das tat ich bereits...
Hi XXXXXXXXx
genau so machen wir das:
Das bedeutet, dass der Ausbildungsvertrag an dem Tag endet, der im
Ausbildungsvertrag schriftlich vereinbart wurde und nicht an einem Tag mitten im Monat,
an dem zufälligerweise die mündliche Prüfung statt findet=Durcheinander bei der
Gehaltsabrechnung
Ich brauche noch eine Info von Dir:
Welche Gehaltsvorstellungen hast Du als Festangestellter?
Vielen Dank
XXXXXXXXX
Von: Alexander XXXX[mailto:alpXXXX]
Gesendet: Montag, 9. Juli 2007 09:57
An: 'XXXX'
Betreff: Ende der Ausbildung
Hallo XXXXXXX,
§21 Berufsbildungsgesetz
BBiG - Berufsbildungsgesetz
IHK „Ende des Berufsausbildungsverhältnisses - Weiterbeschäftigung“
Allgemeine Informationen zur bestandenen Abschlussprüfung - Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern