Stimmt. Das könnte der Grund sein. Aber die Vorschrift ist schon uralt. Das war ja schon so als ich 16 war - und das ist jetzt schon 16 Jahre her.
Interessanterweise habe ich 2006 meinen vorherigen Personalausweis bekommen, der eigentlich bis 2016 galt. D.h. ich muss zweimal einen gehabt haben, der nur 6 Jahre galt. Denn 16 Jahre heisst ja eigentlich 2 Personalausweise. Den ersten, der 6 Jahre gilt und danach den zweiten, der 10 Jahre gilt. Komisch. *kopfkratz*
Mir geht das auch auf den Keks, was man alles "der Sicherheit wegen" machen muss. Wenn ich alleine daran denke, was ich ausfüllen darf, wenn ich da hin fliege...
Pflicht sind die Fingerabdrücke leider bereits seit dem neuen Passgesetz 2008 (Welches als einen Passus stehen hat, dass in Fällen wie meinen auch das Zielgeschlecht angegeben darf, wenn nur der Name verändert wurde. Das nur als Korrektur für meine Behauptung ein paar Seiten vorher) und damit einhergehend mit der Einführung des neuen, biometrischen Reisepasses.
EDIT:
Nebenbei, da ich auf dem Weg zum Einwohnermeldeamt ein Plakat dazu sah: Wieso will man mit dem Zensus eigentlich wieder eine Volkszählung machen, wenn die Städte und Gemeinden doch sowieso alle Daten haben? Die könnten das doch komplett ohne erneute Zählung alles mit EDV-Mitteln ermitteln, oder? Oder gibt es Richtlinien, nach denen der Staat nicht diese Daten verwenden darf? Wenn ich da an meine Meldebescheinigung von vor 7 Monaten denke, da stand drin seit wann ich in dieser Stadt wohne, wie ich heisse, welches Geschlecht, welche Konfession....quasi alles was die wissen wollen.