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wutzteang15

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  1. Hey, danke für eure Hilfe. Habe jetzt meine Arbeitsplatzbeschreibung eingereicht. (Bekomme wohl ne 10ner Stelle) Gibt es da irgendeine Frist die die Personalabteilung einhalten muss ? Oder kann sie sich wieder alle Zeit der Welt lassen?
  2. Hmmm wäre cool wenn du mal nachschauen könntest. Ich denke mal Netzwerk- und Programmier Tätigkeiten bringen "am meisten". Zur Ausbildung: "§ 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle (1) 1Die Entgeltgruppen 9 bis 15 umfassen fünf Stufen und die Entgeltgruppen 2 bis 8 sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (Bund) geregelt. (2) 1Bei Einstellung in eine der Entgeltgruppen 9 bis 15 werden die Beschäftigten zwingend der Stufe 1 zugeordnet. 2Etwas anderes gilt nur, wenn eine mindes-tens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Bund vorliegt; in diesem Fall erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfah-rung aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis zum Bund." Und hier noch die Ergänzung: "Protokollerklärungen zu den Absätzen 2 und 3: 1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertra-genen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. 2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergel-tung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. Sep-tember 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung." Wenn sogar ein Praktikum als Erfahrung gilt, warum dann eine Ausbildung nicht.
  3. Hey Leute, Beim TvÖD richtet sich die Bezahlung ja nach der Arbeitsplatzbeschreibung. Nun, meine AB wird neu geschrieben. Jetzt ist meine Frage an euch, ob jemand Ahnung davon hat, welche Tätigkeiten man dort drin niederschreiben muss, um eine möglichst hohe Entgeldgruppe zu erlangen. Ich bin bin Fachinformatiker eingestellt. (Also es geht um IT-Tätigkeiten) Meine Nächste Frage wäre, ob man die Ausbildung - "FiSi" als Berufsserfahrung im Bezug auf die Stufen im TvÖD anrechen kann, bzw darf. Ich verweise hier mal auf 16§ im TvÖD. Danke + Gruß
  4. Hmm... http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/122300/publicationFile/13284/TVoeD.pdf Hier steht bei 16§ .... das bedeutet doch, es ist gesetzlich vorgeschrieben ist.....wenn sogar ein Praktikum, als Erfahrung zählt. Es kann doch nicht sein, dass ein Arbeitgeber dort noch frei interpretieren kann. "§ 16 (VKA) Stufen der Entgelttabelle (1) 1Die Entgeltgruppen 2 bis 15 umfassen sechs Stufen. 2Die Abweichungen von Satz 1 sind im Anhang zu § 16 (VKA) geregelt. (2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstel-lung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitge-ber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorhe-rigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berück-sichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist." Protokollerklärung zu Absatz 2: Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Seite: 21 Protokollerklärungen zu den Absätzen 2 und 3: 1. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertra-genen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.2. Ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige Weitergel-tung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. Sep-tember 2005 gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung Zu: 1. --> Das bedeutet doch vereinfacht gesagt, Ich habe irgendwo in der freien wirtschaft mal Windows XP system aufgesetzt, dies tue ich nun im öD auch. Also habe ich die aufgabe bereits vorher gemacht und dies soll laut Text als "einschlägige Beurfserfahrung" gelten
  5. Mal ne andere Frage, Im TVöD §16 (2) steht ja das Berufserfahrung angerechnet werden kann, im Bezug auf die Stufen... Im Protokoll dazu erklärt steht drin: 1. ""Einschlägige Berufserfahrung ist eine Berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit"" 2. " Das sogar ein Praktikum als Berufserfahrung zählt....." Ich wurde trotz allem in Stufe 1 gepackt, obwohl ich die selben aufgaben bereits in meiner Ausbildung gemacht. Zählt denn die Ausbildung nicht als "Berufserfahrung" ? - - - Aber wenn sogar ein Praktikum gilt ??
  6. Naja ich bin TG6 eingruppiert, FiSi mit 87% bestanden, vollzertifizierte CCNA + MCITP Enterprise Admin, ITIL Foundation, .... und noch 6,7 weitere Zertifikate.... Alles nebenberuflich gemacht !! Freiwillig! - Dafür 2000€ Brutto jeden Monat. Naja, wie auch immer! Hat denn jemand "irgendwelche Klauseln" die ein Automatisch in 9 oder 10 gruppieren?
  7. Hey Zork, ich bringe morgen mal meins mit. Das ist professionell gegliedert, sowie die Noten auch alle von "Gut" bis "sehr Gut" sind. Ich weiß leider nicht mehr den Satz der bei mir stand. Poste ich dir morgen!
  8. Moin, meine Personalabteilung hat sich nun endlich gemeldet. Ich soll nun meine neue Arbeitsplatz beschreibung den Personalabteilung zur Neubewertung zukommen lassen. Habt ihr vielleicht noch "Tipps oder Tricks" was ich in ihr erfassen könnte um möglichst hoch bewertet zu werden. Unsere "AP-Beschreibungen" werden immer von einem externen Unternehmen bewertet. Gibt es da vielleicht irgendwelche Tätigkeiten die, direkt TG9 oder 10 mit sich bringen? Vielen Dank + Gruß
  9. Moin, also der Beitrag ist zwar schon 5 Jahre alt , aber das ist doch kein Professionelles Arbeitszeugnis oder ? In den ersten 5/6 dieses Zeugnis steht doch nur "unnützliches Zeug" und nix richtiges über dieses Person, klingt für mich mehr nach Werbung als nach einem Arbeitszeugnis. "" Er ist ein guter Teamplayer, zudem aber gleichermaßen in der Lage, selbstständig zu arbeiten. "" da würde ich sagen, dass das eine glatte 3 ist.
  10. Danke erstmal für deine Antworten ;-) Habe erstmal soweit keine Fragen mehr. Habe den Antrag über unseren BM laufen lassen, dazu hatte mir meine Personalabteilung geraten. Ich melde mich wenn es neuigkeiten gibt. Hoffentlich Bald ;-)
  11. Ich gehe auf @schrotti.f Post ein....weil er sich damit ja anscheinend beschäftigt hat.... wollte dafür nich extra nen Thread auf machen im "Arbeitswelt-Forum". Und deine Frage mit E13 wurde ja beantwortet...Übrigens sind in jeder zweiten oder dritten C'T immer Stellenauschreibungen mit E12 und E13....falls du interesse hast.
  12. Hallo, ich hätte nochmal eine andere Frage zum Thema EG's. Kann man direkt von Gruppe 6 ind Gruppe 10 eingruppiert werden ? Wenn ja, in welche Stufe wird man eingruppiert. Ich bin zurzeit in Stufe 2. Bleibt das bei oder fange ich wieder bei Stufe 1 an. Gibt es irgendeine Frist bei einem Antrag der Höhergruppierung oder kann sich die Personal abteilung so viel Zeit lassen wie sie wollen? Gruß Wutz
  13. Mein Frage bezieht sich darauf was ich in der freien Wirtschft verdienen könnte, bin im Öffentlichen Dienst - TvöD 6 Eingruppiert (Ich weiß das Eg 9-11 möglich ist....) 8 EDV - Mitarbeiter (350 Insgesamt) Ich habe folgende Aufgaben / Kenntnisse ESX, VMware View, Server 2003/2008 , AD , Exchange , Firewall - Watchguard/IP-COP's , Windows7 Rollout, Linux - Squid, Telefonanlagen , Blackberry Enterprise Server + Phones , Gesamtes Backup.... Das sind soo meine Hauptaufgaben
  14. Hey Leute , Ich komme aus Niedersachsen, bin 19 Jahre alt, habe meine Fachhochschulreife(vorher auf der RS Sekundar I) erreicht mit der Ausbildung als FiSy (Fachinformatiker - Systemintegration / im Mai diesen Jahres abgeschlossen ) bin vollzertifizierter MSCA (freiwillig nebenberuflich erledigt) sowie die ITIL Foundation Zertifizierung und WLAN - Cisco Zertifizeriung desweiteren wurde ich nun noch in den Personalrat gewählt. 2K Brutto jeden Monat / 25K im Jahr (Anteilig Weihnachtsgeld) Was meint ihr dazu ? Ist das Gehalt gerecht ? Danke im Vorraus!

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