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Hunduster

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Wie viele Filme als Fallen im Netz ausgelegt werden (kann ja auch Datenmüll sein) um die IPs der Downloader zu loggen und sie verklagen zu können, will ich erst gar nicht wissen.

Wenn du nur Müll lädst, bietest du auch nur Müll an. Und wegen Müll kann man schlecht verklagt werden (außer man lädt ihn auf der Autobahnraststätte ab z.B.)

Für den Rechteinhaber ist es aber kein Problem, den echten Film einzustellen. Er darf das ja. Nur die Leute die ihn laden dürfen ihn nicht wieder weiterverbreiten.

Also wenn, dann bieten sie, wenn auch nicht unbedingt selber, schon richtige Sachen an, keinen Müll (Das ist auf Datenmüll bezogen. Die Qualität der angebotenen Daten soll das nicht bewerten ;) ). Siehe z.B.:

Um an Informationen über Ersteller und Verbreiter von Raubkopien zu kommen, bezahlte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Informanten aus der Szene. Mit finanziellen Zuwendungen unterstützte sie außerdem den Betrieb von Raubkopierer-Servern.

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Wenn du nur Müll lädst, bietest du auch nur Müll an. Und wegen Müll kann man schlecht verklagt werden

Ich sehe hier nur ein Problem wegen der Beweislast. Wie kann man als Otto-Normalverbraucher hieb- und stichfest beweisen, daß die Daten Müll waren? Theoretisch hat doch der normale Anwender selbst keine Entlastungsmöglichkeit bei einer Klage. Das ist ähnlich wie mit den Dialern früher, wo die Leute auch keine Beweismöglichkeit hatten zu beweisen, daß sie selbst nicht die Gespräche geführt haben: Ein automatisches Aufnehmen der Gespräche hätte einfach beweisen können, daß von der eigenen Leitung überhaupt keine Gesprächsinformationen weg gingen.

Beim aktuellen Thema Trojaner gibt es auch keine Möglichkeit zu beweisen, daß die Connections nicht vielleicht von einem anderen Programm als dem eigenen P2P-Programm hergestellt wurden. Einige sind Open-Source und könnten problemlos dahingehend umgeschrieben werden, automatisch P2P-Such- und Paketdownloadanfragen zu starten. Ich will ja nicht gleich paranoid klingen, aber möglich ist das ohne weiteres, daß sowas schon im Umlauf ist. Ich denke immer daran, daß es im Endeffekt immer nur um eines geht: Geld! Um das Ziel zu erreichen ist manchen nichts heilig.

Vielleicht sollte man sowas wie ein freiwilliges Big-Brother-Programm machen (oder gibt´s da schon irgendwas?), welches bei Netzwerkverbindungen die Datenpakete und Tauschpartneradressen der Sockets mitprotokolliert und die erhaltenen Daten erfaßt, CRC-Berechnungen, usw. als Beweise mitloggt und die vom Anwender selbst nicht änderbar sind, z.B. irgendwie durch Verschlüsselung o.ä. vor nachträglichen Änderungen geschützt sind, die man selbst als Gegenbeweis bei Klagen vorbringen kann. Die Kläger stützen sich in solchen Fällen ja auch nur auf Softwarelogs.

Eigentlich eine prima Idee ... Ich merk mir das mal irgendwie für mein aktuelles Projekt als mögliches Zusatzfeature vor.

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Ich sehe hier nur ein Problem wegen der Beweislast. Wie kann man als Otto-Normalverbraucher hieb- und stichfest beweisen, daß die Daten Müll waren? Theoretisch hat doch der normale Anwender selbst keine Entlastungsmöglichkeit bei einer Klage.

Wenn es zu einer Klage kommt, geht das wohl über den SA, und der wird dann beim Richter wegen einer Hausdurchsuchung anfragen bei der die Beweise, z.B. dein Computer inkl. Festplatte, sichergestellt werden.

Noch, auch wenn es wohl immer weiter aufgeweicht wird im Moment und das Wort nurmehr eine leere Worthülse zu sein scheint, leben wir in einem Rechtsstaat (auf den alle ja angeblich soo stolz sind) und einer der grundlegenden Fortschritte (der ja auch von allen immernoch gefeiert wird, offiziell) in unserer Gesellschaft ist die Unschuldsvermutung. Du als angeklagter musst deine Unschuld nicht beweisen! Es muss dir die Schuld nachgewiesen werden, und dazu reicht ein einfaches, ausgedrucktes Protokoll, das sogar noch vom Kläger vorgelegt wird, wohl nur, wenn der Richter einen sehr schlechten Tag hat.

Um eine Beweissicherung kommt da keiner rum.

Die lieben, netten Briefe die du vielleicht meinst sind erstmal nichts als eine Drohung. Auf die kannst du eingehen und bezahlen (Schutzgeld nennt man das wenn der Brief ein Angebot enthält, das du nicht abschlagen kannst :D ) oder du kannst das nicht tun und dann müssen die vor Gericht eine Klage einlegen, womit wir wieder beim Richter und beim SA wären (außer es ist eine reine Zivilklage, aber die kommt glaub ich erst hinterher, wenn dir das nachgewiesen wurde)

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