Veröffentlicht 25. April 200718 j Hi, darf ich mir das zur Übersicht? Also Zettel rein kleben um schneller ein Thema zu finden? bspw, Kostenkalkulation etc etc? danke
25. April 200718 j Das ist abhängig von der IHK. Am besten dort anrufen oder mailen und deren Aussage schriftlich bestätigen lassen.
26. April 200718 j bei uns in bonn für gh1 und gh2 ebenfalls. aber in wiso dürfen wir es nich benutzen
26. April 200718 j Klär das unbedingt mit der IHK, bei uns hatte damals jeder DIN A4 Seitenweise Material im Tabellenbuch. Quasi aus einem Buch 2 gemacht.
26. April 200718 j Die Frage kann wie Der Kleine schon geschrieben hat nur die jeweilige zuständige IHK beantworten. Ob es bei anderen IHK's erlaubt ist oder nicht spielt keine Rolle. Nur das was die jeweils zuständige IHk sagt gilt. Frank
26. April 200718 j Klär das unbedingt mit der IHK, bei uns hatte damals jeder DIN A4 Seitenweise Material im Tabellenbuch. Quasi aus einem Buch 2 gemacht. Hat keiner was gesagt, wie? Je nachdem was für eine Aufsicht man hat interessiert die das doch eh nicht.
27. April 200718 j ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmal
27. April 200718 j ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmalNochmal: Das ist abhängig von der IHK. Am besten dort anrufen oder mailen und deren Aussage schriftlich bestätigen lassen.
27. April 200718 j In meiner Einladung zur Abschlussprüfung Sommer 2007 steht: Das Tabellenbuch darf keine Randbemerkungen, Notizen o.ä. enthalten. Die Befestigung von "Reitern" oder "Fahnen" am Seitenrand zum schnelleren Finden bestimmter Inhalte oder Kapitel ist gestattet. IHK Essen
4. Mai 200718 j ok register sind wohl erlaubt. Formeln auch, aber keine Beispiele. Frage ist wo man hier dann die Grenze zieht ^^... danke erstmal ich denke das merkt man dann schon selbst
4. Mai 200718 j Email der IHK Frankfurt (am Main): Guten Tag Herr XXXX, Sie dürfen "Reiter" anbringen. Sie dürfen auch aus einer neueren IT-Handbuchauflage Seiten kopieren, bitte mit Kopie der Auflage. Eigene Notizen sind nicht zulässig, da bei einer Überprüfung der Bücher die Abgrenzung von Aufgabenlösungen zu "harmlosen" Erklärungen zu Missverständnissen führen könnte.
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