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Empfohlene Antworten

für die a) sollte sowas in die Richtung als richtig gewertet werden:

- Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage)

- Offenkundiger Sachmangel (Falsche Einstellungen des Bewegungsmelders)

- Mangel wird unverzüglich nach Entdeckung gerügt

- Anspruch auf Übernahme der Rechnung der Objektschutz GmbH berechtigt

- Anspruch auf Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt

- Anspruch auf ERsatz der Kosten bei Einstellung des Melders durch ein anderes Unternehmen ggf. berechtigt (kleiner Schadenersatz)

[edit] Und der Brief sollte diese Punke enthalten (ansonsten natürlich alle förmlichkeiten wie Anrede, Betreff, Adresse Emfpänger/Absender, Schlussformel, Unterschrift, etc.)

- Entschuldigung für die Fehleinstellung

- technischer Außendienst wird unverzüglich mit ihnen Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren

- Ausgleich der Rechnung wird übernommen

- Bedauern der entstandenen Unannehmlichkeiten

- Werkvertrag liegt vor (Bestellung, Lieferung und Montage)

Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas..

Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint..

Beim Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) schuldet der Unternehmer dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nichtkörperlicher Art und der Besteller als Gegenleistung dem Unternehmer den Werklohn. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen.

Quelle: Wikipedia

Also ich würd schon auf nen Werkvertrag tippen.

Das Werk wäre in dem Fall eine funktionierende Alarmanlage.

Jo stimmt schon alles... war bei mir auch in etwa so, aber Werkvertrag bezieht sich auf HERSTELLUNG von irgendetwas..

Die Alarmanlage war nicht hergestellt, die war nur montiert. Deswegen wurde ich meinen das es um einen Dienstvertrag handelt.. So haben auch meine Leidensgenossen gestern auch gemeint..

kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe ;) .

ein paar von meinen mitschülern haben geschrieben dass es sich um einen "kauf- und dienstvertrag" handelt.

angeblich stand da was bezüglich von kauf im schreiben drinne..

ich selbst weiss es nicht mehr.. ich hab nur den dienstvertrag genommen.

ich hab auch auf den werkvertrag getippt, von kauf stand nach meiner erinnerung nix in dem brief oder ich hab es überlesen ?!?!?!

werkvertrag und dienstvertrag = werklieferungsvertrag ;)

und das sollte auch richtig sein... dann muss der schaden bei der monateg firma selbst gemeldet werden, die rechnung für die fremdfirma muss nicht getragen werden...

die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden:

Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben...

Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist....

Ich stimme meinem Vorredner zu, hab das genauso...

kA, ich hab die Aufgabe gestrichen, aber so stehts in der IHK-Musterlösung, von daher geh ich mal davon aus, dass ich recht habe ;) .

woher weißt du denn was in der musterlösung steht ?

woher weißt du denn was in der musterlösung steht ?

Woher weißt du was in der Bibel steht? Genau, weil du sie gelesen hast!

War doch ein Fehler in der Montage!!!?!?!?!?

also für mich war das versteckter Mangel in der Qualität (seite 422 Handbuch Auflage 5). Die Forderung war danach nicht zu begleichen, weil der Verkäufer keine Möglichkeit hatte, den Mangel zu beheben. Aber in diesen Themen kenn ich mich überhaupt nicht aus.

gruss

Alex

also bei mir gab es nix, weder eine Entschuldigung noch Geld :D

Habe in dem Schreiben meinen Kunden daran erinnert, dass er ein Abnahmeprotokoll unterschrieben hat, in dem alle Melder in seiner Anwesenheit getestet wurden und der Kunde die Ausrichtung als optimal befunden hat.

Gut, in der Lösung der IHK stehts anders, also mal schauen was sie bei der Korrektur davon halten ;)

Hast du denn den Löser auch für WISO oder GH1???

für WiSo gibt es wieder eine Website, wie zur Zwischenprüfung.

Dort stehen nicht die korrekten Antworten, sondern du gibst deine Antworten ein und das was die Mehrheit eingegeben hat, gilt als korrekt.

Bis auf 2 Teilaufgaben, scheint es aber zu stimmen.

Es wird aber kein Anspruch auf Richtigkeit gewährleistet ;)

WiSo

und Lösungen für die GH1 und GH2 für FiSi's habe ich mit Google gefunden :floet:

die rechnung muss aus folgendem grund nicht bezahlt werden:

Die Montagefirma muss die Chance bekommen den Schaden selbst auszubessern und festzustellen und in einer angemessenen Frist zu beheben...

Alle anderen Kosten von Fremdfirmen müssen nicht getragen werden, wenn die festgelegte Frist nicht verstrichen ist....

danke ! nach den ersten posts hat ich schon schiss ich hätts versaut :)

für den Brief gabs eh "nur" 8 Punkte und 4 davon alleine für die Form des Briefes, der Inhalt also dementsprechend auch nur 4 Punkte...

Ich hab es auch so, dass wir die Rechnung nicht bezahlen müssen.

Hab im Netz irgendwo gelesen, dass der Mitarbeiter der die Fehleinstellung des Sensors verursachte, grob fahrlässig hätte handeln müssen. Da davon nicht die Rede war, denke ich wir sind auch nicht haftbar...

Die Frage davor war doch, auch was mit Widerrufklausel oder?

für den Brief gabs eh "nur" 8 Punkte und 4 davon alleine für die Form des Briefes, der Inhalt also dementsprechend auch nur 4 Punkte...

Ehrlich gesagt - verstehe ich auch nicht warum es hier so eine Discussion sich aus dem entwickelt, obwohl die erste Teil 12 Punkte brach und wirklich etwas komplizierter ist..

Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder (sogar ich)...

IT Handbuch - 5. Auflage - Seite 422

- Mangel in Qualität

- unverzügliche Ausbesserung des Mangels

- Nacherfüllungsrecht (max. 2x) des Käufers, somit keine 500 Euro Dienstleistungsgebühr fällig - Schadenersatz kann erst danach erfolgen

Thats my way ;)

Brief hin - Brief her :-) 4-6 Punkte hat wohl jeder

nope, ich dürfte so ziemlich genau +/- 0 punkte haben ;)

das war für mich absolut keine frage, die zu streichen.

für ne kernquali-aufgabe fand ich das teil unter aller sau, mE hätte das besser in den WiSo-Teil gepasst.

ich als AE muß als Kernquali bestimmt keine Reklamationsbearbeitung nach gesetz beherrschen :upps :upps voll honkoloid...

andererseits, so hatte ich glück, und konnte das teil getrost streichen...:rolleyes:

daws hätt´ ich mir nämlich gut verflöööt...;)

die clodetta

Thats my way

---> auch du ****e, was für ein absolut GEILER Nickname !!!!

To Topic:

Bin auch der Meinung, dass die soDienstleistungsgebühr NICHT fällig ist !

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