Nein, es geht tatsaechlich nach Alter.
Zitat:
Die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule umfasst 9 oder 10 Jahre. Anschließend muss der Jugendliche drei Jahre lang eine Berufsschule in Teilzeitform neben der praktischen Berufsausbildung besuchen. In den meisten Bundesländern kann die Berufsschulpflicht auch durch den Besuch einer einjährigen beruflichen Schule in Vollzeitform abgegolten werden. Die Schulpflicht endet immer mit der Erreichung der Volljährigkeit.
(Quelle: http://www.medi-teens.de/schule_4.htm)
Man kann also eine BS besuchen, ist man allerdings volljaehrig, besteht AFAIK keine Pflicht mehr. Man kann aber soviel ich weiss noch bis zum 21. Lebensjahr an die Schulpflicht wg. Ausbildung o.ae. gebunden werden. Dennoch: Bist du aelter, bist Du auch nicht mehr pflichtig.