Zitat aus den letzten Prüfungshinweisen: "Der nicht bearbeitete Handlungsschritt ist durch Streichung des Aufgabentextes im Aufgabensatz und unten mit dem Vermerk "Nicht bearbeteter Handlungsschritt: Nr. " an Stelle einer Lösungsniederschrift deutlich zu kennzeichnen. Erfolgt eine solche Kennzeichnung nicht oder nicht eindeutig, gilt der 6. Handlungsschritt als nicht bearbeitet."
Auf der ersten Seite unter den Hinweisen ist "Nicht bearbeteter Handlungsschritt: Nr. " vorgedruckt, da einfach die Nummer eintragen. Dann einfach den nicht bearbeiteten Handlungsschritt durchstreichen. Dabei unbedingt ein Lineal benutzen damit alles schön ordentlich aussieht .