matz
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Beiträge von matz
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So, wie zu erwarten wurde mir kein Gehalt überwiesen. Dann werde ich jetzt mal einen freundlichen Brief aufsetzen. Kann ich da 0815 selbst schreiben, oder gibt es rechtsmäßige Vorlagen?
Dank!
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Danke
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welche andere Distribution außer dem ziemlich unsäglichen Suse stammt denn noch von einer der enterprise distributionen ab?
CentOS. Weiß nur nicht welchen Mehrwert man von einer Enterprise Distribution haben soll.
Lasse mich da gerne aufklären
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was auch eher eine urbane Legende ist, bzw. auf den etwas elitäreren Kreis der Nutzer zurückzuführen ist, aber hupe.
Wenn schon würde ich mir momentan am ehesten Fedora geben. Stabil, gut maintained und die nähe zu enterprise linux distributionen haben dann auch einen Mehrwert für eine evtl. spätere berufliche Nutzung.
Ach und das hast du bei anderen nicht?
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Unmöglich eine Linux Distro zu empfehlen. Jeder hat andere Geschmäcker
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Die fristgerechte Kündigung einer Stelle durch den Arbeitgeber muss mindestens vier Wochen im Voraus zum 01. oder zum 15. eines Monats erfolgen. Wenn es vertraglich oder tariflich so vereinbart ist oder aufgrund der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit eine längere Frist erforderlich ist, dann gilt Diese.
Wie dem auch sei - der Arbeitgeber kann dich überhaupt nicht mehr zu einem Zeitpunkt vor dem Auslaufen des Vertrages kündigen. Das wäre fristgerecht auch zu dem Zeitpunkt, als der die Kündigung verkündete nicht mehr möglich gewesen.
Falls da auch immer noch etwas schriftlich kommen sollte, würde ich den Arbeitgeber einmal fragen, ob man das wie eine Vertragsverlängerung um 01.08. (der nächstmögliche Kündigungstermin) verstehen soll.
Klasse, Danke!!
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Hi,
ich verstehe deine Frage nicht so ganz... Wenn dein Vertrag ausläuft dann bist du raus. Was solleen sie da noch kündigen. Dein Chef war wohl einfach sauer und wollte dir noch einen reinwürgen und es dir nochmal ins Gesicht sagen...
Grüße
kühlschrank
Ob es ihnen jetzt noch etwas bringt mir zu kündigen.
Gruß
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Man merkt, dass dasRechtsverständnis bei dem AGnicht vorhanden ist, denn die Kündigung war/ist keine (wirksame) Kündigung, da diese schriftlich erfolgen muss. Alles andere ist unwirksam. (§623 BGB Schriftform der Kündigung).
Bei ausstehenden Gehaltsszahlungen reicht es dem AG nach Überschreiten des normalen Zahlungszeitpunktes eine angemessene Frist zu setzen. Wenn die dann nicht eingehalten wird, kann man ein Mahnverfahren einleiten (Mahnbescheid, dann ohne Widerspruch anschl. Vollstreckungbescheid). Dafür brauchts erstmal keinen Anwalt.
Gut das hilft mir weiter
In 4 Tagen läuft mein Vertrag aus, können sie mich überhaupt noch fristgerecht kündigen?
Habe noch nichts bekommen...
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Besten Dank für deine Einschätzung. Naja sie wollten das ich meine Kündigungsfrist dort absetzen, wussten aber nicht das ich quasi den Joker mit auslaufendem Vertrag und Urlaub habe
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an deiner Stelle würde ich abwarten und schauen, was passiert. Wenn sie dir nichts zahlen, gehst du zum Anwalt für Arbeitsrecht und klagst es ein. Das kann sich natürlich hinziehen.. Du wirst dann viel Geduld brauchen.
Damit kann ich leben. Habe zwar wenig Lust auf dieses Szenario, aber auf mein Gehalt verzichten möchte ich natürlich auch nicht.
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Das ist ja mal ne Krasse Aussage, aber ist wohl eher beleidigend als rechtlich gemeint, nach dem Motto: "so wie du hier arbeitest, hast du kein Gehalt verdient".
Die Kündigung war eine Kurzschlussreaktion. Habe von ehemaligen Arbeitskollegen erfahren das er es ganz schön bereut, aber mir soll es recht sein. Die Geschäftsführung wusste nicht einmal das mein Arbeitspapier ausläuft . Ich denke aber du hast recht, denn rechtlich sind sie nicht so bewandert, meinen es aber.
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Du bekommst so lange Gehalt, wie dein Vertrag gültig ist.
Sehr schön, sollte ich ihm das schriftlich mitteilen oder erst einmal abwarten?
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Ich wüsste nicht warum es dir nicht zustehen sollte.
Das ging fix. Naja er meinte sowas, ich hätte sowieso kein Gehalt mehr verdient.
Danke für deine Antwort
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Hi zusammen, vor 2 Wochen hat mir mein Chef eine mündliche Kündigung erteilt und meinte ich würde noch schriftlich von ihm hören. Er sagte es sei fristgerecht, also schon mal nicht fristlos. Zum 1. Juli läuft mein Vertrag sowieso aus, spielt also in sofern keine Rolle mehr da ich unter keinen Umständen verlängert hätte
Eine schriftliche Kündigung ist bis heute noch nicht eingegangen.
Habe mir meinen Resturlaub genommen und bin nun zu Hause (herrlich dort fort zu sein).
Nun zu meiner Frage: Steht mir für diesen Monat noch mein Gehalt zu? Ich befinde mich ja quasi nur im Urlaub und war damit den gesamten Monat dort beschäftigt.
Vielen Dank für eure Ratschläge / Meinungen!
matz
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Das nenne ich fair! Habe da schon andere Gerüchte gehört. Das nach 16min sofort abgebrochen wird. Nun gut ich konnte das nicht testen. Ich habe genau 15min von 15min benötigt.
Ich persönlich rate dem TE sich an die genaue Minutenanzahl zu halten. Denn dann hat er ganz einfach keine Probleme und daraus resultierende Nachteile.
Getippert mit einem mobilen Fernsprechgerät (GT - I9070)
Auf jeden Fall! Bei einem PA gab es gestern nach 16 Minuten eine gelbe Karte, nach 17 wurde abgebrochen. Fand ich fair
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Bei mir waren die Fragen weit gefächert, 4-5 zum Projekt und der Rest allgemein, mein PA war sehr locker, das Gespräch und die Präsentation haben Spass gemacht!
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Mach dir keine Sorgen wegen zwei, drei Fehler. Selbst Lektoren in großen Verlagen übersehen den ein oder anderen Fehler, den erst der Leser entdeckt. Normal.
Bei mir haben sie auf 2-3 Rechtschreiefehlern rumgeritten ...
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IHK München war das so, dass man bis zu 18 Minuten gehabt hat. Die Prüfer sagten mir, die 15. Minutenangabe ist eher dafür da, dass sich alle danach richten und eine ca. Angabe haben. Bis 18 Minuten darf man halten. Ich war auch bei 17 Minuten und es kam sehr gut an.
Wenn eine Präsentation gut ist und die Prüfer an sich reisst, kann die Präsentation auch länger sein
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Hast du zufällig den Bewertungsbogen für die Präsentation deiner IHK zur Hand? Bei uns gab es für das Überschreiten Punktabzüge, bis hin zum Abbrechen der Präsentation.
Gruß Pönk
Jap, der PA darf abbrechen wenn er möchte
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Naja, wenn er im Winter die Prüfung wiederholt, ist er ja bis dahin im ersten Schulhalbjahr. Und da wird schon noch Stoff gepaukt.
Jop.
Und das mit der Übernahme kann trotzdem klappen, es MUSS ja ja nicht zwingend im Vertrag eine abgeschlossene Ausbildung vorausgesetzt werden, sonder es KANN
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Muss man sich eig. auch mit dem Namen vorstellen, wenn die Zielgruppe die eigenen Kollegen sind? Die kennen ja bereits meinen Namen, andererseits stellt man sich ja mit dem Namen immer eig. vor.
Klar, du hälst die Präsentation als ob es für den Ausschuss sei.
Vielen fällt es auch schwer hochdeutsch vor seinen Kollegen zu reden, aber auch das würde ich üben
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Ein Bekannter von mir hatte mal Einspruch eingelegt, die IHK hat dem Ausschuss das Schreiben abgegeben, dieser lehnte ab (Ohne sich selbst mit dem Bekannten in Verbindung zu setzen).
Er hätte noch die Möglichkeit das ganze gerichtlich zu regeln.
Bescheuert sag ich da nur!
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Du meinst die Präsentation / Fachgespräch, ja?
In die mündliche Nachprüfung muss er / sie nicht, da gesamt über 50.
Gruß
mazzo
Ja, meine ich.
Ist für mich Präsentation + Fachgespräch
Gehalt nach Kündigung / Vertragsauslauf
in IT-Arbeitswelt
Geschrieben
Vielen Dank!