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KäsekuchenNom

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  1. Bei 3 habe ich tatsächlich 5 angekreuzt nach langem Hin- und Hergegrübel. Aufgabe 3 und 8 waren meine "Wackelkandidaten", beim Rest war ich mir sehr sicher. Wäre ja mal was, wenn das tatsächlich eine Volltrefferabgabe war ;-)
  2. Bei Aufgabe 3 war der Sachverhalt geschildert, dass in den Arbeitsverträgen der neuen Mitarbeiter eine regelmäßige Arbeitszeit von zehn Stunden vereinbart werden soll, bei einer 5-Tage Woche, Mo-Fr. Es gab vier Antwortmöglichkeiten, die es als zulässig bezeichnen, wenn - es tarifvertraglich vereinbart wurde - Betriebsrat mit der GL eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat - da die tägliche Arbeitszeit nicht gesetzlich beschränkt ist - weil nicht samstags gearbeitet wird Die fünfte Möglichkeit war, dass laut Arbeitszeitgesetzt eine zehnstündige tägliche Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen erlaubt ist.
  3. Moin, dies wären meine "Lösungsvorschläge" für den WiSo Sommer 2017 Prüfungsteil. Gruß

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