ja sie hat gesagt, dadruch das ich in zwei bereichen auf 5 stehe, muss ich diese ergänzungsprüfung machen! sie hat gemeint, das ganze beruht auf den Paragraphen:
(7) Sind im Prüfungsteil B die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in einem weiteren Prüfungsbereich mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich ist das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Und dadruch das es bei mir so knapp ist, hat der Prüfungsausschuss gesagt, lasst mal eine Ergänzungsprüfung machen!
So hab ich das verstanden, und naja, jedenfalls hab ich die etz beantragt und werd nächste woche ordentlich büffeln!
MFG
SchuKi