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Uwe_B

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Beiträge von Uwe_B

  1. [...]

    Ich hatte letztens ein Angebot aus Eisenhüttenstadt (direkt an der polnischen Grenze bei Frankfurt an der Oder). Was die bereit waren zu zahlen, deckt nicht einmal die Anforderungen eines Einsteigers ab (als Freiberufler muss man ja doch einiges höher ansetzen, als ein Angestellter). Die wollten doch allen ernstes gerade einmal 25€/Stunde zahlen für einen Job, für den man anderswo locker 55-60€/Std [...]

    ...hm, bei einer 40h Woche sind das 4000,- € brutto im Monat...als Einsteiger nicht so schlecht, wie ich finde...oder habe ich Dich falsch verstanden und Du redest hier ausschliesslich von Freiberuflern?

  2. ...prüf mal, an welchem USB-Port (also bei den Druckereigenschaften) der Zebra hängt, wenn er druckt und an welchem, wenn er nicht druckt...hat mich an einer XP-Maschine an den Rand des Wahnsinns getrieben, da er mal für XP an Port1 hing, und mal an Port2...erst die Verwendung eines kleinen Printservers hat das Problem gelöst...

  3. Zufällig steht zu dem Thema etwas in der aktullen finanztest, daher kann ich dir sogar ein Aktenzeichen geben :)Aktenzeichen VI R 51/11 => anhängiges BFH Gerichtsverfahren.

    ...interessant, mal schauen, ob das tatsächlich was ergibt (wobei ich eher befürchte, dass nein)

    zu 2)

    Das höre ich zum ersten Mal. Ich hab ein paar Bekannte die Fahtrenbuch führen und da gibt es keinerlei Probleme

    ...ich nicht, das kann in der Tat zum Problem werden...ist wohl regionenabhängig, was die Finanzämter als Fahrtenbuch akzeptieren...in jedem Fall würde ich VORHER mit dem Finanzamt abklären, welchen Anforderungen ein Fahrtenbuch genügen muss...

  4. [...] dann könnte man ja auch eine andere Lehre in einer anderen Stadt machen, bevor man garnichts macht. [...]

    ...grundsätzlich gebe ich Dir hier Recht...aber ohne finanzielle Zuschüse geht das nur schwer, denn irgendwie muss das Leben in der anderen Stadt auch finanziert werden. Die Ausbildungsstellen, die einem das erlauben sind doch eher dünn gesät...davon ab, ist Hotel Mama sowieso ganz gross in Mode, was die Entscheidung, woanders hinzugehen nicht eben erleichtert...

  5. Wo steht DAS denn bitte? :confused:

    Wenn du dir einmal die ganzen Pflege- und Gastronomie-Berufe anschaust... glaubst du, die dürfen das nur, weil es im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen steht? Ich glaube eher nicht...

    ...Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §9 und §10, sowie §§11 und 12

    Und gerade im IT-Bereich ist es oftmals so, dass Änderungen (z.B. Updates einspielen, Netzwerkanbindungen umschwenken, etc) nur samstags, sonntags und/oder aber nachts gemacht werden können.

    ...was wiederum in §10 geregelt wäre...und in den §§ 11/12 eingeschränkt wird

  6. ...Multicash hatten wir gaaaanz viel früher im Einsatz, das Folgeprodukt war dann der GlobalTRXPlus. Genau da gab es Dein beschriebenes Problem, dass zur Authentifizierung ein LW A: oder LW B: erwartet wurde. Lösen konnte ich das mittels Windows 2003 Server (User griffen über Terminalservices zu) sowie einer entprechenden GPO, welche das Verzeichnis des Users, mit seiner Zertifikatsdatei, als LW B: einrichtete (unter Zuhilfenahme des PolicyMakers). Das wurde dann von der Software akzeptiert...

  7. Hallo,

    Montag bis Freitag regulär. Samstag und Sonntag kommen sporadisch dazu. [...]

    ...Sonntagsarbeit ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen können entstehen u.a. durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Du müsstest also prüfen, ob irgendetwas davon bei Euch existiert...eine Betriebsvereinbarung z.B. wäre meines Wissens nach auch für Deinen mündlichen Vertrag für Dich gültig. Ebenso müsste ein bestehender Tarifvertrag für Dich gültig sein...aber bitte: ebenso wie bei robotto ist das keine Rechtsauskunft!

  8. ...ich nehme mal an, die Drucker sind per USB an die Clients angeschlossen? Falls ja, dann könntest Du das möglicherweise umgehen, indem Du die Drucker über Printserver zur Verfügung stellst und die Clients dann per IP verbindest.

    Ich hatte ein ähnliches Problem...ein per USB angeschlossener Drucker wurde vom lokalen XP einmal an USB1 erkannt, beim nächsten lokalen Anmelden an USB2. Da die Drucker in eine TS-Sitzung eingeschleift werden, hatte der User in der TS mal einen Drucker zur Verfügung, ein anderes Mal nicht...ich hatte das mal Tante Google zu fressen gegeben Google (so, oder ähnlich)..schau mal in die Treffer, vielleicht findet sich da erhellendes...

  9. ...ähm, was heisst: "eher gehen lässt"?

    Wenn die Anzahl der Urlaubstage die Anzahl der verbliebenen Arbeitstage übersteigt, dann nimmst du bis Arbeitsende Deinen Urlaub und lässt Dir den Rest auszahlen. Ist die Anzahl der Urlaubstage geringer als Deine Restarbeitstage, dann arbeitest Du weiter und nimmst dann den Urlaub.

    Solange Du einen Arbeitsvertrag hast, kannst Du ohne Zustimmung Deines Arbeitsgebers nicht bei einem anderen Arbeitgeber anfangen (ich gehe davon aus, dass wir von Vollzeitarbeit reden)...

  10. Hallo zusammen,

    hat übrigens geklappt mit dem Verpflegungsmehraufwand.

    Eine Frage hätte ich aber noch.

    Kann ich statt 6€ Pauschale auch den Kassenbeleg in Höhe von 13€ beim Arbeitgeber einreichen?

    13€ `? Sei froh, dass du nun Pauschal 6€ bekommst und werd nicht frech...

    ...nicht zwingend eine qualifizierte Antwort, Meister...oder?

    Einreichen beim Arbeitgeber kannst Du so ziemlich alles...er kann das akzeptieren oder Dir die Pauschale zahlen. Falls pauschal, dann kannst Du versuchen den Beleg (abzüglich der gezahlten Pauschale) bei der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

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