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insane80

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Alle Beiträge von insane80

  1. Werde ich dann so mache Ich denke, wenn man sieht, dass der Rechenweg passt und nur anders gerundet wurde, sollte das kein Problem sein. Die runden auch immer anders... in manchen IHK-Lösungen wird auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet, bei anderen auf 1. Im Endergebnis macht das natürlich dann schon einen Unterschied.
  2. Hallo zusammen. Wie ist das eigentlich bei Rechenaufgaben, wenn nichts zur Rundung dabei steht? Da kann es schon was ausmachen, wenn man früher als die offizielle Lösung von KiB in MiB umrechnet... Der Rechenweg muss bei "größeren" Aufgaben ja dabei sein. Schaut der Korrektor da dann auch drauf und lässt es trotz Abweichung im Endergebnis zählen, wenn der Weg dahin stimm?
  3. Ja, es gibt keinen Mindestlohn, das ist schon richtig. Aber gewisse Richtlinien scheint es wohl zu geben... Auf der Seite des BIBB heißt es: "Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe orientieren sich häufig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen, die sie jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 % unterschreiten dürfen." Wobei hier natürlich "orientieren sich häufig" auch wieder Auslegungssache ist... Doch hier steht dann zumindest "bis zu 20% unterschreiten dürfen". Ist alles irgendwie ziemlich schwammig... Angeblich gibt es ein Urteil dazu, aber in der IT-Branche scheint das wohl teilweise anders zu laufen, da es wohl meistens keinen Tarifvertrag gibt. Die Aussage der IHK am Telefon war ja eigentlich eindeutig, wobei sich hier dann auch wieder die Frage stellt, ob das dann auch "Auslegungssache" ist... Ich persönlich halte aber z.B. Ausbildungsvergütungen zwischen 400 und 500€ für schon ziemlich gering, teilweise aber wohl leider normal und im Zweifel wird man sich wohl eher für eine Ausbildung als keine Ausbildung entscheiden, auch wenn man unterbezahlt wird.
  4. So steht es z.B. auf der Seite der IHK Oberbayern Vergütung und sonstige Leistungen in der Ausbildung "Fehlt eine tarifliche Regelung und wird die Formulierung - 'Soweit Vergütungen tariflich geregelt sind, gelten mindestens die tariflichen Sätze' - im Ausbildungsvertragsmuster gestrichen, ist eine Unterschreitung der tariflichen Sätze um 20 % möglich, ohne die Angemessenheit der Vergütung in Frage zu stellen." Genauso wurde es mir auf telefonische Nachfrage auch bestätigt. Auch auf der Homepage des BIBB lässt sich das nachlesen. Deswegen wundert es mich ja, weil ich schon öfter von niedrigeren Ausbildungsvergütungen gelesen habe (und mir auch selbst eine angeboten wurde...), dies aber laut telefonischer Auskunft der Dame von der IHK nicht rechtens ist... Aber die bekommen doch die Verträge (auch) zur Überprüfung. Kennt sich da jemand aus?
  5. Hallo zusammen! Ich hab mich eben neu angemeldet, hab vorher bereits immer mal wieder auf dieser Seite gelesen, jetzt aber auch mal eine konkrete Frage... Man liest in diesem Thread ja allerlei Spannen an unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen und immer öfter Frage ich mich, nach der angemessenen Höhe... Es ist doch so, dass nicht tarifgebundene Unternehmen sich trotzdem nach den durchschnittlichen Ausbildungsgehältern richten und die Richtwerte der IHK bzw. BIBB verwenden, die laut deren Homepages und einer telefonischen Auskunft der IHK um höchstens 20% unterschritten werden dürfen. Laut der telefonischen Auskunft der IHK wäre es sogar rechtlich nicht erlaubt, noch weniger zu zahlen, da es dazu ja ein Gerichtsurteil gibt. Laut IHK Oberbayern wäre das im 1. LJ z.B. 725€ (wenn ich es jetzt richtig im Kopf habe), also wenn man davon ausgeht, dass der Betrieb diesen Wert um 20% unterschreitet, wären es immer noch 580€. Wie können manche dann trotzdem weniger bekommen? Wird das beim Einreichen des Ausbildungsvertrags durch den Betrieb von der IHK eigentlich nochmal geprüft oder muss man es stillschweigend hinnehmen, wenn man weniger angeboten bekommt? Ok, "muss" natürlich nicht, aber die Chancen auf Vetragsabschluss könnten dadurch natürlich sinken... Hat da jemand Erfahrungen damit? Viele Grüße Christian

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