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Uwe_B

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Alle Inhalte von Uwe_B

  1. ...hm, bei einer 40h Woche sind das 4000,- € brutto im Monat...als Einsteiger nicht so schlecht, wie ich finde...oder habe ich Dich falsch verstanden und Du redest hier ausschliesslich von Freiberuflern?
  2. ....was aber auch nicht wirklich viel bringt, wenn dann später im Text so etwas in der Art druntersteht, wie "...Herr XYZ war bemüht..." ...;-)
  3. ...prüf mal, an welchem USB-Port (also bei den Druckereigenschaften) der Zebra hängt, wenn er druckt und an welchem, wenn er nicht druckt...hat mich an einer XP-Maschine an den Rand des Wahnsinns getrieben, da er mal für XP an Port1 hing, und mal an Port2...erst die Verwendung eines kleinen Printservers hat das Problem gelöst...
  4. ...interessant, mal schauen, ob das tatsächlich was ergibt (wobei ich eher befürchte, dass nein) ...ich nicht, das kann in der Tat zum Problem werden...ist wohl regionenabhängig, was die Finanzämter als Fahrtenbuch akzeptieren...in jedem Fall würde ich VORHER mit dem Finanzamt abklären, welchen Anforderungen ein Fahrtenbuch genügen muss...
  5. ...oder mit FreePDF v4.02 und Ghostscript v8.71 versuchen, das läuft hier auf Win7 64-bit reibungslos
  6. ...grundsätzlich gebe ich Dir hier Recht...aber ohne finanzielle Zuschüse geht das nur schwer, denn irgendwie muss das Leben in der anderen Stadt auch finanziert werden. Die Ausbildungsstellen, die einem das erlauben sind doch eher dünn gesät...davon ab, ist Hotel Mama sowieso ganz gross in Mode, was die Entscheidung, woanders hinzugehen nicht eben erleichtert...
  7. ...§10 Satz14 "...sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,..."
  8. ...Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §9 und §10, sowie §§11 und 12 ...was wiederum in §10 geregelt wäre...und in den §§ 11/12 eingeschränkt wird
  9. ...Multicash hatten wir gaaaanz viel früher im Einsatz, das Folgeprodukt war dann der GlobalTRXPlus. Genau da gab es Dein beschriebenes Problem, dass zur Authentifizierung ein LW A: oder LW B: erwartet wurde. Lösen konnte ich das mittels Windows 2003 Server (User griffen über Terminalservices zu) sowie einer entprechenden GPO, welche das Verzeichnis des Users, mit seiner Zertifikatsdatei, als LW B: einrichtete (unter Zuhilfenahme des PolicyMakers). Das wurde dann von der Software akzeptiert...
  10. ...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Du müsstest also prüfen, ob irgendetwas davon bei Euch existiert...eine Betriebsvereinbarung z.B. wäre meines Wissens nach auch für Deinen mündlichen Vertrag für Dich gültig. Ebenso müsste ein bestehender Tarifvertrag für Dich gültig sein...aber bitte: ebenso wie bei robotto ist das keine Rechtsauskunft!
  11. ...wirklich nicht sehr übersichtlich die Webseiten, aber schau mal hier: https://www.pfu.fujitsu.com/registration/ss-setpg/en/no-check01.html , vielleicht hilft das haushalten
  12. ...ich nehme mal an, die Drucker sind per USB an die Clients angeschlossen? Falls ja, dann könntest Du das möglicherweise umgehen, indem Du die Drucker über Printserver zur Verfügung stellst und die Clients dann per IP verbindest. Ich hatte ein ähnliches Problem...ein per USB angeschlossener Drucker wurde vom lokalen XP einmal an USB1 erkannt, beim nächsten lokalen Anmelden an USB2. Da die Drucker in eine TS-Sitzung eingeschleift werden, hatte der User in der TS mal einen Drucker zur Verfügung, ein anderes Mal nicht...ich hatte das mal Tante Google zu fressen gegeben Google (so, oder ähnlich)..schau mal in die Treffer, vielleicht findet sich da erhellendes...
  13. ...entweder werden Kündigungsfristen eingehalten (und auf die kann der Arbeitgeber genauso bestehen wie der Arbeitnehmer) oder es wird gemeinssam ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen (der dann ein entsprechend vorzeitiges Arbeitsende definiert). Ein Tausch Urlaubstage gegen 'früheres gehen' lässt sich m.E. nicht abbilden...
  14. ...ähm, was heisst: "eher gehen lässt"? Wenn die Anzahl der Urlaubstage die Anzahl der verbliebenen Arbeitstage übersteigt, dann nimmst du bis Arbeitsende Deinen Urlaub und lässt Dir den Rest auszahlen. Ist die Anzahl der Urlaubstage geringer als Deine Restarbeitstage, dann arbeitest Du weiter und nimmst dann den Urlaub. Solange Du einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du ohne Zustimmung Deines Arbeitsgebers nicht bei einem anderen Arbeitgeber anfangen (ich gehe davon aus, dass wir von Vollzeitarbeit reden)...
  15. ...ein Image von einer 'defekten' Festplatte zu erstellen ist, sagen wir mal, mutig...Google Befragung mit 'xp nach Anmeldung' erschlägt Dich mit Treffern, einer davon exemplarisch: XP - Nach Anmeldung sofort Abmeldung - MCSEboard.de MCSE Forum
  16. ...in der Tat...die Argumente dafür sind mir sehr eingängig, auch wenn man dadurch manch Vorteil der Virtualiserung verliert (für diese eine Maschine)
  17. ...hier noch ein wenig mehr Futter in Bezug auf Virtualisierung...Virtualisierung und Domain Controller - Der NTx Blog
  18. ...ich fand es sehr amüsant (ohne MagMag zu nahe treten zu wollen)...hat mich ein wenig an meine ersten Gehversuche mit Schleifen und deren Abbruchbedingen erinnert, reinstes Trial&Error...:-)
  19. ...nur mal interessehalber: von welchen Insellösungen sprichst Du?
  20. ...nicht zwingend eine qualifizierte Antwort, Meister...oder? Einreichen beim Arbeitgeber kannst Du so ziemlich alles...er kann das akzeptieren oder Dir die Pauschale zahlen. Falls pauschal, dann kannst Du versuchen den Beleg (abzüglich der gezahlten Pauschale) bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
  21. ...ich denke nicht...normalerweise wird die Probezeit im Arbeitsvertrag geregelt (i.d.R. 6 Monate, weniger darf vereinbart werden, mehr jedoch nicht)...während dieser Zeit gelten die 14 Tage Kündigungsfrist (s. Zitat BGB). "§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen [...] (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden." Ich würde bei Dir davon ausgehen, dass die 6 Monate Probezeit gelten und damit kannst Du mit den 14 Tagen Frist kündigen. Aber: I'm not a Laywer!
  22. ...m.E. nicht richtig: Kündigungen innerhalb der Probezeit sind 14 Tage zu jedem Wochentag. Und Probezeit ist es noch, denn Azubi-Ende führte zu unbefristeter Übernahme und damit zu neuem Arbeitsvertrag mit neuer Probezeit (auch wenn kein neuer Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten wurde).

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