Veröffentlicht 14. Juli 200718 j Servus Leute, Seit 3 oder 4 Monaten habe ich die mündliche Zusage, dass ich übernommen werde. Ich habe am 11.07.07 mündliche Prüfung gehabt und bestanden. Jetzt sind sie endlich soweit, dass die Personalabteilung das ganze Zeug auf dem Tisch zu liegen hat und den neuen Vertrag aufsetzt.:mod: Kann ich darauf bestehen, dass der neue Vertrag ab dem 12.07.07 beginnt, also rückwirkend? Ich bin jung und brauche das Geld Gruß
14. Juli 200718 j Interessant ist für dich das BBiG. § 21 (Ende der Ausbildung) § 24 (Weiterarbeit) Interessant ist für dich das BGB. § 612 Absatz 2 (Vergütungsanspruch) BBiG: http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/index.html BGB: http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html
14. Juli 200718 j Wow das ging ja rasend schnell :-) dafür schonmal Danke... §21 BBIG "(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss." Ich hab ja am 11.07.07 nur gesagt bekommen, dass ich bestanden habe. Ist damit der Tatbestand der Bekanntgabe erfüllt oder muss ich bis August / September auf das Zeugnis der IHK warten? Gruß
14. Juli 200718 j Bekanntgabe des Ergebnisses heisst: "Herzlichen Glückwunsch, sie haben bestanden", meist verbunden mit freundlichem Pfotenschütteln. Ab dem Moment bist du kein Azubi mehr. Hast du bereits ein vorläufiges Schriftstück, dass du bestanden hast? Die Ausfertigung des endgültigen Zeugnisses kann (je nach PA / IHK) noch etwas dauern.
14. Juli 200718 j ja ich habe ein Dokument erhalten, auf dem steht, dass ich am ... die Prüfung bestanden habe.
14. Juli 200718 j und da ich ja übernommen werden soll, habe ich das recht auf volle bezahlung ab dem 12.07.07??? Denn ich habe am nächsten Tag ganz normal weiter gearbeitet und es kam keiner und hat gesagt: "Herr XY, Kommen sie am 01.08.07 wieder um weiterzuarbeiten" Da gibt es doch auch eine Regelung, oder? Gruß Sebastian
14. Juli 200718 j Ja so ist es. Das das Ausbildungsverhältnis beendet ist steht im §21 BBiG. Also neuer Arbeitsvertrag und neues Gehalt ab dem 12.07.2007. Frank
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