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Informatiker001

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  1. Es wurden Aufgaben seitens der IHK falsch bzw. einfach mit0 Punkten benotet. Es gibt keine Begründung. Die Zuständige IHK verweist dabei nur auf das Recht des Widerspruchs. Beste Grüße Informatiker001
  2. Hallo @Akku, Bis dato nicht viel. Die Akteneinsicht hat leider nicht viel erbringen können. Nur ist mir dabei aufgefallen das im GA1 Teil mehr als 15 Punkte fehlen, die ich hätte erhalten sollen. Diesbezüglich hat mein Anwalt nun Widerspruch gegen die Schriftliche Prüfung eingeleitet. Zugleich warten wir (Anwalt und ich) nun auf die Aushändigung des Protokolls. Da aus meiner Sicht einige Unstimmigkeiten dort zu finden sind was die Vollständigkeit und Richtigkeit betrifft. Dies muss aber nun mein Anwalt prüfen. Unabhängig des Rechtsweg habe ich mich nun zur erneuten Prüfung angemeldet mit einem neuen Projekt. Mit besten Grüßen Informatiker001
  3. Hallo @WYSIFISI, Genau darum habe ich den entsprechenden Anwalt gebeten. Diesem sind Streitigkeiten mit der IHK bereits hinlänglich bekannt. Leider pocht die IHK immer auf die Aussage: "Ermessungsspielraum der Prüfer" Hoffen beten bangen. Beste Grüße Informatiker001
  4. Hallo @Rienne, Ich gestehe, ich habe deinen Beitrag übersehen. Dafür entschuldige ich mich. Die Akteneinsicht habe ich bei der IHK beantragt bzw. darum gebeten. Ein Termin steht für Montag. Im gestrigen Gespräch mit meinem Anwalt, wurde eine Vollmacht ausgestellt die Akten bzw. das Protokoll einzufordern um dies durch eine Unabhängige Person zu Prüfen. Der Anwalt wollte in diesem Sinne aber noch keine Prognose aussprechen, zweifelte aber die Reaktion bzw. die Art der Bestrafung genauso an. Aus Sicht des Anwalts handelt es sich um einen Formfehler. Sollte das Protokoll zu meinem gunsten aussehen, so wird beim zuständigen Amtsgericht ein Widerspruch eingereicht. Diese dauert meistens zwischen 3 Wochen und 3 Monaten (Abhängig der IHK) Parallel beginne ich nun mit einem neuen Projekt um die Zeit zu nutzen. Beste Grüße Informatiker001
  5. Hallo @allesweg, Ein Übernahmevertrag mit dem entsprechenden Gehalt wurde mir vorgelegt anhand ich dieses einfordern könnte. Die Management Ebene (Personalabteilung und Geschäftsführung) sowie die Kollegen teilen meine Meinung des Formfehlers. Hallo Zusammen, Da es zu viel Aufwand wäre jedem einzeln zu Antworten: Natürlich bin ich bereits dabei ein neues Projekt zu suchen bzw. habe diesbezüglich auch schon ein zwei Ideen die sich umsetzen lassen könnten. Aber wie bereits ein anderer hier geschrieben hat, ist es natürlich möglich doch noch "Recht zu bekommen" gegenüber der IHK, womit eine Schadensersatzklage greifen könnte. Es würde in diesem Zusammenhang um eine Summe von ca. 10500€ gehen die von der IHK eingefordert werden würden. Beste Grüße Informatiker001
  6. Hallo @neinal, Das wäre ein kleiner Traum. Nein, ich bin weiterhin als Auszubildender bis Januar 2018 angestellt. Dies geht aus der Entscheidung der IHK hervor. Wird eine Prüfung nicht bestanden, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis um ein weiteres halbes Jahr. Ich werde weiterhin in Projekte und in die Dokumentation dieser eingebunden. Der große Nachteil meines Fehler, des falschen Zitieren, was ich weiterhin als einen Formfehler interpretiere, ist das natürlich es weiterhin bei einem Ausbildungsgehalt bleibt und damit auf das große Gehalt und dem Titel "Fachinformatiker fr. Systemintegration" weiterhin warten muss, bis eine Entscheidung seitens des Anwalts oder eine erneute Prüfung gefallen ist. Beste Grüße Informatiker001
  7. Hallo Zusammen, Vielleicht sollte die geltende Rechtssprechung durch einen Fachanwalt erfolgen, da diese sich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit dem Juristischen besser auskennen. Wie bereits angekündigt, informiere ich euch gerne sobald ich vom zuständigen Anwalt etwas gehört habe. In der Zwischenzeit vielleicht einen kurzen Text zum Wiederspruch eines Abschlusszeugnis anhand einer Weiterführenden Schule die auf die Verwaltungsgerichtsordnung zurück greift: Quelle: http://www.tresselt.de/widerspruch.htm Für die schlechte Formatierung Entschuldige ich mich. Beste Grüße Informatiker001
  8. Hallo Zusammen, Für die Teils ausführlichen Antworten einiger Mitleser habe ich sehr zu Danken. Die Empfehlungen sind genau das was ich gesucht habe. Dafür meinen besten Dank. Ein Termin beim Fachanwalt steht für morgen (22.06.2017) an. In diesem Termin wird, da die zuständige IHK nicht bereit ist die Protokolle der Sitzung zur Verfügung zu stellen, ein entsprechender Rechtsweg gesucht um diese per Anwalt einzufordern. Zugleich ist das Schreiben der IHK mit den Ergebnissen in Frage zu stellen, da eine Begründung über das Ergebnis nicht vorhanden ist (So zumindest lautete die Aussage des Anwalts). Parallel suche ich, als Alternative, bereits ein neues Projekt falls der zuständige Anwalt die Erfolgsaussichten als zu gering einschätzt. Sollte natürlich ein Verfahren länger als 6 Monate dauern, so rendiert sich dies nicht, wie bereits einige geschrieben haben. Dies wird sich nun morgen im Gespräch mit dem Anwalt klären lassen. Das ist hier kein Hotdog Stand @D-eath. Über die bestehenden Noten Punkte wird hier auch glaube ich gerade nicht Diskutiert. Zugleich möchte ich dich bitten beim Thema zu bleiben oder diesen Beitrag zu meiden, da ich nicht um eine Analyse meiner Kompetenzen oder Leistungen gebeten hatte. Ich möchte auch auf keinen Fall einen Streit oder eine kontroverse Diskussion beginnen! Ich hatte jeglich um Rat geben, wie aus Sicht anderer der vielleicht beste Weg ist um in diesem Verfahren den Kopf zu bewahren. Zugleich habe ich in einem früheren Post bzw. sogar im Eingangspost klar definiert das ich mir des Vorwurfs der Kopie bewusst bin, Dies ist nicht anzuzweifeln. Nur ist die Art der Bestrafung ist aus meiner Sicht massiv überzogen, wodurch ich diesen Forumsbeitrag erstellt hatte, in der Hoffnung eine Empfehlung zu erhalten oder vielleicht Personen anzutreffen die durch ähnliche Situationen mit der IHK in Konflikt geraten sind. Entsprechend konnte mir bereits geholfen werden, durch die Empfehlung einen Anwalt einzuschalten. Ich möchte dir aber auch nicht "vor den Karren fahren". Nimm diesen Post bitte als freundlichen Hinweis auf. Dankeschön. Natürlich halte ich euch weiterhin auf dem laufenden, in der Hoffnung verhältnismäßig schnell ein Ergebnis zu erhalten. Beste Grüße Informatiker001
  9. Hallo Zusammen, In der Zwischenzeit hat sich ein wenig was getan. Die zuständige IHK bleibt Ihrer Meinung treu. Hierbei ist das Zynische, das diese keine Prüfung durchgeführt haben, sondern das Protokoll der entsprechenden Prüfer aus dem Ausschuss als Referenz verwendet haben. Also quasi nur das Ergebnis der Prüfer einige Tage später wiederverwendet haben. Die Zeit hätte man sich auch Schenken können. Auf Rückfrage zum Erhalt der Dokumentation kam nur die Aussage: "Diese liegt mir nicht vor. Die kann ich Ihnen daher nicht aushändigen." Zugleich ist auf dem Postweg heute die Offizielle Bestätigung über das Nicht bestehen eingetroffen. Daran ist wieder Spannend zu sehen, das nicht alle Teile aberkannt wurden. Laut diesem Schreiben wurde nur die Dokumentation mit 0 Punkten bewertet. Der Part der Präsentation und des Fachgesprächs wurden mit 79 Punkten anerkannt (Waren es nicht vorher noch 99 Punkte von 100 Punkten ?). Zugleich fehlt eine Begründung für die 0 Punkte in dem Schreiben. Das weitere Vorgehen sieht nun so aus, das ich die neue Situation meinem Fachanwalt vorgelegt habe, dieser wird dies nun Prüfen und dann einen entsprechenden Rechtsweg einschlagen wenn dieser in der neuen Situation gute Chancen sieht. Gerne halte ich euch auf dem laufenden über die Situation. Daher würde ich die Administratoren bitten diesen Forumseintrag nicht zu Schließen. Beste Grüße Informatiker001
  10. Hallo @Jony, Der Anwalt kann gerne so viel Honorar wittern wie er will solange es keine klare Anweisung zum Handeln gibt von meiner Seite kann der Anwalt nicht aktiv werden. Der Anwalt hat entsprechend alles vorbereitet, falls es zu solch einem Verfahren kommt. Ich muss erstmal davon ausgehen das dieser Anwalt mich richtig berät. Wie gesagt, beabsichtige ich erstmal abzuwarten bis die IHK sich meldet. Vielleicht war meine Formulierung nicht ganz richtig. Ziel soll es sein bei einer Negativen Entscheidung seitens der IHK erst eine Verwaltungsklage gegen diese zu erwirken. Sobald diese Verwaltungsklage erledigt ist bzw. das Ergebnis nun anerkannt wird, wird es eine Schadensersatzklage für die Zeit vom Ergebnis des Ausschuss bis zum Ergebnis des Amtsgericht geben um die Einbuße des Gehalts wieder zu erhalten. Aber ich möchte natürlich vermeiden einen Klageweg einzuschreiten und hoffe inständig das die IHK zu meinen Gunsten entscheiden wird. Grüße Informatiker001
  11. Hallo Zusammen, Aktueller Sachstand ist, die zuständige IHK prüft derzeitig das vom Ausschuss festgesetzte Ergebnis. Dazu wird die Projektdokumentation noch einmal auch mit meinem Hinweis eines Formfehlers geprüft. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt empfiehlt dieser eine Verwaltungsklage (Anfechtung des Ergebnis gegenüber der IHk) sowie eine Schadensersatzklage (gegen den Ausschuss der IHK wegen Einbuße im Gehalt) anschließend auf den Weg zu bringen. Mir wurde es so erklärt das, dass Ergebnis auf zwei Wegen angefechtet werden kann. Der Weg A ist der direkte Weg (Anruf bei der IHK und Formloses Schreiben) und Option B ist der Weg über einen Fachanwalt. Ich gehe in diesem Fall den Weg A warte ein Ergebnis der IHK ab, in der Hoffnung das diese zu gunsten des Prüflings entscheiden. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird über den Weg B beim zuständigen Amtsgericht (Amtsgericht Hannover) eine Zivile Verwaltungsklage eingereicht, womit meine Projektdokumentation durch einen Gutachter des zuständigen Gerichts geprüft wird. Dies ist langwierig und eine Probe für die Nerven. Um die Frage meiner Vorredner zu beantworten: ich habe eine gute Rechtsschutzversicherung die bereits über den Sachstand aufgeklärt wurde und die Kosten übernimmt. Ich hoffe natürlich Inständig das die IHK zu meinem Wohle entscheiden wird. Ich kann nur hoffen das dieses Chaos niemanden selber betrifft. Natürlich halte ich euch über den Sachstand auf dem Laufenden. Das bedeutet an die Administratoren: Bitte diesen Eintrag nicht schließen. Ich werde ihn nicht vergessen. Beste Grüße Informatiker001
  12. Moin @bigvic, Der Spruch ist so alt. Wer diesen wohl erfunden hat? Ich drücke mich nicht vor einer Strafe. Ich plädiere nur auf eine vernünftige Bestrafung (Anerkennung der Prüfung und Abzug von Punkten durch Formfehler) Mir geht es auch nicht darum das beste Ergebnis zu erzielen sondern zumindest eins zu erzielen mit dem es möglich ist sich zu Bewerben bzw. einen neuen Arbeitsvertrag zu Unterschreiben. Für mich ist die IHK Hannover zuständig. Die IHK stellt dazu zentral ein Dokument bereit. Dies nennt sich "Hinweise zum Projektantrag / zur Projektarbeit / zum Fachgespräch Fachinformatiker/-in Systemintegration" ( http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/user_upload/Fachinformatiker_Systemintegration_2016.pdf ) in diesem Dokument ist einiges niedergeschrieben zum Thema Dokumentation. Dazu gehört aber nicht das Thema Zitieren oder Verweise. Ich kann also doch noch Hoffen? Vielen Dank für deinen Hinweis. Habe das entsprechend meinem Anwalt gleich weitergegeben mit dem Hinweis dies mit zu Prüfen. Grüße Informatiker001
  13. Hallo @Chief Wiggum, Vielen Dank für deine Nachricht. Schlimm mit diesen Holzwegen heutzutage. Das ich im Rahmen des Projektes bzw. im Fließtext zitieren muss, war mir im nachhinein bekannt. Ich hatte es vergessen. Aus meiner Sicht ein Formfehler. Ich habe dies innerhalb der Dokumentation so gehandhabt: Hallo @-JP-, Vielen Dank für deine Nachricht. Ein entsprechender Fachanwalt für Verwaltungsrecht habe ich bereits eingeschaltet. Dieser wird nun die Dokumentation prüfen. Vorab möchte ich natürlich versuchen die Kosten gering zu halten (Anwälte sind bekanntlich nicht Günstig) und habe diesbezüglich in diesem Forum nun einmal um Rat gefragt, in der Hoffnung dadurch in die Köpfe der IHk bzw. eine andere Sichtweise auf die Situation zu erhalten. Hallo @Asura, Vielen Dank für deine Nachricht. Unrecht hast du in diesem Punkt nicht. Nur geht es mir vordergründig darum das die Dokumentation im Moment von der IHK wie die Eierlegende Vollmilchsau behandelt wird. Dies ist aus meiner Sicht bei einer Master, Magister oder Doktorarbeit notwendig. Nicht bei einer Projektdokumentation, daher verstehe ich nicht wieso die IHK solch ein "Theater" aus einem meiner Meinung nach Formfehler macht. Hallo @Rienne, Vielen Dank für deine Nachricht. Die Dokumentation umfasste insgesammt 41 Seiten. Davon sind 15 Seiten "Einleitung bzw. Hauptteil" und 26 Seiten "Anhang" . Natürlich hätte ich dies in den Anhang verfrachten können. Vordergründig geht es nun in diesem Forumseintrag nun nicht darum wie hätte man es richtig machen würden wollen können hätten, dafür hätte ich diesen Eintrag vor der Abgabe der Dokumentation einreichen müssen. Wie auch weiter oben bereits geschrieben, ist mir der Fehler mit dem Zitieren nun durch die IHK bekannt. Aus meiner Sicht legitimiert dies aber die IHK nicht dazu eine Prüfung komplett als Betrug abzustempeln. Die im Fachgespräch gestellten Fragen haben sich um die entsprechenden 3 1/2 Seiten gedreht. Die Fragen konnten von mir beantwortet werden. Die entsprechende Resonanz durch die Prüfer habe ich erhalten (Bei der Beantwortung jeder Frage gab es ein kurzes Nicken seitens der Prüfer) wodurch ich meine entsprechende Reife und damit auch das Fachwissen nachweisen konnte. Natürlich ist die Empfindung der Prüfer zu verstehen. Nur die Reaktion ist es aus meiner Sicht nicht. Ja, ich bin mir absolut sicher, da die Prüfer mir die Projektdokumentation mit einer gewissen Aggression vor die Nase auf den Tisch "geknallt haben mit der offenen Seite um die es in der Eingangsfrage geht. Ich verleugne das Kopieren der Texte bzw. Bilder nicht! Dafür ist die Beweislast zu gut. Ich verleugne auch nicht, das ich dies als Zitat hätte kennzeichnen sollen. Ich zweifle aber an der Härte der entsprechenden Strafe in Form einer "Schwerwiegenden Täuschung" der Prüfer. Aus Sicht der aktuellen Rechtssprechung (Google ist mein Freund) ist eine Schwere Täuschung wenn das Projekt nie stattgefunden hat, oder die Dokumentation komplett vom Projektantrag abweicht, oder es klar zu erkennen ist das mehr als 50 % der Dokumentation oder des Projekts nicht selber durchgeführt wurden. Das ist bei mir nicht der Fall. Es geht im ganzen um 6 Bilder und 559 Wörtern von 36 Bildern bei 7.869 Wörtern. Das sind bei den Wörtern eine Differenz von 7,10% und bei den Bildern 16,66% die nicht von mir stammen. Da ich die Situation aufgrund der eigenen Befangenheit nicht Objektiv betrachten kann, wäre natürlich die Frage, wie sieht dies die IHK. Bis dato erstmals vielen Dank an alle für die schnellen Antworten bzw. Hinweise. Wer Tippfehler findet, darf diese behalten. Beste Grüße Informatiker001
  14. Hallo Chief Wiggum, Erstmals vielen Dank für deine schnelle Antwort. Wie meinst du das? Die von mir angesprochenen 3 1/2 Seiten umfassen Textblöcke aus der vom Hersteller unter GPL Lizenz zur Verfügung gestellten Texte sowie Internen Dokumenten des Arbeitgebers. Als blutiger Amateur des geltenden Rechts würde ich doch sagen das ein Plagiat nicht vorliegt, da ich Texte aus Dokumenten verwendet habe die der IHK nicht zur einsicht zur Verfügung stehen. Zugleich aber auch Texte des Herstellers verwendet habe. Das bedeutet doch ich habe den Teil, der kopiert wurde auf ein Minimum beschränkt und nur vergessen entsprechend den Verweis direkt im Fließtext zu deklarieren, da ich dies im Quellenverzeichnis erledigt habe. Oder Interpretiere ich dies nun absolut falsch? Vielen Dank für den Link. Der Artikel ist Interessant. Wobei auch hier glaube ich, die IHK von Ihrem hohen Ross mal runter kommen sollte. Es geht nicht um eine Magister oder Doktorarbeit sondern um eine Projektdokumentation. Die hat für die Zukunft einen Stellenwert gleich Null. Nochmals vielen Dank für deine Mühe. Ich werde nun die gesamte Situation an meinen Anwalt weiter geben, würde aber diesen Forumsbeitrag offen lassen, bis sich ein Ergebnis von Seiten der IHK ergibt. Vielleicht hilft dies dann weiteren Prüflingen. Beste Grüße Informatiker001
  15. Hallo Chief Wiggum, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe auf 3 1/2 Seiten durchgehend vom Hersteller, bzw. Aus Internen Dokumentationen des Arbeitgebers zitiert, dies aber nicht kenntlich gemacht, sondern im Quellenverzeichnis auf die Interne Dokumentation sowie auf den Hersteller verwiesen. Ein Plagiatsvorwurf, ist aus Persönlicher Sicht doch ein wenig weit ausgeholt, @bigvic? Aber Danke für den Tipp. Ich werde meinen Fachanwalt entsprechend morgen Informieren. Vielleicht gibt es noch weitere Empfehlung? Der Ermessungsspielraum soll laut IHK enorm sein. Beste Grüße Informatiker001

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