Naja, aber im Gesetzestext, den wir alle eigentlich in GL lernen, steht es ja schon so drin.
Ich habe es so gelernt, dass der Azubi, mit 4 Wöchiger Frist kündigen darf, wenn er das Ausbildungsverhältnis aufgeben möchte, er darf nicht mit 4 Wöchiger Frist kündigen, wenn er das Verhältnis in einem anderen Betrieb weiterführen möchte (zumindest rein Rechtlich!), es kann natürlich sein, dass die IHK n Auge zudrückt und sagt: "Kündige so und so, wir winken das durch..." würde mich darauf aber nicht verlassen.
Die IHK Bielefeld zum Beispiel sagt sofort, dass es so nicht geht, dass man doch bitte mit dem alten Betrieb einen Aufhebungsvertrag machen soll, so kann man dann auch in einem neuen Betrieb die Ausbildung weiterführen.
Ist wahrscheinlich alles Kulanz der IHK's.