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na dann mal glückwunsch ach ich nehms dir mit meinem nick nicht krum, du bist nicht der erste, der genau diesen fehler gemacht hat :beagolisc
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ich will da nochmal was ergänzen. bis zum vollendeten 21. lebensjahr (kind ist 20 jahre alt oder jünger) reicht es aus, wenn das kind bei agentur für arbeit arbeitssuchend gemeldet ist. ab dem vollendeten 21. lebensjahr (sprich kind ist 21 jahre alt oder älter) muss das kind bei der agentur ausbildungssuchend (oder eben in ausbildung (ausbildung, schule, studium)gemeldet sein. Eine arbeitssuchende meldung reicht dann nicht mehr aus. das muss man bitte tunlichst einhalten, sonst gibt es leider keinen anspruch mehr auf kindergeld.
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Ausbildungsvergütung: Wie viel verdient ihr in der Ausbildung?
tTt antwortete auf xxxJohnxxx's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
@Gateway_man im 3ten lehrjahr werde ich wohl definitv lohnsteuer zahlen müssen. im 2ten isses nur sehr knapp drunter. ich arbeite im öd und habe einen tarifvertrag. also irgendwie kann das nicht ganz hinkommen was du sagst. mein ag hat in bayern(mittelfranken... bevor ich von den franken geköpft werde....^^) seinen hauptsitz. die aussage von sol_psycho klingt da schon wesentlich "neutraler" denn die ihk wird sich sicherlich nicht die finger verbrennen -
@ masterjay mein nick ist tTt und nicht tFt :hells: ich habe "nur" einen realschulabeschluss, ja. meine bewerbung bei der bahn hab ich per email versendet. einen onlinetest oder so hatte ich nicht. beim test der ofd frankfurt/main war ein ergebnis "durchschnittlich". der test war nicht ganz so einfach. ich hab schon etliche tests hinter mir. er war schon etwas anspruchsvoller, aber machbar. naja, meine konzentration war halt doch am ende etwas flöten, was ziemlich sicher an der langen anreise lag. aber da musste ich halt durch.^^ letztlich gab es einfach andere, die besser waren als ich. wenn du im gespräch überzeugen kannst (jeder arbeitgeber hat seine vorlieben), wirst du auch einen platz finden. in meinem jetzgen betrieb haben wir z.b. auch einen 16 jährigen, der allerdings schon am ersten tag rund 1 1/2h zu spät kam und auch während der probezeit x-mal zu spät kam, fehlte unentschuldigt in der berufsschule :eek oder hat einfach nicht mitgearbeitet. er ist sehr unzuverlässig. warum er nicht geflogen ist, weiß keiner von uns anderen azubis. wir haben wohl einen ziemlich "nachgiebigen" arbeitgeber... aber es gibt andere arbeitgeber, die ziehen direkt nach einer schlechten erfahrung ihre konsequenz daraus. meistens assoziiren sie mit einem höheren alter auch eine höhere reife. leider haben sie damit meist auch recht. wobei es natürlich auch immer gute gegenbeispiele gibt. unser zweitjüngste (17) ist der komplette gegenteil des erstgenannten fall bei uns. immer pünktlich, immer lernbereit und bietet gute bis sehr gute arbeitsergebnisse :uli da können sich einige (da schliesse ich mich sogar auch ein) was von ihm abschauen. also wie du siehst, sind es immer subjektive eindrücke, die einen ag zu einer entscheidung fallen lassen. und gerade wenn er schon ein paar schlechte erfahrungen mit jungen azubis gemacht, ist von dir dann viel überzeugung notwendig.
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ich finds interessant zu sehen, wie die auswahlkriterien bei der bahn sind. ich wurde mit 2,3 abschluss in berlin direkt abgelehnt. kein test oder so^^ du musst also für die einladung schon was richtig gemacht haben ich würde versuchen, wie auch schon andere geschrieben haben, den termin bei einem der beiden betriebe zu verschieben. entweder bei der ofd oder bei der bahn (wobei ich denke, dass du bei der bahn eher einen alternativtermin bekommen würdest). bei dem test der ofd frankfurt/main (es ist mir jetz nicht ersichtlich, bei welcher ofd du dich beworben hast.) war z.b. eine verschiebung bei mir nicht möglich(!). der test war relativ schwer, vielleicht lag es auch nur daran, dass der test um ca. 7:45 uhr morgens begann und ich um ca. 23uhr am vortag rund 6 1/2h mit der bahn fahren musste und daher recht übermüdet den einstellungstest dann erst nach ca. 6h "überstanden" hatte. war leider genauso dumm gelaufen, wie ich bei der telekom einen test mit 40 fieber verhaun hatte(hatte für den termin mein urlaub investiert....), wo ich 1 jahr vorher einen platz gehabt hätte (als it-se) und ich wegen einer stelle (als fisi) bei nem anderen betrieb der telekom abgesagt hatte :upps der betrieb stellte sich dann als griff ins klo raus aber ich hab zum glück wieder nen betrieb bekommen und es ist diesmal auch tatsächlich eine ausbildung oh wie ich grad sehe, hats bei ofd ja nicht mit der verschiebung geklappt. also viel glück dann bei der bahn :cool:
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also ich hab bei meiner ersten ausbildung zum fisi eine solche prüfung gar nicht gehabt, jetzt, beim neuanfang in nem anderen betrieb gabs eine prüfung ob ich eine rot-grün-schwäche habe. ich bin mir nicht sicher, aber mit einer solchen schwäche sind elekto-technik- berufe wohl ausgeschlossen. der fachinfomatiker gilt glaube ich als kaufmännischer beruf und da dürfte es wohl keine probleme geben. aber it-se wäre wohl nicht drin. hat mehr elektrotechnikanteile als der fisi. während oder nach meiner ausbildung kann es z.b. vorkommen, dass ich für ein server-rack leitungen (unter anderem auch stromversorgung) verlegen muss. und das dürfen, glaube ich, nur elektriker. und das kannst du dann mit der schwäche nicht ausführen und wirst vermutlich andere schwerpunkte in der ausbildung haben.
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nachtrag: wäre deine tochter arbeitslos, und auf der suche nach einer ausbildung, wäre sie kindergeldberechtigt. es klingt hart, aber da deine tochter einer sozialversicherungspflichtigen arbeit nachgeht, erhält sie zur zeit kein kindergeld. evtl reichts aber aus, wenn sie beim arbeitsamt ausbildungssuchend gemeldet ist. allerings müsstest ihr das mit der zuständigen kindergeldkasse/agentur für arbeit abklären. da bin ich dann doch überfragt da ich angehender fisi und kein sachbearbeiter bin.
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um dem an zu schliessen: bei jobs oder ausbildungen, bei denen man keine lohnsteuern zahlt, hat man keine weiteren abzüge, weshalb es quasi netto ist. sozialabgaben sind kv, rv, pv & av. und mehr abgaben habe ich zum beispiel als azubi nicht^^. der freibetrag ist it 7680 richtig, 920€ werbungskostenpauschale sind auch richtig. also 8600€ pro jahr. allerdings ist deine tochter 21, sie befindet sich also im 22.lebensjahr. zur zeit ist deine tochter nicht kindergeldberechtigt, da sie beim arbeitsamt nicht ausbildungssuchend gemeldet ist und sie sich nicht in einer ausbildung befindet. wenn sie bereits eine abgeschlossene ausbildung hat (dazu zählt auch abgeschlossenes studium) hat sie ebenfalls keinen anspruch, es sei denn sie ist auf der suche nach einer weiteren ausbildung und arbeitslos.
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Weiterbildung gefördert durchs Arbeitsamt?
tTt antwortete auf Moeki's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also du kannst generell die fortbildungskosten als werbungskosten geltend machen. da müsstest du mal dein zuständiges finanzamt fragen wie das geht die agentur für arbeit würde die fahrtkosten übernehmen, wenn durch die entstehenden kosten das existenzminimum nicht gesichert werden kann und du ohne diese fortbildung von arbeitslosigkeit bedroht wärst. wenn es eine freiwillige fortbildung ist, wirst du von der agentur nichts erhalten. ausnahme: du warst vor der maßnahme arbeitslos und die fortbildung ist vom arbeitgeber eine einstellungsvoraussetzung gewesen. dann könntest du für die fahrtkosten bei der agentur für arbeit einen antrag stellen. die entsprechenden nachweise natürlich vorausgesetzt -
letzte aufgabe: mit der gruppe eine html-page(1 gruppen- und je 1 persönliche seite) selbsständig planen, konstruieren, präsentieren, bissl noch in css & javascript einlesen (habe 0 html-kenntnisse usw.^^, programmieren hatte ich bisher eher weniger, mit html eigentlich noch nie richtig...) und später regelmäßig warten und erweitern. also insgesamt projektmanagement. war ein gruppenprojekt mit zusätzlicher einzelarbeit. nächste woche dann seminar über "grundlagen des rz-betriebs" praktische arbeiten gibts bei mir erst im januar. lt. azubis aus den jahrgängen davor hab ich dann wohl uhd (user help desk) und noch so einiges anderes, was mir a nicht mehr einfällt und b lass ich mich dann überraschen :cool: das projekt war etwas zu klein dimensioniert, d. h. zuviele leute für zu wenig arbeit. also wir mussten uns noch arbeit schaffen. da wir aber nächste woche berichtsheftkontrolle haben, hatten einige etwas zu tun aber sowas wie buchen oder einkaufen eigentlich gar nicht. aber ein bissl leerlauf war ab und zu dabei, aber weitesgehend gabs imer etwas zu tun.
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auf arbeit sind von insgesamt 40 azubis 4 mädels dabei. also 10% frauenanteil. unsere ausbilder und gleichstellungsbeauftragte(n) (jaja die mädels ham gesonderte ansprechpartner... ^^) wünschen sich mehr mädels. es seien auch mal mehr gewesen, aber in den letzten jahren wieder stetig gesunken.... aber die ausbilder sagen jedes mal, dass die wenigen mädels eiegntlich immer zu den besten gehören. weil sie den beruf wirklich wollen. aber wir haben auch schon "zickenterror" erlebt^^ zwei mädels verstehn sich nich, sind aber in einer gruppe. das ist dann auch meine^^ aber anscheinden ham sie sich wohl eingekriegt. von 33! -.- in der bs (uns fehlt eine/r schüler/in in der berufsschule zur teilung der klasse...) sind 3 mädels von uns. die letzte ist ae-lerin und hat deshalb an anderen tagen berufsschule wie wir.
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ich muss sagen, ich bin für eine ausbildung jetzt 2x umgezogen. und auch andere azubikollegen sind umgezogen. einer hat z.b. ne eigentumswohnung mit seiner freundin in herne (nrw). und die ausbildung findet in nürnberg statt. er führt jetzt eine fernbeziehung. beide besuchen sich abwechselnd alle 2 wochen. es führen recht viele ne fernbeziehung. das klappt wohl ganz gut bisher. also nur mut
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ich denke berufsschule kontaktieren und nachfragen. wenn im betrieb andere azubis sind, evtl auch mal die fragen. alternativ: azubis aus deiner zukünftigen klasse fragen(also wenn du in der klasse bist), welchen stoff sie hatten bzw. dir evtl unterlagen kopieren. aber insgesamt gibts im ersten lehrjahr basics. und insgeamt macht die berufsschule ja eher nen kleinen anteil der ausbildung aus. und wenn du abi oder fachabi hast, wird es wohl auch nicht all zu schwer sein das nachzuholen.
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ich würde im zweifel einfach deinen ausbilder (in dem betrieb, der dich eingestellt hat) fragen bzw. den seminarleiter der die seminare durchführt. ich denke, dass dein betrieb sicherlich rege mit dem anderen im kontakt steht. da wirst du dann erfahren, wer unterschreiben soll. das sollte das sicherste sein. ich muss zum beispiel sowohl seminarleiter als auch meinen ausbilder unterschreiben lassen. also 2 unterschriften.
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also im rest deines lebens nur 1300 netto zu verdienen ist jetzt ziemlich weit her gegriffen. ich werde nach der ausbildung garantiert für mindestens 2 jahre übernommen (tarifvertrag sei dank^^) und das einstiegsgehalt wird dann bei mindestens 1400 netto pro monat bei steuerklasse 1 liegen (eher mehr). und das als anfänger. vorausgesetzt ich übersteh den letzten monat probezeit selbst mit 20 bist du noch jung, ich hab die jetzt mit 20 angefangen. und ich bin dabei einer der jüngeren kanidaten. bisher habe ich nur wenige jüngere erlebt. und wie schon gesagt wurde, nach getaner ausbildung kannst du dann noch studieren gehen. und wenn dein arbeitgeber flexibel ist, arbeitest du teilzeit und nebenbei studium. alles möglich und auch wie die anderen gesagt haben, sind die ae-ler nicht zwangsläufig reine coder. ich werde zwar fisi, aber ich kann sagen, dass zu dem beruf fi-ae noch einiges mehr gehört als nur proggen und mit deinem fachabi kannst du die ausbildung mit fleiß und interesse in 2 jahren garantiert schaffen. kommt aber immer auf den betrieb an, ob er das zulässt.
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die berufsschule ist vermutlich an hauptschule angepasst. ich hab "nur" realschulabschluss, und das ist für mich sehr einfach. ich bin ab morgen die 2te woche in der berufsschule (blockunterricht). wir haben zum beispiel in its elektrotechnik und haben jetzt elektrische spannungen und den kram gehabt. das is 8te klasse physik. naja, berufsschule.... was tut man nicht alles für geld. hrhrhr^^ dann noch ein bissl zahlensysteme und boolesche algebra. nicht viel und vor allem, wenn du schon programmierkenntnisse und (fach-)abi hast, easy. hatte schonmal nen jahr berufsschule, als fisi, aber in hessen(und anderer betrieb). da wars auch nicht viel anders. also beruhige dich und lass es auf dich zukommen. im nachhinein hätte ich vielleicht doch ins 2te jahr hier einsteigen sollen.... aber nu is auch zu spät.... :floet:
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also hier in bayern werden die fahrtkosten erstattet, zumindest normaler weise. das hatte mir mein betrieb mitgeteilt. deshalb muss ich einen solchen antrag beim einwohnermeldeaamt stellen, obwohl bayern uns als "fremde" ansieht (erklärung dauert jetzt zu lange) und wir daher keine erstattet bekommen. aber die restlichen berufsschüler kriegen es erstattet. aber ich weiß nicht, wie es in hh aussieht. aber wie schon gesagt wurde, entweder zum arbeitsamt gehen und dort bab-antrag stellen oder zur "arge"( in städten meist "jobcenter") gehen und dort dann ergänzendes alg2 bzw fahrtkostenerstattung beantragen. vorrangig musst du ehh bab beantragen. hast du schon eine abgeschlossene berufsausbildung (darunter zählt auch eine vollschulische ausbildung wie der ita)? wenn ja dann kannst/musst du alg2/wohngeld beantragen. dann fällt bab flach. hoffe, ich konnte dir weiterhelfen
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Fachinformatiker AE und SI beides möglich?
tTt antwortete auf TheFighter's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
nach der ausbildung kann meines wissens nach ein fiae im bereich systemintegration arbeiten und ein fisi im bereich anwendungsntwicklung, da sich ehh beide berufe sehr ähneln. in beiden berufen lernst du die arbeit des anderen kennen, allerdings jeweils mit anderem schwerpunkt und haupttätigkeit. beides zu lernen macht mMn. wenig sinn. aber das müsstest du dann im betrieb klären, ob er das machen würde. -
nachtrag (editieren ist ja leider nur 15minuten lang möglich) : dir wird bei nicht notwendiger unterbringung ausserhalb der eltern der freibetrag (lag mal bei 52€, die bei deiner vergütung anrechnungsfrei wären, kann sich aber ehöht haben.) das wäre bei dir dann nicht der fall. bei dir wird die vergütung komplett angerechnet. zum anderen kannst du mal einfach ausrechnen, ob du bab kriegen könntest. hier kannst du das unverbindlich ausrechnen lassen. gruß timo
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solange du noch keine abgeschlossene erstausbildung hast, sind deine eltern dir unterhaltspflichtig, das kann finanziell sein oder halt mit zimmer, essen & trinken klar kannst du deinen ag "anbetteln", ob er dir evtl fahrtkosten erstattet. ob das immer sehr sinnvoll ist, musst du selber wissen, schließlich kennst nur du deinen arbeitgeber. sollte für die ausbildung eine auswärtige unterkunft notwendig sein, kannst du bab beantragen. als notwendig gillt es, wenn dein pendeln pro fahrt länger als 2h ist (pro tag mindestens 4h pendelfahrten). in deinem falle sieht es eher nicht danach aus. du kannst zwar trotzdem immer einen bab-antrag stellen, aber zum einen kannst du direkt an die wohnung deiner eltern verwiesen werden und zum anderen: wenn deine eltern zuviel verdienen, wird dir das angerechnet und unter umständen bekommst du trotzdem nix. wie gesagt vorrangig sind deine eltern unterhaltspflichtig. solltest du schon ne abgeschlossene berufsausbildung haben, gibts ehh kein bab mehr. da bliebe dann höchstens wohngeld übrig. das einzigste, was ich sehe und du machen könntest, wäre, das du fahrtenbuch führst und dann (gesetz dem falle du zahlst wegen hoher vergütung lohnsteuern) die gezahlten steuern geltend machen. bei der kindergeldkasse kannst du diese kosten ansetzen, um deinen freibetrag zu erhöhen. der aufwand lohnt sich aber auch nur dann, wenn du höhere kosten als 920€ pro jahr hast. denn das ist sowieso die "werbungskostenpauschale", die du immer geltend machen kannst. beim kindergeld gelten die selben regelungen wie beim finanzamt für die steuererklärung ich hoffe, ich konnte dir damit ein bissl helfen
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ich arbeite zwar beim arbeitsamt, aber nicht bei der kindergeldkasse^^ die obergrenze für kindergeld liegt normal bei vollendeten 25 jahren, sprich es endet wenn du 25 wirst. da du allerdings zivildienst abgeleistet hast, verlängert sich die frist um die länge deines zivildienstes. wenn du also 6 monat zivildienst hattest, kannst du kindergeld noch weitere 6 monate bekommen. das verschiebt sich dann einfach nach hinten, je nach dem wie lange dein zivildienst war. wegen der 4 monate übergang bin ich mir nicht sicher, da ja die zeit zwischen schule zur aubildung die rede ist. vor allem wäre dann zu schauen wieviel du in der zeit verdient hast und ob du bei der anrechnung über den freibetrag kommen würdest. dann wäre es schlauer, diese monate nicht an zu geben, denn wenn du doch im jahr über den freibetrag kommst (1ct reicht schon...), musst du alle gezahlten gelder wieder zurück zahlen.
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ich arbeite beim arbeitsamt ;D meine bruttovergütung liegt zur zeit bei 735€ brutto(ab 1.1.09 755€), zusätzlich noch weihnachtsgeld und 13,29€ vermögenswirksame leistungen. ich komme brutto auf knapp 9400€ im ersten lehrjahr ich erhalte dieses lehrjahr kindergeld. von daher netto mfg timo
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du findest hier alle wichtigen infos, auf seite 22 findest du den kram mit der verjährung
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Wie verifizierbar ist eine Ausbildung?
tTt antwortete auf maguzz's Thema in Ausbildung im IT-Bereich
also ich klinke mich mal auch ein ich habe jetzt zwei situationen gehabt nr.1 wo ich 8h gearbeitet habe und jetzt nr.2 wo ich "ausgebildet" werde. zumeist ist es so, dass die betriebe immer mehr schon bei ausbildungsbeginn die sprichwörtliche "eierlegende wollmilchsau" suchen. die ausbildung ist dann zumeist nicht breit gefächert, sondern der azubi wird von beginn an in eine richtung geschoben: er soll möglichst viel geld einbringen bei wenig ausgaben. in meinen augen könnte die ihk ruhig einen regelmäßigen "kontrollrundgang" im betrieb machen. denn wie es von snipes83 erwähnt wurde, die meisten sind froh, überhaupt eine stelle gefunden zu haben und wenn man mal kritik äussert, wird man schlichtweg nicht für voll genommen, man ist ja "nur" der azubi! und wenn dann in er unterhaltung dann auch noch die mitteilung beim chef falsch angekommen ist, hat man dann in der restlichen "ausbildungszeit" kaum freude. ich lasse mir igentlich sehr viel gefallen, aber ich äussere auch kritik wenn ich der meinung bin, man könnte da noch was optimieren oder eine bestimmte thematik vertiefen (da sie vielleicht im betrieb sehr wichtig ist). allerdings dann als unwissender azubi "abgestempelt" zu werden und dann merkt, das es nix gebracht hat, ausser dass der chef dann einen "aufm kieker hat", ist auch nicht angenehm, erst recht als berufsanfänger. ich hab dann daraus meine konsequenz gezogen und mir nen anderen betrieb gesucht und nochmal neu angefangen. aber ein solcher weg ist auch sehr steinig und die ihk wollte da nichts machen. viel zu oft wird man einfach im regen stehen gelassen. und ohne den ausbilderschein fehlt zum beispiel die "kontrollinstanz" innerbetrieblich (pädagogischer aspekt). aber das gillt gewiss nicht für jeden betrieb ich habe jetzt das konträrprogramm, wo bei defiziten gezielt von unseren ausbildern gegen gesteuert wird. die reinen starren prüfungen von der ihk sind von den meisten azubis mit fleiß zu erledigen. viele lernen erst nach der arbeit im betrieb wichtige dinge des berufes(bzw für die prüfung), da sie es im betrieb nie lernen können/dürfen/sollen. aber das kann schlecht sinn und zweck einer ausbildung sein. klar, fleiß gehört dazu, und der ist von jedem azubi unterschiedlich groß. aber das grundgerüst sollte ein betrieb vermitteln. und das passiert zu häufig einfach nicht oder nur unzureichend. und berichtshefte werden, wie erwähnt, einfach zu selten von der ihk geprüft, und wenn der azubi dann auch die wahrheit schreibt, es dem ausbilder nicht passt und er keine unterschrift bekommt und dann den bericht "fälschen" muss, kann auch nicht richtig sein. die erwähnte einweisung über recht und pflichte fehlt einfach oder wird nur eben mal schnell erwähnt. da finde ich, sollte einfach "besser" gegengesteuert werden. und da ist und bleibt für mich die kontrollinstanz ihk übrig. denn sie vergibt ja dann auch den "gesellenbrief" mfg tTt -
defintiv netto. ich hab das gerichtsurteil zwar nicht parat, aber vom einkommen (brutto) muss die kindergeldkasse die sozialabgaben (abgaben für al-versicherung, krankenkasse etc.) vom brutto abziehen. das hatte sie früher nicht gemacht. und seit dem urteil ists halt netto. verjährungsfrist 4 jahre. also man kanns auch nachträglich noch fordern ich mache zur zeit die ausbildung bei der agentur für arbeit und mein jahresbrutto liegt bei mehr als 9000€ p.a., erhalte aber kindergeld. und bis 950€/monat brutto hat man nahezu keine steuerabgaben, lediglich die sozialabgaben