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Spark

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Beiträge von Spark

  1. Ich habe so eben eine Antwort auf meine E-Mail erhalten...

    Entgelte, die für die Erstellung oder Änderung von Internetseiten an Webdesigner gezahlt werden, sind an die Künstlersozialkasse zu melden.

    Webdesigner gehören nach dem KSVG zum Personenkreis der Künstler und Publizisten, wenn sie Bildschirmseiten unter ästhetischen und funktionalen Gesichtspunkten für Internet und Internetpräsentationen mitgestalten und programmieren. Zur künstlerischen Tätigkeit dieser Personen gehört neben der Konzeptionierung auch die Realisierung von Bildschirmseiten mit Hilfe von Schrift, Grafik, Zeichnung, Fotografie und Video unter Verwendung spezieller Software.

    Die Internetauftritte der Auftraggeber sind gemeinhin der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnen. Deswegen kommt es auf das Ausmaß der gestalterischen Freiheit bei ihrer Erstellung nicht an. Auch wenn die Auftraggeber im Einzelfall enge Vorgaben berücksichtigt sehen wollen, ist dies für die Beurteilung der

    Webdesignertätigkeit unerheblich. Es reicht insoweit aus, dass die berufliche Tätigkeit zu Werbezwecken dient.

    Ebenso ist es unerheblich, wenn der Auftragnehmer keine künstlerische Ausbildung, etwa als Grafiker, absolviert hat (vgl. BSG - Urteile vom 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 und B 3 KR 37/04).

    Nur, wenn von vornherein keinerlei gestalterische Leistungen (z. B. Grafik-Leistungen) mit erbracht werden und es sich somit lediglich um die technische Einrichtung und Pflege von Internetseiten handelt, bei der ein Internetauftritt im Hinblick auf Funktionalität, Aktualität, Sicherung gegen Viren und Nutzer- freundlichkeit o. ä. strukturiert und betreut wird (= Tätigkeit eines Webmasters, Webadministrators, Programmierers), gehören diese Entgelte nicht zur Bemessungsgrundlage.

  2. So, ich bin jetzt etwas schlauer und weiß was der Herr von der Agentur meinte :)

    Es geht um die Künstlersozialabgabe. Hier ein Dokument das zum Thema passt: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download/daten/Versicherte/Gruendung_einer_GmbH.pdf

    Jetzt stellt sich mir aber die Frage, ob ich als Programmiere ebenfalls davon betroffen bin und wenn nicht, ob ich es wäre wenn ich zusätzlich auch noch Layouts für die Seiten erstelle...

    Ich meine nämlich mal davon gehört zu haben das Programmierer nicht gleich Künstler ist?!

  3. Hui, das ist aber eine rege Diskussionsrunde hier :)

    Also im vorweg, ich arbeite nicht schwarz sonder als Kleinunternehmer. Also ganz offiziell ;)

    Da das hier ja nun schon ein wirkliches durcheinander ist mit den Themen, schildere ich nochmal kurz wie meine Frage gemeint ist...

    Also bei einer Telko gestern Abend mit meinem Kunden und seiner Werbeagentur, meinte der Herr von der Agentur, dass er mal davon gehört habe, das der Seitenbesitzer irgendwelche zusätzlichen Abgaben zu zahlen hat, wenn ich mich mit meiner Firma auf seiner Seite verewige. Dies sei allerdings nur der Fall solange ich keine GmbH/UG habe.

    Er (von der Agentur) meinte, dass er schon von Seitenbesitzern gehört hätte die dort sehr hohe Nachzahlungen leisten mussten, weil sie das ebenfalls nicht wussten. Und da ich meinen Kunden das nicht zumuten möchte, würde ich da gerne Licht ins Dunkle bringen ;)

    Ich werde dem Herrn von der Agentur heute Abend mal eine Mail schreiben und fragen ob er sich da nochmal weiter schlau machen kann und werde dann über seine Antwort berichten.

  4. Hallo,

    ich bin jetzt seit 1 1/2 Jahren nebenberuflich selbstständig und erstelle Webseiten für kleine Unternehmen.

    In das Impressum meiner Kunden setze ich dann in der Regel einen Absatz wie "Layout und Programmierung: www.meinefirma.de" oder "Layout und Programmierung: Firmanname".

    Ich habe weder eine GmbH noch eine UG (wird aber so langsam mal Zeit).

    Jetzt habe ich gestern von jemandem erfahren, dass meine Kunden zusätzliche Abgaben (Steuern oder so?! Keine Ahnung...) leisten müssten, wenn ich mein "Kürzel" auf der Homepage hinterlasse und keine GmbH/UG habe!

    Ich habe davon noch nie zuvor etwas gehört. Weiß hier zufällig jemand über so etwas Bescheid?

    Danke schon mal!

    LG, Spark

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