Ich glaube nicht, dass Gothic-sein ein hinreichender Kündigungsgrund ist, der zudem noch Bestand vor einem Arbeitsgericht hat. Leider kann man Kündigungen auch anders begründen, so dass sie wirksam werden und einer Prüfung standhalten. Und wenn man dann gerade noch in der Probezeit ist, geht's ohnehin noch schneller.
Allerdings frage ich mich: Wenn Deine Bekannte nicht erkennbar als Goth durch die Gegend tigert, wie zum Henker will die Chefin dann wissen, ob sie der Szene abgeschworen hat? Und ganz abgesehen davon frage ich mich, was diese *räusper* das zu interessieren hat. Wenn sie nicht B***-Zeitung spielt und im Ort rumpalavert, dass sie einen "Satanisten" beschaeftigt, wird ihr wohl kaum die Kundschaft davonlaufen. Egal was die Chefin macht, es wird so oder so getratscht...so ist das eben in Kuhkäffern. Und wenn sie den Tratsch nicht haben will, wird sie schon ihre Klappe und die Füsschen still halten.
Ich würde mir da keinen verstärkten Kopf machen und die "Erpressung" einfach als Altweibergewäsch abtun. Niemand kann dazu gezwungen werden, "Hobbies" aufzugeben, nur weil einem dann vielleicht die Leichen davonlaufen.