Die Prüfung wurde bei uns in Augsburg 30 Minuten nachdem sie
geschrieben wurde komplett zurück gezogen. Angeblich soll diese Lösung
schon seit Tagen im Internet zu finden sein. Trotzdem wurde die Prüfung
aber nicht VORHER zurück gezogen, sondern erst NACHDEM alle Prüflinge
sich viereinhalb Stunden damit abgequält haben. Hervorragende Leistung
IHK!!!
Das Problem an der Sache ist, dass ich mir extra für DIESE Prüfung
eineinhalb Wochen Urlaub zur Vorbereitung genommen habe. Weiterhin habe
ich KW22 und KW23 Urlaub genommen, in der irrigen Annahme ich wäre dann
mit den Prüfungen fertig (ich wollte da umziehen. Möbelwagen bereits
gebucht, Helfer haben sich auch Urlaub genommen, usw...)
Meine Frage nun: wer zahlt mir den ganzen umsonst genommenen Urlaub?
Oder ist das nun einfach nur der glorreiche Höhepunkt in der von Anfang
an andauernden Pannenserie der IHK bei den Informatikerprüfungen?
Der Rückzug dieser Prüfung ist sicherlich einzig und allein das
Verschulden der IHK, bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Ein angebliches
Leck muss sicherlich innerhalb der IHK oder den angeschlossenen
Institutionen, wie Druckerei, Prüfer, etc.. zu suchen sein. Es kann
nicht den Prüflingen zum Nachteil gereichen, wenn die IHK ihre Prüfung,
oder die angeschlossenen Prüfer, Drucker, usw. nicht unter Kontrolle
hat.
Dass die Prüfung im Internet veröffentlicht wurde kann man eben nur mit
Schlamperei begründen. Rechtlich würde sich wohl der Begriff "GROB
FAHRLÄSSIG" zuordnen lassen. Sei es nun bei der IHK direkt, oder eben
deren Erfüllungsgehilfen. Es bleibt GROB FAHRLÄSSIG. Und ich betone
nochmals: Diese Fahrlässigkeit fand auf Seiten der IHK statt. Ohne
zentrale Prüfung wäre es auch kein problem. Auch der Umstand daß sich
Lehrpläne nicht mit zentraler prüfung decken wäre damit erledigt. Aber:
naja...
Ist der IHK schon einmal in den Sinn gekommen, wie viele Prüflinge in
diesem Zeitraum ihren Urlaub gelegt haben? Was macht die IHK, wenn
dieser Prüfling nun für 2.000,00 oder 3.000,00 DM einen Flug gebucht
hat OHNE Reiserücktrittsversicherung. Zahlt das auch die IHK? Oder wenn
er heute für vier Wochen in Urlaub geht. Was dann?