Hey Leute,
ich habe mal eine Frage zur EG Eingruppierung:
Ich habe die Option einen Job in EG 11 in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu bekommen.
Ich arbeite derzeit in der freien Wirtschaft und verdiene etwas darüber, erst mit Stufe 5 gleicht sich die Bezahlung dann annähernd meiner jetzigen an - das wäre soweit auch ok für mich.
Ich habe jetzt allerdings von einigen Fällen gelesen, bei denen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst herabgruppiert worden sind. Ich könnte es mir jedoch nicht leisten von 11 z.B. in 9 oder 8 gestuft zu werden, d.h. ich rechne schon dauert mit EG 11. Wisst ihr wie hoch die Gefahr für solche Herabgruppierungen sind? So wie ich es gelesen habe, wäre man in so einem Fall ja recht machtlos.
Vielen Dank