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TS-HH

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Beiträge von TS-HH

  1. man kanns auch praktikumstag nennen - das kind muss n namen haben!

    ob er ins team passt wird z.b. geprüft und ob er umsichtig agiert, wie so sein allgemeines auftreten ist

    acs sind eher ein fragwürdiges instrument, die rücken nicht umsonst immer weiter in den hintergrund

    und die frage wieviele dazu eingeladen werden kann man nicht beantworten - gibt über sowas ja keine wissenschaftlichen erhebungen.... bei kleinen und mittelständischen firmen ist das aber eher üblich als bei konzernen, nix ungewöhnliches

  2. >durch einen Vortrag über Ihre Schule bei der Ausbildungsmesse in Hof und >ich habe erfahren, das Sie an Ihrer Schule den Beruf des >Informatikkaufmanns ausbilden.Dadurch haben Sie mein Interesse geweckt.

    rechtschreibung keine fehler? hat die frau denn tomaten auf den augen?

    "erfahren, das Sie" - dass nicht mit einem s

    Dadurch haben sie mein Interesse geweckt - was ist denn das für ne halbgare Ausdrucksweise?

    der Vorposter hat schon recht - das klingt alles sehr holperig und grauselig...

    wenn du kein Motivationsschreiben schicken musst - dann lieber nur drei sätze warum wieso weshalb und dass du dich zum auswahlverfahren anmelden willst - oder wirklich mal den text richtig neu schreiben....

    mit GANZEN sätzen ;-)

    kannst uns ja mal die korrigierte fassung deiner berufsberaterin zeigen und wir sagen dir dann, ob du die neben dem text gleich mit austauschen kannst .... ^^

    PS: "Sie" schreibt man nur dann groß, wenn du es als direkte anrede in einem anschreiben verwendest, aber nicht wenn du über jmnd schreibst, dann ist es nur 3te pers. singular und keine anrede - das nur mal nebenbei

    bezogen auf: "Sie hat mit mir die Bewerbung,so wie sie jetzt ist, "verbessert".Und Sie war der Meinung das nur noch ein gewisser Feinschliff "

  3. Also den größten Sprung kannst du tatsächlich nach 3 Jahren Berufserfahrung mit nem Studium machen, da hüpfst du dann schnell von 40-50 auf 60-75 hoch.... (wenn du das richtige gelernt und den passenden job gefunden hast ;)

    die PTL wedel geniesst zwar einen guten ruf aber ich weiß wieso ich damals als ich die chance hatte, sie abgebrochen habe und in die FIAE ausbildung gewechselt bin....

    es ist eine schulische ausbildung - der arbeitgeber muss sie kennen um es beurteilen zu können - darauf kannst du aber nicht zwangsläufig spekulieren

    wenn du glück hast findest du was aber wenn du schlau warst hast du die zusätzlichen kurse dort gemacht um dort ein fh studium dran zu hängen...

    die ptl is dröge und anstrengend aber sie beweißt nur, dass du dich da durchgebissen hast, wirklich praxisrelevante techniken lernst du da genausowenig wie an jeder anderen ITA ausbildung...

    die einschätzungen mit 20-24 klingen nicht verkehrt... es ist nur ne zweijährige ausbildung - ohne direkten bezug zur wirtschaftlichen praxis...

    das ist halt nicht viel auch wenns die ptl wedel ist

  4. Naja ich weiß wie gesagt nicht wo du her kommst aber in Hamburg geht das auch so:

    x Jahre (3 oder 5, das weiß ich nicht mehr) Berufserfahrung oder was gleichwertiges Nachweisen

    oder

    3j IHK Ausbildung

    +

    Realschulabschluss

    +

    Mind. 20J sein

    +

    Aufnahmeprüfung machen

    = Studieren an der Uni HH im Fachbereich WISO.

    Wie bereits gesagt kann aber jedes Bundesland anders regeln - hier ist es aber so wie genannt.

  5. Warum? Ich seh daran nichts falsches, solang es halt sinn macht

    Weil dir einfach die Zeit fehlen wird für sowas! Der Stoff im Grundstudium ist durchstrukturiert und vermittelt nur Basiswissen, an dem nicht "rumgedoktort" wird.

    Machst du es dennoch wirst du im Stoff nicht mitkommen - es sei denn es ist vielleicht eine Waldorf FH. ;)

    Kurzum was im Grundstudium erklärt wird ist so und bleibt auch so.

    Gemäß meines alten Dozenten in BWL mit der trockenen Antwort auf eine Nachfrage von einem Studi:"Also wenn das so ist wie Sie sagen, dann hätte ich ja Unrecht! .... Und können Sie sich das vorstellen?"

  6. Motivation != Fähigkeit

    Motivation beeinflussbar vom Lehrer

    Befähigung in Mathematik muss vorhanden sein

    Eigenmotivation + Befähigigung in Mathematik = Grundvoraussetzung für ein Info-Studium.

    Kleiner Tipp: Eigene Lösungswege bauen kannst du dir gleich abschminken in der Uni (bezogen auf das Grundstudium von mathelastigen Fächern).

  7. In Mathe :confused:

    Wegen mir ist das in Deutsch oder anderen konspirativen Fächern so, aber in Mathematik ist nicht viel Platz für Diskussionen ...

    Naja also das Grundverständnis musste schon mitbringen, da haste natürlich Recht aber ein guter Lehrer hat finde ich schon auch Einfluss auf die eigene Motivation - gerade bei einem pubertierendem Teenager.

    Wenn du allerdings kein Bruchrechnen kannst oder keinen Dreisatz zusammenbekommst - dann solltest das mit dem Studium doch besser lassen ;)

  8. Nur mal so interessenhalber gefragt: Warum hast du das, was du fürs Studium predigst nicht schon im Fachabi umgesetzt? Wie wird aus Faulheit nun plötzlich ein Muster an Fleiß? Nur weils jetzt Studium heißt und nicht mehr Schule?

    Ich wage zu bezweifeln das sowas idR. gut geht. Ausnahmen gibts immer, aber warum solltest gerade Du oder der TE dazu gehören?

    Weil doch der Lehrer Schuld war - nicht er!!! :helau:

    Wobei es stimmt in sofern schon irgendwo, das man von den Lehrern abhängiger ist als von den Dozenten in der Uni / FH. Ist halt weniger persönlich das Ganze...

    Allerdings von wegen "nur den Stoff durchgezogen"- da wirst du an der Uni auch nix anderes erleben. Da mach dir mal keine großen Hoffnungen.

  9. Bei der Vorstellung unseres Unternehmens auf Ready for take off Messe von Microsoft in Frankfurt am Main 2008 bewies er zu dem seinen sehr guten Umgang mit den Interessenten.

    da fehlt ein Artikel - auf DER Ready for take off Messe - zudem sollte man den Namen in Anführungszeichen setzen. der "Ready for take off"-Messe - oder auf der Messe "Ready for take off" von Microsoft in FFM

    Ein weiteres Projekt von Herrn Mustermann war unsere Webseite. Hier zeigte er sein Händchen für die designerischen Ausarbeitungen der Seite. Gestaltete Themen bezogene Bilder mit Photoshop und beschäftigte sich mit der HTML-Programmierung.

    Themen bezogene Bilder - falsch - themenbezogene Bilder - richtig

    Bsp: heise online - 21.09.99 - Fireball sucht themenbezogen

    Da wir ihn aus wirtschaftlichen Gründen nicht in ein Arbeitsverhältnis übernehmen können verlässt uns Herr Mustermann mit Abschluss der Ausbildung.

    Wir danken Herrn Mustermann für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn zu verlieren. Zugleich haben wir Verständnis dafür, dass er sich nach dem Ende seiner Ausbildung an anderer Stelle beruflich weiterentwickeln will. Wir wünschen Herrn Mustermann für seinen weiteren Weg beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

    was denn nu - verlässt du die firma weil sie dich nich übernehmen können oder weil du dich weiterentwickeln willst und die firma aus freien stücken verlässt - widerspruch

    der grundtenor ist aber gut!

  10. schon allein die tatsache dass das wort "gut" so oft vorkommt...

    außerdem fehlen superlative wie "vollsten" etc..

    nur mal als beispiel.

    grüße

    delen

    Ja, rein von den Noten her gibts nur eine 2-3 dazwischen, der rest ist zwei - aber es fehlt so dieses persönliche...

    und das was da als gut bezeichnet wird ist eben in summe keine zwei... da schwingt ein gewisser Unterton mit - und auch wenn es wie der vorposter weiter oben sagte es programme dafür gibt, hindert es nicht daran, dieses persönlich anzureichern... es steht eben nur das nötigste drin.

    für eine 2 glatte zwei muss da eben eine 1- mit dabei sein...

    reine noten 2-

    durch den unterton rutscht es auf eine 2-3 ab

  11. "Da Sie eine der wenigen Firmen sind die eine Ausbildung mit begleitendem Studium anbieten, möchte ich mich mit diesem Schreiben bei Ihnen um einen solchen Ausbildungsplatz bewerben."

    der Satz ist 'n Genickbruch... gemäß dem Prinzip in der Not frisst der Teufel fliegen - wenn die Deutsche Bank auch diese Ausbildung anbieten würde - hätte ich mich dort beworben

    "Was ich jedoch während dem Praktikum auch feststellte war, dass die angewandte Informatik mir nicht so gut gefällt, wie sich um das System selbst und die Wartung von Servern und ähnlichem zu kümmern."

    der satz is auch einfach daneben - was dir nicht liegt gehört nicht in ein anschreiben

  12. Nein nein, strebe ein Jodeldiplom an - da hast du dann was Eigenes...

    wie vici grad schon gesagt hat, zu wenig Infos, daher auch nur allgemeine Aussagen:

    Zudem wie tiefgehend sind diese Schulungen im VMWare Bereich?

    So aus dem Bauch heraus würde ich das nicht als eine Schlüsselqualifikation ansehen die nicht auch zügig im normalen Arbeitsalltag anzueignen wäre. Das ist aber nur meine ganz pers. Meinung. Es sei denn du machst daraus eine Kernkompetenz in Bezug auf verteilte Systeme und Software (Stichwort Software as a service).

    Du hast zwei Möglichkeiten, marktbezogen oder nach eigenen Wünschen.

    Letzteres hängt ganz von dir ab - bei dem anderen setzt du dich mal einen Tag hin und guckst Stellenanzeigen durch die in dein Profil passen und schaust, welche Qualifikationen dort gefordert sind, die du aber nicht hast.

  13. Und was bekommt dann ein Ungelernter/Seiteneinsteiger? Eine Tasse Kaffee und ein Käsebrot?

    Komische Logik, die ich nicht nachvollziehen kann. Ich vermute dass da eher die Idee dahinter steckt, die Lehrlinge zu schützen, so dass sie nicht ausgebeutet werden.

    Ich find gerade deinen Gedankenansatz zum Schutz der Azubis nicht verkehrt.

  14. Ob Azubi oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Wenn an meinem Auto nen Azubi rumlernt, darf ich trotzdem 100 Euro pro Stunde berappen. Wenn die junge Frisöse noch keinen Abschuss hat, hat sie dennoch meine Haare in Bearbeitung, natürlich zum selben Festpreis, wie die Chefin.

    Also, ob Azubi oder nicht, was für wen bezahlt wird, wird individuell vereinbart.

    Ich sagte auch, "soweit ich das in Erinnerung habe" - soll heißen ich kann mich da auch täuschen wenn es um die in Rechnungstellung von Leistungen durch den Azubi handelt. Meine dies aber mal gelesen zu haben.

    In der freien Marktwirtschaft werden Leistungen und Vergütung durch zweiseitige übereinstimmende Willenserklärung (sprich Vertrag) mündlich oder schriftlich vereinbart.

    Gesetzliche Regelungen dieser oder ähnlicher Art findet man eher in anderen Gesellschaftssystemen.

    *amüsiert lach* - danke für den Hinweis :upps - hätte ich ja fast nicht gewußt... oh man... was auch immer das mit meiner aussage zu tun hat...

    Sofern in der Firma damit kein Umsatz generiert wird, bzw. Sachen für Kunden erstellt werden, würde ich es unverändert als privaten Gebrauch verstehen können. Die Grenze zu ziehen, ist sicherlich schwer. In der Nachweispflicht steht nunmal der Ersteller der Software.

    Privater Gebrauch im Unternehmen? sehr fragwürdige Einstellung.

    Privater Gebrauch ist für einen Arbeitnehmer maximal die Pausenzeit - alles andere ist Arbeitszeit. Es ist dem Arbeitgeber natürlich erlaubt dem Arbeitnehmer zu gestatten den auch private Dinge zu erledigen in der Arbeitszeit auch mit entsprechender Software. Dennoch obliegt hier die Nachweispflicht eher beim Unternehmen, dass es sich um privat genutzte Software handelt und nicht dem Unternehmen gehört. Bei einer Untertsuchung bspw. durch die Kriminalpolizei bei der Fahndung nach illegal eingesetzer Software in Betrieben, muss hinterher der Betrieb nachweisen, dass es sich um privat genutzte Software handelt und nicht andersrum.

    Und das stelle ich mir reichlich schwierig vor, insbesondere wenn die Software auf mehreren System zu finden ist.

    PS: Der untere Text ist meine private Meinung, kann durchaus falsch sein und sollte wahrscheinlich von einem Anwalt gegen viel Geld hieb- und stichfest geprüft werden. Dazu ist hier aber die falsche Plattform.

    Auch hier nochmals Einspruch von mir. Ware darf vor Kauf auf volle Funktions- und Gebrauchsfähigkeit getestet werden. Da es bei Software anders als im Gebrauch kaum geht, gibt es die Möglichkeit zum Testen. Wenn der Softwareersteller dort keinen Riegel vorschiebt, ist Testen ein weiter Begriff. Formal muss der Ersteller wiederum Beweise für ein Hinausgehen über das Testen liefern.

    Sofern eine 60-Tage -Testphase vorgesehen ist, kann man das Produkt im vollem Umfang 60 Tage testen, also auch innerhalb der Firma im Produktiven Einsatz verwenden. Ansonsten wäre die Gebrauchsfähigkeitserkennungstestmöglichkeit nicht umfangreich gegeben.

    Ähm, es gibt das Fernabsatzgesetz - was dir einen generellen Umtausch innerhalb von 14 Tagen ermöglicht. Dies dient aber NICHT zu Testzwecken, primär soll es dem in Augenschein nehmen dienen, wie es im Laden möglich ist. Sekundär darfst du die Ware testen, dafür darf dir aber sofern eine Abnutzung entsteht auch etwas vom Gutschriftsbetrag abgezogen werden.

    Wenn ich deine obskure Einstellung also richtig verstehe: nur weil die Software kein Dongle hat und es nur in den Regularien zu den Nutzungszwecken der Software festlegt ist, dass die Software für den betrieblichen Nutzen zu erwerben ist und nur für den privaten Gebrauch frei ist, ist das sein Problem?

    Man muss nicht alles technisch verhindern nur damit es Unrecht ist.

    Wenn dies nicht fest geregelt ist, wie die Software bei einem Einsatz innerhalb eines Unternehmens die Testmöglichkeit vorsieht, betritt man hier eine rechtliche Grauzone - sofern die Software direkt von der Herstellerseite herunterzuladen ist.

    Genau aus dem Grund haben die meisten Hersteller dafür das Sharewareprinzip in Benutzung. Shareware heißt nicht zwangsläufig, dass die software nach 30 Tagen Funktionen beschneidet.

    Shareware heißt zunächst lediglich, dass es die Software innerhalb eines bestimmten Zeitfensters getestet werden darf.

    Du darfst Software im Laden auch nicht erst zu Hause testen und dann wieder zurückgeben weil sie dir nicht gefällt - ich spreche von gefallen nicht davon, wenn sie defekt oder einen erheblichen / verdeckten Mangel aufweist.

  15. Software, die für den privaten Bereich kostenlos ist, darf unter Umständen auch in der Firma kostenlos genutzt werden, solange du damit keinen gewinn generierst.

    Wenn du es also z.B. einfach nur zum etwas testen nutzt, dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen.

    Unternehmerisches Handeln heißt primär Umsatz generieren!

    Rein rechtlich müsstest du für nur mal Testen - die Softwarefirma fragen oder es ist in den Regularien gleich festgehalten "Testzeitraum von 30 Tagen" etc.

    Weil es ein nur mal testen gesetztlich nicht gibt.

    Wir weichen aber auch gerade vom Thema ab - er sagte zudem nix von mal eben testen. Sondern er hat die Verwendung solcher Software mit seiner Position in Verbindung gebracht und das ist unerheblich ob du Azubi oder Festangestellter bist - du agierst für das Unternehmen.

    @TS-HH:

    Das ist Usus, dass Azubis zum vollen Satz abgerechnet werden. Obs legal ist, oder nicht, weiss ich nicht. Nur solange er nicht raus fährt zum Kunden und dort etwas macht, merkt der Kunde ja gar nicht den Unterschied.

    Interne Softwarenticklung ist etwas anderes - da rechnest du das ja auch nicht per Stunden oder Tagessatz mit dem Kunden ab, wenn du eine fertige Software anbietest. Da landet die Arbeitszeit des Azubis in der Mischkalkulation. Bitte jetzt nicht jede Variation aufdröseln (ich weiß, dass es Individualsoftware gibt die nach Stundensatz berechnet wird) - es geht mir vor allem um folgendes:

    Mit abrechnen meine ich - er fährt zum Kunden und wird dort auf Stundenlohn oder Tagessatzbasis taxiert. Nur weil es "Usus" ist - heißt es ja nicht, dass es gesetzlich OK ist - bei mir hat das die Azubi-Firma auch gemacht und mal eben das dreifache pro Tag verlangt für das was ich als Azubi im Monat bekommen hab :-/

  16. Bei Shareware ist es i.d.r. so, dass du sie in ihrer Testphase auch im Unternehmen einsetzen darfst.

    Bei Software die nur für den privaten Gebrauch frei ist - bist du doch als Azubi nicht privat in der Firma tätig - Arbeitszeit ist Arbeitszeit. Da du sie ja im Sinne des Unternehmens einsetzt. Es sei denn du verwendest die Software nur in deinen Pausen um z.B. Urlaubsbilder zu bearbeiten. Pause vorbei, nix mehr mit privat - also nein nicht erlaubt.

    Aber egal was in deiner signatur steht - soweit ich das noch richtig in Erinnerung habe dürfen Azubis nicht zum vollen Satz beim Kunden abgerechnet werden. Allerdings kann dir das als Azubi egal sein wie der Chef dich berechnet - problematischer wirds nur dann, wenn du geknackte Software beim Kunden installierst. In Firma ja oki (nicht oki aber anderers thema - siehe Thread) nur beim Kunden ist es völlig dämlich das zu tun.

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