Jörn Geschrieben 23. Juli 2007 Geschrieben 23. Juli 2007 Hallo zusammen, Folgende Theorie: Ein Auszubildender bekommt vom AG ein Zeugnis, liest es und ihm fallen, da er noch unerfahren ist, auf den ersten Blick keine groben Patzer auf. Ein erfahrenerer Freund liest das Zeugnis und ihm fallen einige Patzer auf. Der Azubis bitte den AG nun freundlich um Stellungnahme zu den "Patzern". Frage: Ist der AG verpflichtet das Zeugnis nachträglich zu ändern, wenn der Azubis an den Patzern berechtigte Zweifel hat? Muss der AG die Richtigkeit diese Patzer "beweisen"? thx Jörn
Nhuya Geschrieben 23. Juli 2007 Geschrieben 23. Juli 2007 Der Arbeitgeber darf dir keins chlechtes zeugnis ausstellen. D.h. er darf nicht reinschreiben "Herr xy war ttoal faul und konnte nichts". Er darf aber schreiben "Herr xy hat sich bemüht". Das muss er nicht rechtfertigen...
trebstyle Geschrieben 23. Juli 2007 Geschrieben 23. Juli 2007 wenn keine unwahrheiten drinnen stehen, ist das zeugnis nicht anfechtbar. vielleicht lässt der eine oder andere AG nochmals mit sich reden... ich würd ja das zeugnis liebend gerne mal lesen...
MBaeuml Geschrieben 23. Juli 2007 Geschrieben 23. Juli 2007 ich würd ja das zeugnis liebend gerne mal lesen... Es war ja nur eine Theorie, von daher werden wir wohl Pech haben, oder doch nicht?
trebstyle Geschrieben 23. Juli 2007 Geschrieben 23. Juli 2007 Es war ja nur eine Theorie, von daher werden wir wohl Pech haben, oder doch nicht? sei doch mal ehrlich... wenn jemand hier mit einer theorie daher kommt, gibt es immer ein wahren hintergrund... oder doch nicht?
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