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Cheris

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Beiträge von Cheris

  1. Ich würde an deiner Stelle einmal ein paar Dokus die es im Internet gibt, anschauen um ein wenig das Gefühl dafür zu bekommen, wie diese aufgebaut sind.

    Zum ersten richtet sich die Projektdokumentation an den IHK-Prüfungsausschuss. Lediglich die Kundendokumentation richtet sich an eine spezielle Gruppe. In diese musst du dann auch auf jeden Fall zu Beginn reinschreiben, für wen diese Kundendokumentation gedacht ist. Projektdokumentation und Kundendokumentation sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

    Zum Glossar reicht gewöhnlich ein bis zwei Sätze. Schau dir am besten mal ein Glossar in einem Buch an, da wird auch nicht ausführlich erklärt.

  2. Also so ein Tabellenbuch / IT-Handbuch ist erlaubt bei GH1 und GH2,.. Wenn du Glück hast findest du darin antworten oder hilfestellungen und kannst damit bei der Prüfung noch ein paar Prozent rausholen. Also wohl eine Investition die sich lohnt. Uns wurde damals vom Lehrer gesagt das diese Bücher im Schnitt alle 2 Jahre erscheinen und wir uns vor der Prüfung das aktuelle kaufen sollten....

    Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Das ist nämlich von Bundesland zu Bundesland bzw. von IHK zu IHK unterschiedlich. Hier in Baden-Württemberg bestimmt nämlich die Berufsschule ob das Buch erlaubt ist oder nicht. Wobei dort auch das IT-Handbuch zugelassen war. Zudem durfte man hier in Baden-Württemberg nämlich eben nicht das Tabellenbuch bei beiden Prüfungsteilen benutzen, sondern nur beim ersten.

    Ohne Angaben wo er die Prüfung ablegt, kann man solche Fragen nicht pauschal beantworten.

  3. Habe das ganze mehr oder weniger auch selbst durchgemacht. Möchte hier aber keine verbindliche Aussagen machen, sondern lediglich beschreiben wie ich es gemacht hab.

    Also du musst zu deinem Rathaus gehen bzw. Gewerbeamt glaube ich, ist auf jeden Fall bei mir im Rathaus gewesen (kleines Kaff). Dort habe ich ein Nebengewerbe angemeldet. Hat 20 Euro gekostet (die kannste dann aber gleich wieder am Jahresende absetzen ;-) also Bescheinigung auf jeden Fall aufheben). Dort musst du auch angeben, was das für ein Gewerbe es ist. Das was du dort angibst, darfst du letztendlich auch nur ausüben, denke ich. Da ich mehrere Sachen im Web mache, habe ich einfach "Internetdienstleistungen" reingeschrieben, dass umfasst ja sogut wie alles ;-) Also da auf jeden Fall Gedanken machen. Und im Prinzip wars das auch schon.

    Irgendwann später bekommste noch Post vom Finanzamt und da musste die Papiere halt ausfüllen.

    Dann haste bis Jahresende eigentlich Ruhe. Wenn du nicht soviel verdienst ist das eh gechillt, du bist von der Umsatzsteuer befreit und musst halt nur normal Einkommenssteuer zahlen. Da du aber so gut wie alles absetzen kannst (Hardware, Laptop, Software, Bücher, Schulungen usw.) biste da meist auch unter der Grenze, je nach dem wie viel du eben verdienst. Musst eben nur aufpassen, dass das Finanzamt dir nicht irgendwann Liebelei vorwirft und dir das Nebengewerbe wieder wegnimmt. Also irgendwann Gewinn machen :rolleyes:

    Achso ja, du wirst Zwangsmitglied in der IHK. Bei einem geringen Umsatz (da gibts auch ne Grenze) musste zum Glück kein Beitrag zahlen.

    Bei Fragen immer her damit. Falls ich irgendwo Mist erzählt habe, bitte korrigieren, habe das jetzt einfach Mal Freischnauze hingeschrieben und spät ist es auch noch.

    P.S. Auch aufs Kindergeld achten, wenn zu viel reinkommt geht das nämlich flöten und da sind die Elter meist nicht sehr *amused* :old

  4. Vorbereitung(7h)

    Informationsbeschaffung (6h)

    Auswahl geeigneten Bestandteile(Hard – und Software )(2h)

    Naja 6 und 2 sind nun mal nicht 7 .... und bei Installation & Konfiguration komme ich auf 10 statt 8 Stunden. Am besten noch einmal darüber schauen.

    Ich finde aber allgemein deine Zeitplanung ein wenig Gewöhnungsbedürftig. Deine Testphase ist meiner Meinung nach viel zu kurz, selbst durch die Stunde zusätzlichen Puffer. Dafür beschaffst du in sechs Stunden Informationen. Finde ich viel zu lang, außerdem bin ich mir nicht sicher, ob diese Punkt überhaupt benötigt wird.

    Ansonsten den Post von Carnie beachten.

  5. Kann Akku da nur zustimmen, Struktogramme sind lediglich eine Übungssache. Musst dich am Anfang eben dazu zwingen, den entsprechenden Code in ein Struktogramm erst einmal umzusetzen.

    Man kann sich prima irgendwelche Aufgabestellungen im Kopf kreieren und dazu dann das Struktogramm erstellen. Macht zwar nicht viel Spaß, aber da muss man eben durch.

    Irgendwann, und das geht eigentlich recht schnell, hat man dann das entsprechende Gespür wie die Aufgabenstellung umzusetzen ist.Bloß nicht davor aufgeben :cool:

  6. Habe jetzt für die IHK Stuttgart per E-Mail nachgefragt. Die Antwort gilt wohl für alle in BW. Ich fasse die E-Mail mal zusammen.

    Laut eigenen Angaben wurde das ganze mit dem Kultusministerium abgeklärt.

    So ist grundsätzlich als Hilfsmittel ein eingeführtes Tabellenbuch erlaubt.

    Da in Baden-Württemberg Lehrmittelfreiheit herrscht, gibt es leider keine Liste mit zugelassenen Büchern.

    Letztendlich soll man bei der eigenen Berufsschule nachfragen, ob das Handbuch als "eingeführtes Tabellenbuch" gilt.

  7. Wie er den Smart Sufer auf den PC bekommt? Entweder es lädt ihn jemand für ihn herunter und gibt es ihm per USB Stick/CD/Diskette … oder auf manchen Heft CDs findet man den Smart Surfer auch.

    Alternativ kann er sich auch eine eigene DFÜ-Verbindung einrichten über die er das erste mal ins Internet geht und dann den Smart Surfer herunter lädt. Solche Verbindungslisten mit den ganzen Daten und Kosten, gab es früher immer in Computerzeitschriften wie der Computer Bild (hab ich extra dafür gekauft :D )oder so. Ist leider schon so lange her, dass ich da auch nicht mehr so Up to Date bin.

    Prinzipiell sollte der Smart Surfer mit jedem analogen Modem funktionieren.

  8. Denke auch das dir das Genick gebrochen hat, denn sonst liest sich der Antrag ganz ok. Du darfst ja nicht vergessen, dass ein FiSi auch ein halber Kaufmann ist. Wenn du nun genau den Teil weglässt, dann ist das Projekt nichts für dich. Gerade diese Aspekte machen das Projekt ja so "spannend".

    Naja seis drum, musst dir ja eh ein neues Projekt suchen, da aber dann darauf achten das du so einen Fehler nicht noch einmal machst.

  9. Bei den Prozessschnittstellen werden alle Personen aufgezählt mit denen du während dem Projekt in Berührung kommst, sprich Personen die am Projekt beteiligt sind. Wenn du beispielsweise den Einkauf nicht selbst durchführst gibst du den Auftrag weiter, also müsstest du nun die Person aufführen, die den Einkauf durchführt und dir die Ware dann gibt sobald sie da ist. Schnittstelle wäre auch dein Ansprechpartner oder den Ansprechpartner des Kunden beispielsweise.

    Ob jetzt die aufgezählten Personen wirklich relevant sind, muss du selbst entscheiden.

  10. EDIT: Denke ich habe das ganze mit "abschreiben" verwechselt. Evlt. hilft der Beitrag anderen dennoch weiter, deswegen lasse ich ihn mal stehen.

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    Schwer ist es nicht das Notebook abzusetzen, es stellt sich nur die Frage wie lange er das Notebook privat und wie lange beruflich verwendet.

    Ganz einfach wäre es beispieslweise, wenn er ein Nebengewerbe hat und es dafür braucht. Problematisch ist es wenn er Festangestellt ist. Da stellt der Arbeitgeber ja gewönlicherweise einen Computer oder Notebook zum arbeiten, warum also noch ein eigenes?

    Die Begründung du hättest das Notebook ja auch zum Bewerbung schreiben genutzt, zieht meiner Meinung nach nicht, denn so wie sich das für mich präsentiert dient es zu 80% Privatenzwecken.

    Aber wie schon von meinem Vorredner erwähnt ist die gesamte Diskussion sowieso erst interessant, wenn man über den Steuerfreibetrag kommt.

    Alles natürlich ohne Gewäht, das Steuerrecht verstehe ich auch nicht Ganz, wenn etwas an meinen Beitrag falsch ist, bitte gerne korrigieren.

  11. Nö da der Router ja beide Netze kennt brauchst du keine Routing Protokolle.

    Letztendlich musst du ja nur folgende Schritt durchführen:

    Auf Router:

    - Beide Schnittstellen konfigurieren und auf Up setzen (kannst du mit sh ip interface brief überprüfen)

    Auf PCs:

    - Ip Adressen und Subnetzmasken vergeben und nicht das Gateway, also den Router vergessen. Ich tippe stark darauf, dass du nicht das Gateway auf deinem Computer eingegeben hast. Gateway Adresse ist die IP Adresse des Router Interface im eigenen Netz. Z.B. bei PC 192.168.150.2 ist Gateway die Routeradresse: 192.168.150.1

    Schon dürfte der Ping durchgehen.

  12. Und du willst jetzt von einem Interface zum anderen Interface pingen, oder was? Irgendwie kann ich nicht ganz nachvollziehen was du machen willst, vor allem mit einem Router macht das Konfigurieren von Routing Protokolle kein Sinn.

    Eventuell missverstehe ich dich auch nur.

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