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matz

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Beiträge von matz

  1. welche andere Distribution außer dem ziemlich unsäglichen Suse stammt denn noch von einer der enterprise distributionen ab?

    CentOS. Weiß nur nicht welchen Mehrwert man von einer Enterprise Distribution haben soll.

    Lasse mich da gerne aufklären

  2. was auch eher eine urbane Legende ist, bzw. auf den etwas elitäreren Kreis der Nutzer zurückzuführen ist, aber hupe.

    Wenn schon würde ich mir momentan am ehesten Fedora geben. Stabil, gut maintained und die nähe zu enterprise linux distributionen haben dann auch einen Mehrwert für eine evtl. spätere berufliche Nutzung.

    Ach und das hast du bei anderen nicht? ;)

  3. Die fristgerechte Kündigung einer Stelle durch den Arbeitgeber muss mindestens vier Wochen im Voraus zum 01. oder zum 15. eines Monats erfolgen. Wenn es vertraglich oder tariflich so vereinbart ist oder aufgrund der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit eine längere Frist erforderlich ist, dann gilt Diese.

    Wie dem auch sei - der Arbeitgeber kann dich überhaupt nicht mehr zu einem Zeitpunkt vor dem Auslaufen des Vertrages kündigen. Das wäre fristgerecht auch zu dem Zeitpunkt, als der die Kündigung verkündete nicht mehr möglich gewesen.

    Falls da auch immer noch etwas schriftlich kommen sollte, würde ich den Arbeitgeber einmal fragen, ob man das wie eine Vertragsverlängerung um 01.08. (der nächstmögliche Kündigungstermin) verstehen soll.

    Klasse, Danke!!

  4. Hi,

    ich verstehe deine Frage nicht so ganz... Wenn dein Vertrag ausläuft dann bist du raus. Was solleen sie da noch kündigen. Dein Chef war wohl einfach sauer und wollte dir noch einen reinwürgen und es dir nochmal ins Gesicht sagen...

    Grüße

    kühlschrank

    Ob es ihnen jetzt noch etwas bringt mir zu kündigen.

    Gruß

  5. Man merkt, dass dasRechtsverständnis bei dem AGnicht vorhanden ist, denn die Kündigung war/ist keine (wirksame) Kündigung, da diese schriftlich erfolgen muss. Alles andere ist unwirksam. (§623 BGB Schriftform der Kündigung).

    Bei ausstehenden Gehaltsszahlungen reicht es dem AG nach Überschreiten des normalen Zahlungszeitpunktes eine angemessene Frist zu setzen. Wenn die dann nicht eingehalten wird, kann man ein Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid, dann ohne Widerspruch anschl. Vollstreckungbescheid). Dafür brauchts erstmal keinen Anwalt.

    Gut das hilft mir weiter ;)

    In 4 Tagen läuft mein Vertrag aus, können sie mich überhaupt noch fristgerecht kündigen?

    Habe noch nichts bekommen...

  6. an deiner Stelle würde ich abwarten und schauen, was passiert. Wenn sie dir nichts zahlen, gehst du zum Anwalt für Arbeitsrecht und klagst es ein. Das kann sich natürlich hinziehen.. Du wirst dann viel Geduld brauchen.

    Damit kann ich leben. Habe zwar wenig Lust auf dieses Szenario, aber auf mein Gehalt verzichten möchte ich natürlich auch nicht.

  7. Das ist ja mal ne Krasse Aussage, aber ist wohl eher beleidigend als rechtlich gemeint, nach dem Motto: "so wie du hier arbeitest, hast du kein Gehalt verdient".

    Die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion. Habe von ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das er es ganz schön bereut, aber mir soll es recht sein. Die Geschäftsführung wusste nicht einmal das mein Arbeitspapier ausläuft ;). Ich denke aber du hast recht, denn rechtlich sind sie nicht so bewandert, meinen es aber.

  8. Hi zusammen, vor 2 Wochen hat mir mein Chef eine mündliche Kündigung erteilt und meinte ich würde noch schriftlich von ihm hören. Er sagte es sei fristgerecht, also schon mal nicht fristlos. Zum 1. Juli läuft mein Vertrag sowieso aus, spielt also in sofern keine Rolle mehr da ich unter keinen Umständen verlängert hätte ;)

    Eine schriftliche Kündigung ist bis heute noch nicht eingegangen.

    Habe mir meinen Resturlaub genommen und bin nun zu Hause (herrlich dort fort zu sein).

    Nun zu meiner Frage: Steht mir für diesen Monat noch mein Gehalt zu? Ich befinde mich ja quasi nur im Urlaub und war damit den gesamten Monat dort beschäftigt.

    Vielen Dank für eure Ratschläge / Meinungen!

    matz

  9. Das nenne ich fair! Habe da schon andere Gerüchte gehört. Das nach 16min sofort abgebrochen wird. Nun gut ich konnte das nicht testen. Ich habe genau 15min von 15min benötigt. :)

    Ich persönlich rate dem TE sich an die genaue Minutenanzahl zu halten. Denn dann hat er ganz einfach keine Probleme und daraus resultierende Nachteile.

    Getippert mit einem mobilen Fernsprechgerät (GT - I9070)

    Auf jeden Fall! Bei einem PA gab es gestern nach 16 Minuten eine gelbe Karte, nach 17 wurde abgebrochen. Fand ich fair :D

  10. IHK München war das so, dass man bis zu 18 Minuten gehabt hat. Die Prüfer sagten mir, die 15. Minutenangabe ist eher dafür da, dass sich alle danach richten und eine ca. Angabe haben. Bis 18 Minuten darf man halten. Ich war auch bei 17 Minuten und es kam sehr gut an.

    Wenn eine Präsentation gut ist und die Prüfer an sich reisst, kann die Präsentation auch länger sein

  11. Muss man sich eig. auch mit dem Namen vorstellen, wenn die Zielgruppe die eigenen Kollegen sind? Die kennen ja bereits meinen Namen, andererseits stellt man sich ja mit dem Namen immer eig. vor.

    Klar, du hälst die Präsentation als ob es für den Ausschuss sei.

    Vielen fällt es auch schwer hochdeutsch vor seinen Kollegen zu reden, aber auch das würde ich üben ;)

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