Hallo,
ich bin seit einiger Zeit bei mehrere großen Softwarehäusern als freier Entwickler tätig.
Habe vor 2 Jahren meine Ausbildung als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung abgeschlossen.
Im Juni habe Ich meinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben in dem Ich angegeben habe, dass Ich das ganze als Freiberufler machen möchte.
Heute rief mich die Dame vom Finanzamt an und erklärte mir "Sie haben nicht studiert, Sie sind kein vollwertiger(!!!) Softwareentwickler, Sie sind kein Freiberufler" ...
Sie meinte das stünde so im Umsatzsteuergesetz.
Natürlich habe ich sauviel recherchiert, aber keine klare Antwort dazu bekommen, ob es denn wirklich an einem Studium hängt.
Das ist einfach nur diskriminierend. Wozu lernt man denn den Beruf, wenn man Ihn dann so nicht ausüben darf ;(
So ists natürlich klar, dass in Deutschland Unternehmertechnisch nicht viel geht, wenn man immer nur der Depp ist ;(
Bin für jeden Tipp oder Erfahrung dankbar. Vorallem die Beantwortung der Frage, ob die Sache wirklich am Studium hängt. Oder hat meine Sachbearbeiterin einfache keine Ahnung? Das letzte BFH Urteil von 2004 vielleicht verschlafen?
Vielen Dank im Vorraus,
Dominik