nicht umsonst Ausbildung, oder? Da sollte man ja eigentlich erst ausgebildet werden, wer dort hinkommt sollte lediglich den nötigen Ehrgeiz und die Motivation dazu mitbringen. So sollte es sein, nur leider ist es im wirklichen Leben nicht überall so, denn viele Firmen zu denen man so hingeht fragen einen gleich, was können sie denn schon programmieren, das finde ich total unsinnig, denn dann kann man sich ja schon jemanen ausgelernten einstellen und nicht jemanden der schon perfekt programmieren kann, nur noch leider nicht den Wisch von der IHK dafür hat und somit gezwungen wird, für durchschnittlich 1000 DM ne Ausbildung zu machen.

    Für den Chef kommt sowas mehr also gelegen, ne perfekte Arbeitskraft für 1000 DM im Monat, was will man mehr?

    Vielen wird erst gar nicht die Chance gegeben, ne Ausbildung in diesem Beruf anzufangen, wenn sie nicht schon halbwegs perfekt auf diesem Gebiet sind, das ist echt schade.

  11. Habe mir selber einen Ausbildungnachweis anhand der vorgebenen Hefte der IHK in Excel selbst erstellt, nicht jeder hat ja ne schöne Handschrift.

    Dort trag ich jetzt alles ein und druck es alle 4 Wochen aus und lass es unterschreiben und dann hefte ich es in nem Ordner ab.

    Es sieht genauso aus, wie das was du von der IHK kriegst, deswegen sagt die da nichts zu, nur mit dem Unterschied, dass meins halt mit dem computer gemacht ist.

  12. @impossible

    wie du schon richtig gehört hast kannst du keine Steuerrückerstattung bekommen, wenn du noch Lehrling bist und somit keine Steuern zahlst.

    Man redet dann hier in diesem Fall von erhöhten Werbungskosten.

    Das ist insbesondere dafür gedacht, dass wenn du über 15500 im Jahr liegst du trotzdem noch dein Kindergeld behalten kannst.

    Es ist dann nicht so, dass du deine Literatur oder deinen PC vom Finanzamt wieder erstattet bekommst sondern dass das Finanzamt errechnet, wieviel Mehrkosten du gehabt hast und das wiederum wird dann vom Arbeitsamt von deinem Gesamteinkommen abgezogen.

    Bsp: Du hast ein Bruttoeinkommen von 1200 * 12 = 14400 jährl. bist jetzt also über 13500 drüber, die eigentlich maßgebend sind für Kindergeld. Nun wird aber jedem eine Werbungskostenpauschale von 2000 DM auf die 13500 draufgerechnet, somit darst du im Jahr auf 15500 kommen.

    Mit 14400 bist du also drunter und behälst dein Kindergeld.

    Nun ist es ja bekanntlich noch so, dass du im 2. Lj dann noch ne Lohnerhöhung bekommst, so dass du dann auf einmal bei 16600 im Jahr liegst und nun dein Kindergeld wegfällt, damit das nicht passiert, holst du dir vom Arbeitsamt einen Antrag auf erhöhte Werbungskosten. Dort kannst du dann alles, was für deine Ausbildung Kosten verursacht hat absetzen, also alle IT-Dokus, Bücher, Zeitschriften, und!!! der PC wird in der Ausbildung als notwendig für die Ausbildung angesehen und somit voll abgerechnet, oder wie willst du als Informatiker ne Ausbildung machen, wenn du keinen Rechner zuhause hast?

    Außerdem musst du alle Fahrtkosten ansetzen die du hast, also von Wohnung zur Arbeit, zu Schule, und, nachhause, wenn du nicht mehr daheim wohnst, weil es an deinem Heimatort in der Richtung keine Ausbildungsstelle gab.

    Also sagen wir, du hast dann ungefähr nochmal 5000 DM zusätzliche Werbungskosten, die dir vom Einkommen abgezogen werden, du bist jetzt also locker wieder drunter und behälst dein KG.

    @darkluna

    behalte deine VL, und setz einfach erhöhte Werbungskosten an!dann klappts auch bei dir. Das Problem ist, dass das AA nicht von allein ankommt und dir so nen Antrag in die Hand drückt, sonder sie dir den meistens erst dann geben, wenn du danach fragst. Viele wissen nämlich nicht, dass es sowas gibt und verlieren deswegen ihr KG.

  13. @ FaFo

    was ist, wenn der Thread aber nen scheinbar friedlichen Titel hat, dort drin zunächst nichts schlimmes steht, dann aber irgendwann es wieder so zur Sache geht? :confused:

    Mann kann doch nicht überall gleichzeitig sein und darauf achten, welche Idioten hier Mist anstellen und welche nicht.

    Ganz ehrlich, du und ich, wir haben doch sicherlich besseres zu tun, als uns nen Kopf darüber zu machen, ob der Thread, in dem wir grad posten, völlig aus der Bahn gerät oder nicht, wenn wir zunächst nichts schlimmes im Kopf haben beim Posten.

    So ne schwarzen Schafe wird es immer geben, dagegen kann man nichts machen!

  14. Hi,

    wie kommst du denn darauf, in Istanbul zu arbeiten?

    Bei uns in der Firma hat sich grad einer über Jobbörse.de aus Istanbul als Programmierer beworben.

    Mein Chef hat ihn jetzt zum Vorstellungsgespräch eingeladen, der Bewerber ist sogar sofort bereit, seine Heimat aufzugeben, nur um hier zu arbeiten.

    Anscheinend siehts dort nicht so gut aus mit den IT-Jobs.

    Ich wünsch dir trotzdem viel Glück!

    Vielleicht weißt du ja, was man in etwa in Istanbul als Programmierer verdient, würd mich nämlich interessieren.

  15. Das mit den Vorstellungen über ne richtige Firma ist so ne Sache, wenn du voll mit deinem Job zu frieden bist, dann stimmt meist das Geld nicht, wenn du genung Geld bekommst, dann bist du nicht immer mit deinem Job zu frieden.

    Ich finde auch, dass Geld nicht das wichtigste ist, heute denke ich zumindest so. Ich befinde mich zwar noch in Ausbildung, habe aber bei der Auswahl der Ausbildungsunternehmen sehr aufs Geld geschaut, man will ja nichts missen in seinem Leben.

    Heute denke ich, dass ich mich hätte für eine weniger gutbezahlte Ausbildung entscheiden müssen, in der ich aber auch ausgebildet werde und nicht vom Anwendungsentwickler zur Tippse umfunktioniert werde. Bei mir in der Firma ist auch das Klima toll, besser könnte es gar nicht sein, bekomme auch frei, wenn ich das will, Gleitzeit auf Vertrauensbasis, tja und viele Tage, an denen man einfach nichts tun muss. Aber jetzt mal ehrlich, monatelang beschäftige ich mich nun selbst in der Firma, versuche selbst zu programmieren, was ja sicherlich nicht unbedingt das Problem ist, wenn man vielleicht mal gelegentlich nen Ansprechpartner hätte, der einem hilft :mad: !

    Nein, unsere Programmierer sind so mit sich selbst beschäftigt, dass die einfach keine Zeit haben um zu helfen.

    Und wenn sie sich mal doch die Zeit nehmen, dann erklären sie einem das völlig falsche!

    Und warum das alles?? Weil ich gut bezahlt werden wollte!

    Das wars nicht wert! Geld allein macht halt doch nicht glücklich!

  16. ich hab gehört, dass man auch Bildungsurlaub nehmen kann, wenn man zur Führerscheinprüfung muss, zumindest ist das in Hessen so. Nun, ich wusste das aber zum Zeitpunkt meiner Führerscheinprüfung nicht und hab deswegen normalen Urlaub dafür genommen. :(

    Weiß jemand, ob ich rückwirkend noch Anspruch drauf hab? :confused:

    Immerhin wären das ja zwei Tage! :D

    <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 21. August 2001 14:34: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Savanna ]</font>

  17. Hi,

    kann mir jemand einen Lösungsvorschlag für folgendes Problem machen?

    Ich will ein Prog schreiben, bei dem sich als erstes ein Formular mit einer Passwortabfrage öffnet. Wenn dann PW und Username korrekt sind, soll sich ein Form2 öffnen und das erste schließen.

    Soweit so gut. Also das mit dem Form2.show; hab ich ja hinbekommen, aber wenn ich jetzt im Form2 bei Oncreate einfach Form1.close machen will schließt er grundsätzlich immer alle Formulare. Ich will aber das Form2 weiter zur nutzung vorhanden ist.

    Kann man eigentlich auch Variablen von einem Textfeld eines Formulares zu einem weiteren Formular übergeben?`Hier z.b. den Namen des Users?

    Thnx4Help

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