Ahoi,
Du wärst ziemlich, sorry, bescheuert, wenn Du nicht daran teilnehmen würdest.
Stellen wir uns einmal folgendes vor.
WiSo hast Du bestanden. GA1 37% & GH2 43%.
Das würde Dich berechtigen an der Ergänzungsprüfung teilzunehmen.
Du bekommst einen Antrag von der IHK zugeschickt, indem Du Dich entscheiden musst, in welchem des nicht bestandenen Teils Du geprüft werden möchtest.
Es werden Themen aus der schriftlichen Prüfung sein.
Mit etwas Glück nennt Dir die IHK den Bereich, den Du Dir besonders anschauen solltest. Mit gaaaanz viel Glück fragt Dich der Ausschuss wo Deine Stärken sind und Du bekommst in dem Gebiet Fragen gestellt.
Die Ergänzungsprüfung darf 15 Minuten nicht überschreiten.
Wenn ich genauer nachdenke, kann es sogar sein, dass direkt nach der Präsentation die Ergänzungsprüfung folgen kann.
Ob alle Handelskammern so verfahren weiss ich nicht. In Hamburg wurde es so gehandhabt.
[ 08. Mai 2001: Beitrag editiert von: Webentwickler ]