Veröffentlicht 30. Juni 200718 j Hallo zusammen, bei mir ist die Situation wie folgt: Ich habe die Ausbildung verkürzt und werde aus dem Grund nicht übernommen (aus Kostengründen). Nur will mein AG das nicht zugeben, d.h. im Zeugnis ist kein Ausscheidegrund genannt. Mein AG ist der Meinung, dass ich auf eigenen Wunsch ausscheide, da ich seiner Meinung nach auf die Verkürzung hätte "verzichten" sollen, um dann nach 3 Jahren Ausbildung übernommen zu werden... Nun soll im Zeugnis stehen, dass ich auf eigenen Wunsch ausscheide (da ich ja wie gesagt trotzdem verkürzt habe). Ist aber eigentlich nicht so, oder wie seht ihr das? Wenn wir uns nicht einig werden und kein Ausscheidegrund im Zeugnis steht, wäre das nachteilig für mich? Denn wie ich hier gelesen habe, darf diese Information im Zeugnis nicht fehlen. mfg newbie
30. Juni 200718 j Wenn wir uns nicht einig werden und kein Ausscheidegrund im Zeugnis steht, wäre das nachteilig für mich? Warum steht da nicht "will sich verändern"? Du hast doch nen Anschlussjob, oder?
30. Juni 200718 j Weil "will sich verändern" ja heißt, dass ich gehen wollte. Der wahre Grund ist ja, dass ich aufgrund der Verkürzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernommen werde. Nur das will mein Ag nicht "zugeben". mfg newbie
1. Juli 200718 j Ich sag mal so: Das Zeugnis ist vor allem wichtig für spätere Arbeitgeber. Und da ist es immer besser, wenn man selbst die Firma verlassen hat und nicht gekündigt wurde. Also sei doch froh, wenn dein AG ins Zeugnis schreibt, dass du freiwillig gegangen bist.
1. Juli 200718 j Das "Problem" ist, dass ich meinem neuen AG gesagt habe, dass ich nicht übernommen werde. Ist ja auch so. Wenn jetzt im Ausbildungszeugnis was anderes steht und mein neuer AG das Zeugnis sehen will (kann ja sein), dann weiß ich nicht wie ich das begründen kann... mfg newbie
1. Juli 200718 j Na dann erzählst du denen das selbe wie uns ala Mein AG ist der Meinung, dass ich auf eigenen Wunsch ausscheide, da ich seiner Meinung nach auf die Verkürzung hätte "verzichten" sollen, um dann nach 3 Jahren Ausbildung übernommen zu werden... Warum sollten sie wirklich schreiben, dass sie schuld sind.....im Grunde wolltest du deren Angebot ja nicht. Und da du das Angebot abgelehnt hast, war es im Grunde auch dein Wunsch, dass nicht. Das Zeugnis interessiert in ein paar Jahren Berufserfahrung eh keinen mehr :beagolisc
2. Juli 200718 j Ich werde auf jeden Fall die Wahrheit sagen (also so, wie ich es euch gesagt habe). Ist es denn wahrscheinlich, dass die das Zeugnis sehen wollen, auch wenn sie bereits ein vorläufiges gesehen haben (in der Bewerbung)?
2. Juli 200718 j Ist es denn wahrscheinlich, dass die das Zeugnis sehen wollen, auch wenn sie bereits ein vorläufiges gesehen haben (in der Bewerbung)?Kurz: Ja, es ist wahrscheinlich.
18. Juli 200718 j Zu dem Thema hätte ich noch eine Frage: Wird das Ausbildungszeugnis auch nach sagen wir mal 10 Jahren Berufserfahrung mitgeschickt bei Bewerbungen? Oder reichen da dann die Zeugnisse für die Zeit nach der Ausbildung?
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