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Maniska

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  1. Ich hoffe der Antrag ist schon genehmigt und wir bewegen uns zeitlichen im Rahmen des Durchführungszeitraums. Sonst ist das Projekt nun schon alleine deswegen "raus" und nicht mehr geeignet. zum Thema: mündliche Verträge sind prinzipiell gültig, aber wenn hier der Ausschluss einer Kündigung vor Antritt nicht ausgeschlossen ist, kann OP auch einfach "das am XX.XX.XXXX mündlich abgeschlossene Arbeitsverhältnis als Übernahme aus dem Ausbildungsverhältnis" fristgerecht zum XX.XX.XXXX kündigen. Abe rich bin kein Anwalt
  2. Das Zauberwort hier ist "Risikoabschätzung" Realistisch betrachtet wirst du irgendwo zwischen "müdes Lächeln", "verwirrte Blicke" und "Punktabzug weil unseriös" landen. Kein Prüfer wird schenkelklopfend in schallendes Gelächter ausbrechen. Du hast quasi nichts dadurch zu gewinnen - ich würd es lassen.
  3. Mal als Denkanstoß, in so einer Situation gibt es 2 Extreme: Entweder sind viele unzufrieden und es schafft sich eine Art Stockholm-Situation. Nach den harten Fakten (Gehalt, Urlaub...) will jeder weg, aber alle bleiben wegen den "netten Kollegen". Aber unzufrieden sind nachher trotzdem alle. Oder einer (bzw mehrere) lassen sich lukrativere Angebote durch die Lappen gehen, bleiben "wegen den Kollegen" bis der Erste "umkippt" und wechselt. Nachher sind die netten Kollegen weg und man selbst sitzt immer noch in dem Job fest, in dem man maximal unzufrieden ist. Eine Freundschaft hält es auch aus, wenn einer den Arbeitsplatz wechselt, ansonsten war es keine Freundschaft sondern "nur" gute Kollegen. Nette Kollegen kann man überall finden, es hilft ungemein, aber am Ende des Tages zahlt es nicht die Rechnungen.
  4. Jetzt mal abgesehen von der Tatsache, dass du das Problem schon lange händisch oder via GPO gelöst haben könntest... Warum genau stören die alten Benutzerprofile denn so extrem? Nehmen die so viel Platz weg? Dann wärst du aber schon per Hand rangegangen... Innerer Monk? Wenn der AD User nicht mehr existiert/gesperrt ist, dann stört das Ding doch nur optisch...
  5. Das ist ein Risiko, ja. Nur du kannst entscheiden wie groß die Wahrscheinlichkeit auf einen anderen, deutlich besseren Job in den nächsten 12 Monaten ist. Und auch ob - und was - es dir bringt, das Risiko der Arbeitslosigkeit 12 Monate in die Zukunft zu verschieben. Worst Case ist, du stehst in 12 Monaten wieder genau an der selben Stelle, mit relativ wenig nennenswerter Erfahrung aber schon 1 Jahr ausgelernt. Wenn du direkt nach der Ausbildung noch nicht viel kannst ist das normal und wird von den AG mit einkalkuliert. Solltest du bei deinem AG jetzt 12 Monate im Support versauerst kannst du immer noch nichts, hast aber auch keinen Welpenschutz mehr. Wenn das im Endeffekt der einzige wirtschaftlich stabile AG im pendelbaren Umkreis ist und/oder du dort viel lernen kannst... Aktuell sind die Aussichten wirtschaftlich nicht so prall, wie @charmanta schon gesagt hat.
  6. Befristete Verträge können nicht vorzeitig gekündigt werden, außer diese Option ist explizit im Vertrag erwähnt. Hier mehr Infos dazu: "Ist im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht vorbehalten worden, dann ist für beide Seiten gemäß § 15 Abs. 4 TzBfG während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsverhältnisses eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen." Sprich wenn dein Vertrag ohne Kündigungsoption auf 1 Jahr befristet ist, dann hängst du da 1 Jahr drin, egal ob der Traumjob vorbei segelt oder nicht.
  7. Werktag (außer Samstag). Auch Prüfer mögen ihr Wochenende.
  8. Wenn man statt nach Leaks zu suchen beim Drittversuch immer noch nichts dazugelernt hat...
  9. Und genau da fängt das Problem mit den Noise-Cancelling Headsets auch an: Die Leute hören sich selbst auch nicht mehr (richtig) wenn sie im Call sind, reden dadurch deutlich lauter als sie müssten und setzen den Geräuschpegel für alle anderen im Büro noch mal rauf. Hinzu kommt, dass dauerhaft Kopfhörer tragen nun mal nicht für jeden bequem ist, und/oder ANC auch andere Nebenwirkungen haben kann. Zudem, warum sollte ich mir als AN privates Equipment zulegen um die Unzulänglichkeiten (in diesem Fall erhöhte Ablenkung und/oder Lärmbelastung) meines Arbeitsplatzes auszugleichen? Möglicherweise weil der 08/15 AN erst durch das erzwungene "working-From-Home" während Corona festgestellt hat wie stessfrei und zugleich produktiv man sein kann, wenn die ganzen Microablenkungen wegfallen. Davor kannte man es nicht anders und hat sich halt damit arrangiert weil "geht ja nicht anders". Nun hat man aber durch Corona gesehen, dass es sehr wohl auch anders geht. Da haben ganze Firmen dauerhaft von unterschiedlichen Orten aus gearbeitet und es hat trotzdem sehr gut funktioniert.
  10. Da erwarte ich aber auch von meinem AG eine Lösung für diese Arten der Arbeit, sei es Sonderregelungen beim Thema HomeOffice, buchbare Ruhearbeitsplätze oder was auch immer er bieten kann. Immerhin geht es auch zu seine Lasten wenn ich mich nicht konzentrieren kann und damit die Kosten für die von ihm bezahlte Schulung für den Popo waren. Wie gesagt, ich würde meine Azubi für die Dauer des Kurses dann einen Besprechungsraum buchen. Wenn einer doof fragt warum der Azubi eine Woche lang den Meetingraum blockiert eben sagen dass ich möchte dass er störungsfrei an seinem Kurs teilnehmen kann, das an seinem normalen Arbeitsplatz nicht möglich ist weil $hierGründeinfügen und andere valide Optionen - zB Teilnahme von zuhause aus - von HR kategorisch abgelehnt wurden.
  11. Im Regelfall gibt es aber eine Workaround falls man seinen Chip Zuhause vergessen hat, vergessen hat zu stempeln oder die Zeiten anderweitig nicht erfasst wurden (Terminal kaputt/offline). Lass dir von deinem Ausbilder/Chef die Anweisung "Mach den Kurs von zuhause aus" schriftlich als Arbeitsanweisung geben. Ich als Ausbilder würde an der Stelle mit HR in den Ring steigen. Aber so... Raum von HR oder der GF it is. Ich hoffe der Kurs geht nicht nur über einen Tag
  12. Genau das. Entweder bekommst du für die Zeit des Kurses ein Einzelbüro in dem du nicht gestört wirst, oder du reservierst dir für die Dauer des Kurses einen Meetingraum (im Idealfall den Größten/Beliebtesten) und nimmst von dort aus an dem Kurs teil. Wenn einer fragt, kannst du ja angeben, dass dein regulärer Arbeitsplatz für so eine Schulung nicht geeignet ist. Als Ausbilder würde ich das Gespräch mit dem BR suchen und damit argumentieren, dass dieser Kurz als reine Onlienschulung nicht unter "HomeOffice" im klassischen Sinne fällt, sondern vergleichbar ist mit dem RemoteHomeSchooling während Corona. Du bist nicht da, du wärst auch nicht da wenn der Kurs in Präsenz stattfinden würde - genau wie in der Schule. Die Tatsache dass du an diesem Kurs von Zuhause aus teilnimmst wäre an der Stelle eine Einzelfallentscheidung. Mit OK von BR und Ausbilder dann zu HR und klären lassen.
  13. Wahrscheinlich auf das BBiG, § 28 (2) vor der Änderung von 2024. Hier mal schön der Unterschied: https://www.buzer.de/gesetz/3118/al198358-0.htm
  14. Da scheint die Personalabteilung nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein: https://www.ihk.de/niederrhein/hauptnavigation/ausbildung/ausbildung-in-zeiten-von-corona/homeoffice-fuer-auszubildende-4766346 Da es eine reine Onlineschulung ist, sprich m.E. nicht viel dagegen, an dieser aus dem HomeOffice heraus teilzunehmen.
  15. Maniska

    Daily Carwyn

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