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Jony

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Beiträge von Jony

  1. vor 19 Stunden schrieb *Freddy*:

    Mahlzeit Leute, 

    ich hab die Prüfung heute erfolgreich absolviert.
    Die Prüfer waren sehr nett und im Endeffekt auch sehr fair.
    Die Fragen zu meinem Thema waren etwas "gemein", da sehr weit hergeholt, aber ich hätte es mir denken müssen, dass sie da etwas tiefer bohren und vor allem in Themen, mit denen ich nicht gerechnet hatte.

    Das fair bezog sich aber auf ihre Entscheidung, mich bestehen zu lassen. 
    Ich selbst fand mich schrecklich und hatte auch beim Warten schon fest damit gerechnet, dass es nicht gereicht hat.

    Glückwunsch. Interessiert sowieso ab jetzt keinen mehr, wieso weshalb warum ;) - Ich habe meine Prüfung auch gerade so bestanden, und arbeite jetzt in einer Firma wovon unsere 1er Kandidaten nur träumen würden. Wie so oft im Leben kommt es nicht immer nur auf Deine Noten an ;)

  2. vor einer Stunde schrieb Chief Wiggum:

    Doch. Du hast hier die dicke Lippe riskiert, somit kannst du bitte detailliert auch erklären, warum die Prüfungsordnung der IHK Hannover nicht wirksam ist.

    Ok, solange ich die Erlaubnis habe ist das kein Thema ;)

    Fangen wir erstmal an. 

    Ein Gericht wird die Klage aus dem Grund erstmal nicht als unzulässig verwerfen, weil das abgeschlossene Widerspruchsverfahren vollkommen irrelevant für die Klage an sich ist. Lies bitte dafür nochmal durch, wann eine Klage als unzulässig verworfen wird, nach deutschem Recht. Sollte ja schon in den ersten Jahren Deines "Jurastudiums" gelernt worden sein.

    In der Verhandlung würde das Widerspruchsverfahren natürlich angesprochen werden. Wie dann verhandelt wird hängt vom Richter/Richterin ab. Normalerweise sollte die Verhandlung bis zu einem Ergebnis verschoben werden.

    Dies ist natürlich vor allem aufgrund der etwas längeren Wartezeiten, bis eine Verhandlung stattfindet von Vorteil. Man verschenkt so wenig Zeit.

    Durch das gleichzeitige einreichen einer Klage, parallel zum Widerspruchsverfahren, ist die Gegenseite (die IHK in diesem Fall) auch zu einer Stellungnahme verpflichtet und überdenkt eventuell Ihre Entscheidung positiv (oder auch negativ). Wenn man seinen "Gegner", so nenne ich das mal in diesem Fall, unten vollen "Beschuss" nimmt, kann das manchmal vom Vorteil sein. Das Amtsgericht und das Verwaltungsgericht hat damit natürlich nichts zu tun.

    Das hat erstmal primär ja nichts mit der Prüfungsordnung zu tun. Da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Es ist erstmal so, dass es erstmal geprüft werden müsste ob es ein Plagiat ist. Eine Prüfung müsste von einem unabhängigen Person erfolgen um dies auch rechtlich sicher durchsetzen zu können. Von einem Gericht würde das genau so angeordnet werden, sofern es nicht vollkommen ersichtlich eine 1:1 Kopie ist. In diesem Sinne hat die Prüfungsordnung natürlich erstmal Bestand. Es ist eben etwas was anderes als, wenn ich anstatt mit einem Kugelschreiber mit dem Bleistift schreiben würde, wenn das so da drin stehen würde. Gerade beim Thema Plagiat ist das sehr schwierig zu rechtlich sicher durchzubringen. Sowas fällt entweder gar nicht auf, oder kommt erst viel später heraus. Gerade im heutigen Zeitalter ist es schwer ...

    Ist jetzt nur mal aus dem Kopf geschrieben. Die zuständigen Urteile und Paragraphen solltest Du Dir relativ schnell raussuchen können. Kurioser weise spreche ich da auch aus Erfahrung. Eine ähnliche Situation hatte ich damals nach der Schule auch. (BTW: Sogar ohne Anwalt vor dem Amtsgericht und Verwaltungsgericht gewonnen. Sowas soll es auch geben ;))

    Wie wir beide aber wissen, sind Recht haben und eben Recht bekommen zwei verschiedene paar Schuhe. Auch werden Gesetze abhängig von der jeweiligen Person, anders interpretiert. Ab jetzt enthalte ich mir einfach mal und schaue mir das Ergebnis an. Man wird sowieso erst in der Rückblende merken, was man hätte anders oder auch sogar besser machen können.

  3. vor 2 Stunden schrieb Guybrush Threepwood:

    Super, dann kannst du mir sicherlich erklären auf welcher Grundlage das vorgeschriebene Vorverfahren in dem Fall ausbleiben kann, so dass das Gericht eine Klage aufgrund des nicht durchlafenden Widerspruchsverfahrens nicht als unzulässig verwerfen würde.

    Was es mit dem "beschleunigtem Verfahren" durch welches das Gericht unter Druck gesetzt wird auf sich hat würde mich auch interessieren.

    Warum die Prüfungsordnung der IHK Hannover bzw. die Aussage darin, dass Plagiate als Täuschungsversuch gelten unwirksam ist kannst du mir dann  bestimmt auch erklären.

     

    Können wir gerne mal anderweitig erörtern. Gehört hier in der Form nicht hin.

  4. vor 11 Minuten schrieb Guybrush Threepwood:

    Da hilft aber dann leider auch dein falsches juristisches "Halbwissen" niemandem weiter.

    Ist ja zum Glück nur Deine Meinung. Mein Rechtsverständnis ist schon sehr gut ;) Bei dem was hier einige schreiben, wundert es mich nicht, dass sich RA dumm und dämlich verdienen. So ein bisschen Eigeninitiative und Erfahrungen sammeln kann niemandem schaden.

  5. vor 4 Minuten schrieb allesweg:

    Also wie von vielen empfohlen, ein Rechtsmittel nach dem anderen.

    Der Anwalt wittert offenbar Honorar, wenn er Verwaltungsklage und Schadensersatzklage in einem Atemzug nennt. Für mich klingt das etwas übereilt!

    Was viele empfehlen ist nicht immer zwangsläufig richtig. Nur mal so am Rande. Recht haben und Recht  sind zwei paar Schuhe. Leider in Deutschland traurige Realität ist.

    Natürlich möchte ein RA Geld verdienen, aber ein guter Anwalt berät zielstrebig und wirtschaftlich ;)

  6. vor 1 Minute schrieb Informatiker001:

    Hallo Zusammen, 

    Aktueller Sachstand ist, die zuständige IHK prüft derzeitig das vom Ausschuss festgesetzte Ergebnis. Dazu wird die Projektdokumentation noch einmal auch mit meinem Hinweis eines Formfehlers geprüft.
    Nach Rücksprache mit meinem Anwalt empfiehlt dieser eine Verwaltungsklage (Anfechtung des Ergebnis gegenüber der IHk) sowie eine Schadensersatzklage (gegen den Ausschuss der IHK wegen Einbuße im Gehalt) anschließend auf den Weg zu bringen. Mir wurde es so erklärt das, dass Ergebnis auf zwei Wegen angefechtet werden kann. Der Weg A ist der direkte Weg (Anruf bei der IHK und Formloses Schreiben) und Option B ist der Weg über einen Fachanwalt. Ich gehe in diesem Fall den Weg A warte ein Ergebnis der IHK ab, in der Hoffnung das diese zu gunsten des Prüflings entscheiden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird über den Weg B beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Hannover) eine Zivile Verwaltungsklage eingereicht, womit meine Projektdokumentation durch einen Gutachter des zuständigen Gerichts geprüft wird. Dies ist langwierig und eine Probe für die Nerven. Um die Frage meiner Vorredner zu beantworten: ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung die bereits über den Sachstand aufgeklärt wurde und die Kosten übernimmt. Ich hoffe natürlich Inständig das die IHK zu meinem Wohle entscheiden wird. Ich kann nur hoffen das dieses Chaos niemanden selber betrifft. Natürlich halte ich euch über den Sachstand auf dem Laufenden. Das bedeutet an die Administratoren: Bitte diesen Eintrag nicht schließen. Ich werde ihn nicht vergessen.

     

    Beste Grüße

    Informatiker001

    So ist es doch gut ;)

  7. vor 7 Minuten schrieb Chief Wiggum:

    Für den Fragesteller ist die IHK Hannover zuständig. Die Regelung der IHK Hannover hat @Rienne genau einen Beitrag über deinem Beitrag zitiert. Somit bist du mit deiner Ansicht "Formfehler" auf dem Holzweg.

    Dann lies Dir den Paragraphen dazu nochmal durch. Damit ist gar nichts klar, und der allgemeinen Regelung durch den Gesetzgeber unterworfen. Darauf basiert auch meine Aussage. Da steht selbst, sofern ein Großteil, was definitiv nicht 1/3 entspricht, ist die mündliche Prüfung mit 0 Punkten zu bewerten. 

    Die können erstmal soviel wie die wollen in die Prüfungsverordnung schreiben. Letztendlich wird die IHK nachweisen müssen, dass der Threadersteller nachweislich einen Betrug versuchen wollte. Vor allem bei Informationen vom Hersteller, musste ich schon etwas schmunzeln. Das ist eben nicht der klassische Betrug.

  8. @Gottlike ok. Ich gehe erstmal davon aus, dass jemand immer die Wahrheit erzählt und gebe Deine meine Meinung dazu wieder. Es muss jeder selber wissen, inwiefern man etwas beschönigt und wie man die Aussagen von Dritten auf die Situation anwenden kann.

    Ich unterstelle jedem Prüfer erstmal nichts, aber gerade bei solchen brisanten Themen sollte man eventuell erstmal abwarten und sich weitergehende Informationen oder Rücksprachen einholen bevor man voreilig urteilt.

     

  9. vor 8 Minuten schrieb Gottlike:

    Das Verwaltungsgericht, welches den Fall bearbeitet.

    Wie gesagt, läuft parallel. Mir ist durchaus bewusst, dass das Verwaltungsgericht dafür zuständig ist. Eine Klage kann trotzdem eingereicht werden. Vorteile muss sich jeder selber raussuchen. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es vieles beschleunigt und extrem hohen Druck ausübt. Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Das reine Ergebnis kann natürlich formal erstmal nur vor dem Verwaltungsgericht entschieden werden.

    Doch, anscheinend haben alle keine Ahnung gehabt. Es mag sein, dass es erst den Anschein macht. Im gesamten Eindruck, scheint es aber eine ganz andere Sachlage zu sein. Bevor ich jemand dies unterstelle, sollte ich das gefälligst ordentlich Prüfen. Ansonsten muss ich für jeden entstandenen Schaden aufkommen. Mal abgesehen davon, dass es kein gutes Licht auf die Personen selber wirft. Ich denke die Sachlage ist durch das Gespräch doch relativ klar. Eine schriftliche Begründung muss inhaltlich der Begründung der mündlichen Mitteilung folgen. Ansonsten wäre dies allein vom Gesetz her ohne weiteres anfechtbar.

    Alle meine Aussagen basieren auf den gegebenen Fakten des Threaderstellers.

    //edit
    Natürlich sollte man sich die Frage vorher selbst beantworten ob dies auch alles so stimmt. Aus diesem Grund hat eigentlich jeder "normale" Mensch eine Rechtsschutzversicherung. Aber wenn meine Prüfung davon abhängt würde ich mehr investieren.

    Hängt halt alles von den Fakten und dem "wirklichen" Ablauf ab ...

  10. vor 3 Minuten schrieb Gottlike:

    Kommt natürlich super rüber, wenn du den normalen Rechtsweg nicht einhältst und der IHK die Möglichkeit nimmst, ihre Entscheidung nochmal zu überdenken.

    Interessiert hier wen? - Wenn es um mein Ergebnis geht, um den Abschluss meiner Prüfung wäre mir das vollkommen egal. Ich lasse der IHK die Möglichkeit die Entscheidung zu korrigieren / überprüfen. Eine Klage kann jederzeit vom Kläger zurückgenommen werden. Alles andere wäre verschwendete Zeit und würde mich extrem ank***.

    Ich kann nicht immer auf andere schauen. Was die IHK darüber denkt, kann mir doch vollkommen egal sein.

     

  11. vor 10 Minuten schrieb Gottlike:

    Erstmal muss der Widerspruch abgelehnt werden, bevor man eine Klage einreichen kann.

    Man kann sehr wohl parallel dagegen vorgehen. Erhöht den Druck im einiges ;)

    Da hier wohl der Widerspruch sowieso abgelehnt wird, spart man sich dabei noch einiges an Zeit...

    //edit:

    Das lustige daran ist jetzt wirklich, dass Dir "schwerwiegender Betrug" vorgeworfen wird. Anscheinend haben Deine Prüfer von sowas keine Ahnung . Der Betrug setzt voraus, dass Du diesen Text mit der Absicht als Deinen Text ausgeben wolltest und diesen deswegen nicht als entsprechendes Zitat oder Quelle gekennzeichnet hast. Daraus sollte hervorgehen, wenn alles andere wohl stimmt (nichts weitere kopiert oder als "eigenes" ausgegeben), dass dies ein Versehen war. Vor allem wenn sich herausstellt, dass es auf der Herstellerseite diese Information gibt und es nicht in einer anderen Dokumentation auftaucht ...

    Ich bin ja echt mal gespannt, vergiss am Ende nicht Schadensersatz einzuklagen ;)

  12. Ich sehe da kein großes Problem.

    Für mich ist die Sache doch relativ einfach: Du hast etwas vom Hersteller kopiert und vergessen dies entsprechend zu kennzeichnen. Da unsere IHK auch keine Vorgaben zwecks Kennzeichnung macht, ist hier maximal ein Formfehler vorhanden. Wie die Prüfer auf ein Plagiat kommen ist mir vollkommen schleierhaft. Die sollten die Definition eines Plagiats nochmal nachlesen.

    Direkt zum Rechtsanwalt, Klage einreichen und das Amtsgericht unter Druck setzen. (Schneller Termin. Tipp: Beschleunigtes Verfahren!) - Kosten musst Du erstmal vorstrecken, aber wenn Du gewinnst, musst der Beklagte die Kosten tragen. (Auch Deine!)

    Die IHK'en kommen immer auf sehr interessante Ideen. Halt uns mal auf dem laufenden. Interessiert mich auch.

  13. Hersteller: Mercedes-Benz
    Modell: E220 T-Modell CDI (Elegance)
    Baujahr: 12/2007
    Leistung: 170 PS (Diesel)
    Laufleistung: 52.480 KM

    Hersteller: Ford
    Modell: Escort 
    Baujahr: 12/1999
    Leistung: 90 PS (Benzin)
    Laufleistung: 70.000 KM

    Hersteller: Audi
    Modell: A6 Avant 3.0 TDI
    Baujahr: 12/2016
    Leistung: 272 PS (Diesel)
    Laufleistung: 19.541 KM

    Die ersten beiden Fahrzeuge sind unsere Alltagsfahrzeuge und der letzte ist für den Urlaub oder Ausflüge am Wochenende. Der Ford kommt aber wahrscheinlich Ende diesen Jahres weg und dann voraussichtlich ein A1 oder VW Polo.

    Den Mercedes und den Ford haben wir sehr günstig aus der Familie übernehmen können, weswegen wir auch ein 3. Fahrzeug haben. War ursprünglich nicht geplant, aber hat sich dann so ergeben.

     

     

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