Ahoi,
wie ich schon desöfteren berichtet habe, habe ich u.a. eine Mail an das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung geschrieben, weil ich mit meiner Umschulung auch nicht so zufrieden gewesen bin. Ich zitiere einmal einige Passagen aus dem Antwortschreiben.
Bei Erfahrungen während Bildungsmassnahmen, wie Sie (also ich) gemacht haben, ist es immer wichtig, dass auch das Arbeitsamt, das die Weiterbildung gefördert hat, informiert wird.
Und weiter:
Im Rahmen der noch für diese Legislaturperiode geplanten Reform des SGB III sollen u. a. die Qualitätssicherung, insbesondere die Erfolgsbeobachtung und -bilanzierung noch intensiviert und den Arbeitsämtern bei festgestellten schwerwiegenden Mängeln die Möglichkeit des sofortigen Widerrufs der Anerkennung an die Hand gegeben werden.
Gruss,