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BS Abschlusszeugniss


tommes

Empfohlene Beiträge

Ich nehme an, das beantragt man bei der zuständigen IHK?

Jupp. Hier die Gestzesgrundlage:

§ 37 BBiG Abschlussprüfung

(1) [...]

(2) Dem Prüfling ist ein Zeugnis auszustellen. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung der Auszubildenden übermittelt. [...]

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.

(4) [...]

bimei

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