(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) 1Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1.
zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
...
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
Bist du < 25 hast du 4 Wochen Kündigungsfrist. Dann kannst du zum nächstbesten 15 eines Monats oder 30/31 (je nachdem was als erstes nach den 4 Wochen kommt) kündigen.
Bist du > 25 kannst du nach 4 Wochen NUR zum Ende eines Monats kündigen.
hoffe hab das mit dem vollendeten 25. LJ richtig interpretiert, da hängts immer *g*