öttchen
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Beiträge von öttchen
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Hi,
schau doch mal auf der Internet-Seite Deiner zuständigen IHK nach.
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Hi,
ich denke mal, dass der Prüfungsausschuss Verbesserungen zu einem abgelehnten Projekt vorschlägt.
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Hi NIN,
mir macht die Umschulung viel Spaß. Ich gibt auch keine Probleme mit Kollegen oder Mitschülern.
Da dies neue Berufe sind, sieht es hier nicht so aus, wie im Handwerk, wo die meisten denken, dass es nur Männerberufe sind.
Gruß und viel Spaß
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Hi,
Schau mal auf der Internet-Seite von der IHK nach.
Bei mir ist es der 14/15. Mai 2002.
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Hi,
schau doch mal auf der Internet-Seite der IHK nach.
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mach Dir nicht so viele Gedanken darüber. Wenn Du schon alles wissen würdest, bräuchtest Du keine Sudbildung!
Viel Glück!
Sind Auszubildende Kündbar?
in Ausbildung im IT-Bereich
Geschrieben
Hallo,
das Berufsbildungsgesetz sagt im Praragraphen 15 folgendes:
1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.