Ja das Käfer Beispiel zeigt wirklich mal, das es auch anders geht. Ein Bekannter hatte sich Frog gennant. Nun was war los, als damals das Game Frogger neu released wurde, kamen die Anwälte auf ihn zu. Nur weil er www.frogger.de hatte. Er lenkte ein, da er nicht das Geld hatte dagegen zu klagen.
Im Endeffekt heisst das, dass Du es machen kannst, aber das auch vielleicht Die Betreiber, die diese Marke/Namen eingetragen haben, auf dich zukommen.
Bei erstmaliger Aufforderung durch den Anwalt kann Dir nichts passieren. Denn erstmal musst Du nach Medienrecht angemahnt werden. Und die anderen hier im Forum haben auch Recht. Schützt Du einen Namen, gillt Dies nur für einen bestimmten Bereich. Wir haben uns damals unseren Bandnamen schützen lassen, jedoch hätte jeder ein Auto/Getränk oder sonstwas mit dem Namen versehen können. Es sei denn es wäre der Name der Firma, das geht net, da wir ihn auf diesem Bereich ja geschützt haben.